Das geplante EU-Lieferkettengesetz hat – auch wegen Widerstand in der deutschen Bundesregierung – erneut keine Mehrheit unter den EU-Staaten gefunden. Wie es weitergeht, ist offen.
Das geplante EU-Lieferkettengesetz findet weiter keine ausreichende Mehrheit unter den Mitgliedstaaten. Das teilte die belgische Ratspräsidentschaft mit. "Wir müssen nun den Stand der Dinge prüfen und werden sehen, ob es möglich ist, die von den Mitgliedstaaten vorgebrachten Bedenken in Absprache mit dem Europäischen Parlament auszuräumen." Damit ist offen, ob über das Vorhaben nochmal neu verhandelt werden muss, obwohl es im Dezember eigentlich bereits einen Kompromiss zwischen Unterhändlern der beiden Institutionen gab.
Deutschland enthielt sich am Mittwoch bei der Abstimmung im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten. In dem Gremium wirkt das wie eine Nein-Stimme. In der Bundesregierung drängte die FDP darauf, dass Deutschland nicht zustimmt. Auf den letzten Metern befand Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) den Kompromissentwurf als "unzumutbar für kleine und mittelständische Unternehmen". Die Liberalen befürchten etwa, dass sich Betriebe aus Angst vor Bürokratie und rechtlichen Risiken aus Europa zurückziehen. Politiker von SPD und Grünen befürworten das Vorhaben hingegen. Die Unstimmigkeiten hatten zu einem offenen Schlagabtausch in der Ampel-Koalition geführt.
Warnung vor Scheitern des EU-Lieferkettengesetzes
Der ehemalige Bundesentwicklungsminister und heutiger Chef der UN-Organisation für industrielle Entwicklung (Unido),
Das EU-Lieferkettengesetz könne einen Beitrag leisten, dies zu ändern, sagte Müller weiter. Als Entwicklungsminister hatte er am bereits gültigen deutschen Lieferkettengesetz mitgearbeitet. "Und dieses Gesetz funktioniert, alle Schreckensszenarien sind nicht eingetreten", sagt er. So werde es auch mit dem EU-Gesetz sein.
Was soll das Lieferkettengesetz bewirken?
Mit dem Gesetz sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind.
Deutschland hat bereits ein Lieferkettengesetz. Die geplante EU-Version würde über dessen Vorgaben hinausgehen. So ist auf EU-Ebene vorgesehen, dass Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar sind, was im deutschen Gesetz ausgeschlossen ist. Zudem hätten mehr Unternehmen von der EU-Regelung betroffen sein sollen als vom deutschen Gesetz. (dpa/AFP/tas)
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