Nach einem Monat weitgehenden Stillstands in Deutschland werden von diesem Montag an die ersten Corona-Auflagen schrittweise gelockert. Es sind erste Schritte auf dem Weg zu einer neuen Art von Normalität. Ob die alte wiederkehren wird, ist ungewiss.

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Deutschland beginnt an diesem Montag mit der vorsichtigen Lockerung von Einschränkungen in der Coronakrise. Nach einem Monat Zwangspause dürfen Geschäfte unter einer Fläche von 800 Quadratmetern wieder aufmachen. Die Details hängen von Branche und Bundesland ab.

In den ersten Ländern geht für die Abschlussklassen die Schule wieder los. Die strikten Kontakt- und Abstandsregeln gelten jedoch weiter. Und Sachsen führt sogar eine Maskenpflicht ein.

Wer darf öffnen?

Nach dem jüngsten Beschluss von Bund und Ländern dürfen kleine und mittelgroße Geschäfte an diesem Montag wieder öffnen. Autohäuser, Fahrradhändler und Buchhandlungen dürfen sogar alle wieder aufmachen.

Allerdings müssen sich die Kunden in manchen Bundesländern länger gedulden als anderswo.

Der Einzelhandelsverband HDE forderte eine faire Lösung für die gesamte Branche. "Vielen Händlern helfen die getroffenen Beschlüsse nicht weiter", sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth der Deutschen Presse-Agentur. Nötig sei eine faire Regelung, die auf den ersten Blick für alle transparent sei.

Unions-Fraktionsvize Carsten Linnemann (CDU) plädierte in der "Rheinischen Post" für verkaufsoffene Sonntage, um den Einzelhandel zu stärken.

Was wird neben Geschäftsöffnungen noch gelockert?

In Sachsen kehren die ersten Abschlussklassen an die Schule zurück, um sich auf die Prüfungen vorzubereiten, am Donnerstag folgt Nordrhein-Westfalen. Berlin und Brandenburg beginnen mit den verschobenen Prüfungen, sie sind aber nicht die ersten: Hessen und Rheinland-Pfalz hatten an ihren regulären Prüfungsterminen festgehalten und bereits früher damit begonnen.

Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, der bayerische Gymnasiumsdirektor Heinz-Peter Meidinger, wünscht sich, dass "Kommunen und Landkreise für die jetzt ja noch überschaubare Anzahl an Abschlussschülern und deren Lehrkräfte einen einfachen Mundschutz zur Verfügung stellen", wie er der "Passauer Neuen Presse" sagte.

Zudem öffnen in einigen Regionen auch die Zoos wieder. Sachsen ermöglicht als erstes Bundesland wieder Gottesdienste, mit maximal 15 Gläubigen. Und nicht nur dort dürfen an Hochschulen Labore, Bibliotheken und Archive unter strengen Auflagen wieder öffnen.

Am Montag berät außerdem erstmals eine Arbeitsgruppe, wie eine schrittweise Wiederöffnung der Kitas aussehen kann. Viele Eltern arbeiten derzeit nicht nur zuhause, sondern müssen sich dort auch noch um die Kinder kümmern.

Wo nicht gelockert wird

In den meisten Bundesländern startet das Hochschulsemester - allerdings nicht mit herkömmlichen Vorlesungen und Seminaren, sondern nur mit digitalen Lehrveranstaltungen. Und Restaurants dürfen weiterhin nur liefern, andere wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Theater, Schwimmbäder und Spielplätze bleiben ganz zu.

Quasi als Absicherung zu seinen sehr weit gehenden Lockerungen führt Sachsen als erstes Bundesland eine Maskenpflicht ein: Beim Einkauf und im Nahverkehr ist dort ab Montag ein Mund-Nasen-Schutz oder Schal zu tragen. Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten hatten dies bei der Festlegung des Kurses für die nächsten Wochen lediglich "dringend empfohlen".

Was die Lockerungen bedeuten

Die Lockerungen gingen "an die Grenze dessen, was vertretbar ist", sagte Sachsens Ministerpäsident Michael Kretschmer in der ARD-Sendung "Anne Will" am Sonntagabend. "Wir werden auf jeden Fall eine Zunahme von Infektionen erleben."

In drei Wochen werde man sehen, ob die Lockerungen zu weitgehend gewesen seien. Bis Sonntagabend waren nach einer dpa-Auswertung mehr als 142.300 Infektionen und mindestens 4.415 infizierte Tote registriert.

Wie lange wird das noch gehen?

Die strikten Kontaktbeschränkungen gelten bislang bis zum 3. Mai. Am 30. April wollen Merkel und die Ministerpräsidenten erneut beraten.

Die Abstandsgebote und verschärften Hygieneregeln werden nach Einschätzung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aber noch lange gelten. Er rechne noch "über Monate" damit, sagte er am Sonntagabend im ZDF. "Bis es einen Impfstoff gibt, werden wir miteinander und aufeinander aufpassen müssen."

Nach Einschätzung von Experten ist mit einem Impfstoff nicht vor dem nächsten Frühjahr zu rechnen.

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Die Corona-Lockerungen im Überblick

Was sich ändert:

  • Geschäfte mit einer Ladenfläche bis zu 800 Quadratmetern dürfen wieder öffnen. Für Buchhandlungen, Auto- und Fahrradhändler gilt die Begrenzung nicht. Wann wo geöffnet wird, entscheiden die Länder.
  • Zoos öffnen ebenfalls wieder, in manchen Regionen schon ab Montag.
  • Die ersten Schüler kommen in Sachsen für Prüfungsvorbereitungen in die Schulen zurück. Berlin und Brandenburg beginnen mit den Prüfungen, als erste hatten aber Hessen und Rheinland-Pfalz begonnen.
  • An Hochschulen dürfen Prüfungen stattfinden. Labore, Bibliotheken und Archive dürfen unter strengen Auflagen wieder öffnen.
  • Krankschreibungen per Telefon bei Erkältungssymptomen sind ab Montag nicht mehr möglich. Wer ein Attest braucht, muss zum Arzt.
  • Sachsen führt als erstes Bundesland am Montag eine flächendeckende Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in Bussen, Bahnen und Geschäften ein.
  • Sachsen erlaubt auch Gottesdienste wieder, die anderswo noch verboten bleiben. Teilnehmen dürfen maximal 15 Gläubige. WAS BLEIBT:

Was erst mal bleibt:

  • Kitas bleiben geschlossen, die Notbetreuung soll aber ausgeweitet werden. Auch hier regeln die Länder selbst, wie sie vorgehen.
  • Die Kontaktbeschränkungen mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern gelten weiterhin.
  • Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August verboten. Was alles unter "Großveranstaltung" fällt, wird noch geklärt. Bundesligaspiele vor Publikum werden in dieser Saison nicht mehr stattfinden.
  • Auf Reisen auch zu Verwandten soll weiterhin verzichtet werden bleiben. Touristische Übernachtungen sind nicht gestattet. Für Auslandsreisen gilt weiterhin die weltweite Reisewarnung.
  • Restaurants und Bars dürfen nur Außer-Haus-Service anbieten.
  • Geschlossen bleiben auch Kultureinrichtungen, Schwimmbäder, Spielplätze, Fitnesscenter, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe. Friseure dürfen ab 4. Mai wieder aufmachen.

Lockerung der Corona-Maßnahmen: Wo ist ab wann was wieder erlaubt?

In Absprache mit der Bundeskanzlerin haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer erste Lockerungen der geltenden Corona-Maßnahmen erreicht. Wir listen auf, was am 15. April beschlossen wurde. (Teaserbild: picture alliance / Frank May) © ProSiebenSat.1

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