- Mit einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes werden Verbraucher besser bei Telefonverträgen geschützt und können Langzeit-Verträge leichter kündigen.
- Um neue Leistungen der Apotheken zu finanzieren, werden rezeptpflichtige Medikamente etwas teurer.
- Weitere Neuerungen gibt es: beim digitalen Nachlass, beim Winterfahrplan der Bahn, beim Wettbewerbsrecht und beim Tierschutz.
Ein neuer Kanzler wird gewählt
Der Dezember wird wohl der Monat sein, in dem Deutschland nach 16 Jahren einen neuen Regierungschef bekommt: In der Woche ab dem 6. Dezember soll
Ein Impfstoff für kleine Kinder?
Dass sich derzeit wieder mehr Menschen impfen lassen, hat im Moment noch keine spürbare Auswirkung auf die Inzidenz. Vermutlich, weil es sich vor allem um Booster-Impfungen handelt und weil von einer Erstimpfung bis zum vollständigen Immunschutz nach einer Zweitimpfung mindestens fünf bis sechs Wochen vergehen. Für eine Gruppe gab es bislang noch gar keinen Impfstoff: Kinder unter zwölf Jahren.
Seit einigen Tagen ist nun der Biontech-Impfstoff für Fünf- bis Elfjährige zugelassen, bis zum 20. Dezember will die Ständige Impfkommission (Stiko) entscheiden, ob sie eine generelle Empfehlung für eine Impfung der Kinder ausspricht. Zu diesem Zeitpunkt sollen auch erste Dosen des Impfstoffes geliefert werden.
Wie wird Silvester aussehen?
Während mancherorts dieser Tage die Weihnachtsmärkte geöffnet haben (andernorts indes nicht), ist noch fraglich, wie feierlich Silvester dieses Jahr ausfallen wird. In München wird darüber nachgedacht, das Böllern in diesem Jahr ganz zu verbieten, in Berlin wurden einzelne Bereiche für Menschenansammlungen und Silvester-Partys gesperrt, zum Beispiel der Alexanderplatz. Es gibt auch Stimmen, die ein bundesweites Böller-Verbot fordern unter anderem, damit die Krankenhäuser durch Böller-Verletzungen nicht zusätzlich belastet werden.
Telefon- und Internetverträge schwerer schließen und leichter kündigen
Während rund um das Thema Corona also noch einiges unklar ist, gibt es im Dezember ein paar andere Neuerungen, die fix sind: So tritt am 1. Dezember das erneuerte Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft, das etliche Verbesserungen bei Kundenrechten enthält, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband feststellt. Zum Beispiel wird es fortan möglich sein, Langzeitverträge, die automatisch verlängert werden, zu kündigen. Es geht dabei vor allem um 24-Monatsverträge, die sich bei nicht rechtzeitiger Kündigung gleich nochmal um ein Jahr verlängern. Mit einer Frist von einem Monat können Verbraucher diese Einjahresverlängerung beenden.
Mit einer anderen Regelung soll zudem eine zusätzlich Hürde eingebaut werden, wenn Verträge telefonisch an den Verbraucher gebracht werden sollen. Anbieter sind nun nämlich verpflichtet, eine verständliche Version des Vertrages zuzuschicken - und solange diesem nicht zugestimmt wurde, gilt der Vertrag nicht als abgeschlossen. Es soll damit ausgeschlossen werden, dass Verträge allein übers Telefon geschlossen werden - und zudem womöglich ohne dass dem Gegenüber die Konditionen des Vertrages klar waren.
Eine weitere wichtige Neuerung im TKG ist das Recht von Verbrauchern, ihre Gebühren mindern zu dürfen, wenn etwa ihr Internetanschluss dauernd oder gravierend langsamer ist als versprochen. Oder wenn Telefon und Internet mehrere Tage ausfallen.
Digitaler Nachlass, neue Service-Rufnummern-Tarife
Eine andere neue Regelung aus dem Bereich Telekommunikation betrifft die Internetdaten von Verstorbenen oder Menschen, die so krank sind, dass sie sich nicht mehr um ihre Online-Accounts kümmern können. Bislang war es nicht gesetzlich festgelegt, dass zum Beispiel enge Verwandte über den sogenannten digitalen Nachlass, etwa Facebook-Profile, verfügen können. Im Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) ist das nun geregelt. Anbieter können hier nicht mehr die Hand draufhalten und sich zum Beispiel auf den Datenschutz berufen.
Das TTDSG beschäftigt sich auch mit den bei vielen Nutzern ungeliebten Cookie-Bannern. Das Gesetz betont, dass diese Banner weiterhin notwendig sind, Nutzer also ihr Einverständnis zu Cookies geben und sie verweigern können müssen. Allerdings soll an Lösungen gearbeitet werden, die nutzerfreundlicher seien.
Nutzerfreundlicher sollen auch die neuen Tarife für die Servicenummern der 0180er-Reihe sein. Ab dem 1. Dezember wird hier nicht mehr unterschieden, ob jemand von einem Handy oder einem Festnetztelefon aus anruft. Bislang konnten die Gebühren für Mobilanrufer deutlich höher sein. Gleiches gilt für die 0137er-Nummern, die vor allem bei Votings und Gewinnspielen eingesetzt werden.
Rezeptpflichtige Medikamente werden 20 Cent teurer
Ein wenig teurer werden hingegen rezeptpflichtige Medikamente in der Apotheke. Ihr Preis soll ab dem 15. Dezember um 20 Cent steigen. Mit diesem Zuschlag sollen zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen finanziert werden, zum Beispiel eine pharmazeutische Begleitung bei einer Krebsbehandlung oder die Arzneimittelversorgung einer pflegebedürftigen Person zu Hause, wie die Deutsche Apotheker Zeitung schreibt. Das Geld soll eingesammelt und dann verteilt werden. Grundlage ist das Gesetz zur Stärkung von Vor-Ort-Apotheken, die immer mehr mit Online-Apotheken konkurrieren müssen.
Mehr Sprinter und leichte Preiserhöhung bei der Bahn
Etwas teurer wird ab dem 12. Dezember auch Bahnfahren. Ab da gilt der neue Winterfahrplan unter anderem mit mehr Sprintern und mehr Nachtzügen, aber auch mit einer Preiserhöhung von durchschnittlich 1,9 Prozent und zum Beispiel 2,9 Prozent bei der Bahncard 25 und 50 und bei Flexpreisen - was aber immer noch weit unter dem Inflationswert sei, wie die Deutsche Bahn betont. Wer bis 11. Dezember bucht, fährt noch zu den alten Preisen. Danach kostet beispielsweise eine Fahrt im Sprinter von München nach Berlin für einen Erwachsenen ohne Bahncard in der 2. Klasse knapp vier Euro mehr als bisher (Flexpreis aktuell: 139,40 Euro).
Wettbewerbsregister und Tierschutz
Zum Schluss noch zwei weitere Neuregelungen: Ab dem 1. Dezember gelten einige Änderungen bei Tierversuchen. Unter anderem sollen laut der Änderung im Tierschutzgesetz die Haltung, Zucht und Pflege von Versuchstieren verbessert werden. Zudem sei verstärkt zu prüfen, ob zum Erreichen eines bestimmten Ziels auch andere Methoden in Frage kommen als Tierversuche. Ebenfalls am 1. Dezember geht das sogenannte Wettbewerbsregister an den Start. Damit sollen öffentliche und andere Auftraggeber nachsehen können, ob eine Firma, die sie beauftragen möchten, Wirtschaftsdelikte begangen hat.
Verwendete Quellen:
- Bundestag Sitzungskalender
- berlin.de: Silvester in Corona-Zeiten: Was in Berlin möglich ist
- verbraucherzentrale.de: Telefon-, Handy- und Internetverträge: Wichtige neue Kundenrechte
- bundesnetzagentur.de: Bundesnetzagentur kündigt Angleichung von Festnetz- und Mobilfunkpreisen bei 0180er und 0137er Rufnummern an
- Deutsche Apotheker Zeitung
- bgbl.de: Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Schutz von Versuchstieren
- bmwi.de: Gesetz zum Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt beschlossen
- bundeskartellamt.de: Wettbewerbsregister erreicht nächste Stufe des Wirkbetriebs
- deutschebahn.com: Preise im Fernverkehr steigen zum Fahrplanwechsel um durchschnittlich 1,9 Prozent
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