Mehrere Innenminister der Länder wollen kriminelle Flüchtlinge künftig nach Syrien abschieben. Doch nicht nur ist dort die Sicherheitslage weiterhin gefährlich - auch diplomatische Hürden stehen dem Vorschlag im Weg.

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Ab Mittwoch treffen sich die Innenminister von Bund und Ländern in Magdeburg. In der Runde dürfte vor allem eine Frage zu Diskussionen führen: Soll es künftig möglich sein, verurteilte Straftäter und Gefährder aus Syrien in ihr Heimatland abzuschieben?

Vor einem Jahr hatten sich die Innenminister darauf geeinigt, den geltenden Abschiebestopp für ein Jahr zu verlängern. Ende 2018 läuft dieser Stopp aus.

Im Vorfeld der Konferenz hatten mehrere Politiker gefordert, Abschiebungen nach Syrien wieder zu ermöglichen.

Vor dem Hintergrund einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung in Freiburg kritisierte etwa Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl, dass der Abschiebestopp auch für Straftäter und Gefährder gilt. "Das versteht kein Mensch - und ich, ehrlich gesagt, auch nicht", sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

Auch seine Kollegen aus Bayern und Sachsen sprachen sich dafür aus, das Thema zu prüfen - wie Annegret Kramp-Karrenbauer, Kandidatin für den CDU-Parteivorsitz.

Horst Seehofer kontert mit Bericht des Auswärtigen Amtes

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) dagegen lehnt Abschiebungen nach Syrien derzeit ab. Er argumentiert mit einem Lagebericht des Auswärtigen Amtes.

Dieser kommt aber zu dem Schluss, dass die Situation für abgeschobene Flüchtlinge in Syrien weiterhin höchst gefährlich sei.

Der Bericht ist zwar nicht öffentlich zugänglich, mehrere Medien zitieren jedoch daraus - etwa der Bayerische Rundfunk.

Demnach schreibt das Auswärtige Amt darin: "In keinem Teil Syriens besteht ein umfassender, langfristiger und verlässlicher interner Schutz für verfolgte Personen, es gibt keine Rechtssicherheit oder Schutz vor politischer Verfolgung, willkürlicher Verhaftung und Folter."

Der völkerrechtliche Grundsatz der Nicht-Zurückweisung besagt allerdings, dass keine Person in einen Staat zurückgeschickt werden darf, in dem eine Verletzung fundamentaler Menschenrechte droht. Darauf bezieht sich auch Seehofer.

Syrien-Expertin: Rückkehrern droht Vergeltung

Wie gefährlich das Leben in Syrien ist, unterscheidet sich von Provinz zu Provinz. Die Lage ist unübersichtlich.

Große Teile des Landes sind inzwischen unter der Kontrolle der syrischen Regierung von Baschar al-Assad. In diesen Regionen finden keine aktiven Kampfhandlungen mehr statt, wie Regine Schwab, Syrien-Expertin am Max Planck Institut für ethnologische Forschung in Halle, erklärt.

In Aleppo war es indes am vergangenen Wochenende erneut zu einem Giftgasangriff gekommen, bei dem mehr als 100 Menschen verletzt wurden. Die Verantwortung für den Anschlag schieben sich Rebellen und Regierung gegenseitig zu.

Es gebe noch weitere Probleme , sagt Schwab im Gespräch mit unserer Redaktion: "Dschihadisten kontrollieren zum Beispiel weite Teile von Idlib. Dort kommt es immer wieder zu Attentaten." In der vergangenen Woche wurde in der Provinz etwa der Demokratie-Aktivist Raed Fares erschossen.

In den von der Regierung kontrollierten Gebieten müssen Rückkehrer unterdessen Vergeltungen des Regimes befürchten.

Die Assad-Regierung hat zwar verschiedene Versuche unternommen, Rückkehrern Amnestie zuzusichern. "Im Ausland haben sie aber kaum Resonanz erzeugt, weil einfach kein Vertrauen in das Regime besteht", sagt Regine Schwab. Sie schätzt, das zurückgekehrte Oppositionelle weiter mit Verhaftungen oder Folter rechnen.

Das hätten auch die Erfahrungen gezeigt: Es habe verschiedene Aussöhnungsprogramme gegeben, erklärt Schwab - vor allem in den von der Regierung zurückeroberten Gebieten wie Ost-Ghouta oder Homs.

"Danach kam es aber vor, dass Menschen, die daran teilgenommen hatten, trotzdem verhaftet wurden. Das gilt für oppositionelle Kämpfer, aber auch für Zivilisten." Schwabs Fazit: "Es gibt einfach keine Sicherheitsgarantien in Syrien."

Deutschland fehlt diplomatische Beziehung zu Syrien

Hinzu kommen rechtliche Hürden: Um einen Menschen in sein Heimatland abzuschieben, braucht es in der Regel Kontakte mit der Regierung dieses Landes.

"Aus rechtlicher Perspektive ist der Bestand von diplomatischen Beziehungen keine Voraussetzung für Abschiebungen in ein Herkunftsland", erläutert ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage unserer Redaktion. "Allerdings sind für die praktische Durchführung zumindest rudimentäre Kontakte zu den zuständigen Behörden notwendig."

Die Beziehungen zur international weitgehend geächteten syrischen Regierung hat Deutschland aber abgebrochen.

Theoretisch ist es zwar möglich, einen ausländischen Staatsbürger auch in ein anderes Land als sein Heimatland abzuschieben. Der Betroffene müsste dafür aber auch die Staatsbürgerschaft dieses Landes besitzen, heißt es vom Bundesinnenministerium.

Außerdem müsste der jeweilige Drittstaat bereit sein, die Person aufzunehmen. "Praktisch liegt diese Bereitschaft anderer Staaten fast nie vor", sagte der Sprecher.

Für die Innenminister-Konferenz zeichnet sich ein Kompromiss ab: Der Niedersachse Boris Pistorius (SPD) hat vorgeschlagen, den Abschiebestopp für Syrien erneut zu verlängern - allerdings nur um sechs statt zwölf Monate. In einem halben Jahr würde das Thema dann wieder auf der Tagesordnung stehen.

Verwendete Quellen:

  • Gespräch mit Regine Schwab, Max Planck Institut für ethnologische Forschung (Halle/Saale)
  • Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Pressestelle
  • BR.de: Abschiebung nach Syrien: Seehofer widerspricht Kramp-Karrenbauer
  • Deutscher Bundestag: Sachstand - Völker- und menschenrechtliche Vorgaben für Abschiebung von straffällig gewordenen Flüchtlingen
  • Focus Online: Pistorius: Keine Chance auf baldige Abschiebung von Syrern
  • Stimme.de: Strobl fordert Klarheit vom Bund bei Syrien-Abschiebungen
  • Tagesspiegel.de: Syrischer Demokratie-Aktivist Raed Fares erschossen
  • Zeit Online: Offenbar mehr als 100 Verletzte bei Giftgasangriff auf Aleppo
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