Der Exit vom Brexit ist möglich - auch einseitig: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg kann Großbritannien das Austrittsverfahren ohne Zustimmung der übrigen EU-Länder stoppen.

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Großbritannien könnte den für 2019 angekündigten Brexit noch einseitig und ohne Zustimmung der übrigen EU-Länder stoppen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof am Montag in Luxemburg. Die Schwelle für einen Rückzieher von dem in Großbritannien sehr umstrittenen EU-Austritt ist somit niedriger als gedacht. (Rechtssache C-621/18)

Die Möglichkeit einer einseitigen Rücknahme besteht für Großbritannien laut EuGH bis zum Ende der Zweijahresfrist nach seiner Austrittserklärung. Diese Frist endet am 29. März 2019. Der EuGH machte aber deutlich, dass ein solcher Rückzug vom angekündigten Austritt aus der EU mit den Anforderungen der britischen Verfassung in Einklang stehen müsse.

Brexit: Abgeordnete strebten Klärung der Frage an

Abgeordnete des schottischen, des britischen und des Europaparlaments hatten eine Klärung dieser Frage angestrebt. Das oberste schottische Zivilgericht legte den Fall dem EuGH vor. Die Entscheidung der Luxemburger Richter könnte für einige britische Abgeordnete bei der geplanten Abstimmung am Dienstag ein weiteres Argument sein, gegen die Vereinbarung zu stimmen.

Das oberste schottische Zivilgericht hatte den EuGH um eine Bewertung gebeten, ob ein einseitiger Rückzieher noch möglich sei. Das Urteil fiel einen Tag vor der Abstimmung des britischen Parlaments über das von Regierungschefin Theresa May mit der Europäischen Union ausgehandelte Austrittsabkommen. Dafür zeichnet sich keine Mehrheit ab.

Brexit soll planmäßig am 29. März 2019 stattfinden

Die britische Regierung hatte am 29. März 2017 die übrigen EU-Staaten offiziell darüber informiert, dass das Land die EU verlassen will. Damit begann ein zweijähriges Austrittsverfahren nach Artikel 50 der EU-Verträge, das planmäßig mit dem Brexit am 29. März 2019 endet. Die EU-Kommission und der Rat der Mitgliedsländer hatten vor dem EuGH argumentiert, das Verfahren lasse sich nur mit einem einstimmigen Beschluss des Rats stoppen.

Der EuGH sieht das eindeutig anders. Ein Rückzieher der Austrittsankündigung sei «in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen Notwendigkeiten» in Großbritannien möglich. Dann bliebe das Vereinigte Königreich unter unveränderten Bedingungen Mitglied der EU, entschieden die Luxemburger Richter.

May wirbt für Brexit-Plan

Das Urteil dürfte den Brexit-Gegnern in Großbritannien Auftrieb geben. May hatte noch am Wochenende abermals für ihr Brexit-Paket geworben. Es besteht aus einem knapp 600 Seiten starken Austrittsvertrag, der die Bedingungen der Trennung regelt. Darunter sind die Rechte der EU-Bürger in Großbritannien, aber auch finanzielle Pflichten Londons gegenüber der EU. Ergänzt wird der Vertrag durch eine rechtlich nicht bindende politische Erklärung über die künftigen Beziehungen.

Scheitert Mays Plan im Parlament, muss sie entweder noch einmal abstimmen lassen - oder es braucht einen Plan B. Aus der britischen Regierung und der Opposition mehren sich Signale, dass dann eine engere Anbindung an die EU erwogen werden könnte, zum Beispiel der Verbleib in Binnenmarkt und Zollunion. Nicht mehr undenkbar ist ein zweites Referendum - oder eben sogar ein Rückzieher vom Brexit. (szu/dpa/afp)

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