In der Notfallversorgung und der Arbeitsmarktpolitik dient Dänemark bereits immer wieder als Vorbild. Nun auch in Sachen Asyl? Das zumindest fordert der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel. Deutschland müsse seinen Migrationskurs nach dem "dänischen Modell" ausrichten.

Eine Analyse
Dieser Text enthält eine Einordnung aktueller Ereignisse, in die neben Daten und Fakten auch die Einschätzungen von Marie Illner sowie ggf. von Expertinnen oder Experten einfließen. Informieren Sie sich über die verschiedenen journalistischen Textarten.

Strenger, radikaler und restriktiver soll die Asylpolitik sein, wenn es nach Johannes Winkel, dem Vorsitzenden der Jungen Union (JU) geht. Denn hinter dem Schlagwort "dänisches Modell" stecken Maßnahmen wie Rückkehrzentren für abgelehnte Asylbewerber, Auffanglager in Afrika, strengere Regeln in Sachen Familiennachzug und Heimkehr-Prämien in Höhe von bis zu 5.400 Euro. Für Kinder von Migrantinnen und Migranten gilt eine Kindergartenpflicht; wer sich nicht daran hält, dem werden Sozialleistungen gekürzt.

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Abschreckung mit "Anti-Ghetto-Gesetz"

Abschrecken will Dänemark außerdem mit seinem sogenannten "Anti-Ghetto-Gesetz": Straftaten, die in einem sozialen Brennpunkt begangen werden, werden doppelt so hart bestraft wie im Rest des Landes. Das betrifft zum Beispiel Einbruch oder Diebstahl. Zu dem Gesetz zählen auch Maßnahmen, um das Entstehen von Parallelgesellschaften und sozialen Brennpunkten in Wohnvierteln zu verhindern.

Eine "Migranten-Quote" schreibt vor, dass in Brennpunkt-Stadtteilen höchstens 30 Prozent "nichtwestliche" Migranten wohnen dürfen. Um die Quote durchzusetzen, sind auch Zwangsumsiedlungen zulässig – in der Vergangenheit ließ die Regierung sogar Häuser abreißen.

Dänemark hat zudem seine Sprach- und Staatsbürgerschaftstest schwieriger gestaltet, lässt Asylsuchende nicht arbeiten und um überfüllte dänische Gefängnisse zu entlasten, schickt Dänemark bis zu 300 ausländische Insassen in den Kosovo. Sie sollen dort ihre Strafen absitzen, im Anschluss werden sie direkt in ihre Heimatländer abgeschoben.

Zu den besonders umstrittenen Maßnahmen zählt das sogenannte "Schmuck-Gesetz", das bereits seit 2016 in Kraft ist. Demnach darf Dänemark Asylbewerbern Schmuck und Bargeld im Wert von über 10.000 Kronen (etwa 1.300 Euro) abnehmen, um so ihren Aufenthalt mitzufinanzieren.

Asylbewerberzahlen im Vergleich

Dänemark ist mit seiner harten Politik erfolgreich, zumindest gemessen an den Asylbewerberzahlen: Es rutschte von Platz 5 der EU-Länder mit den meisten Asylbewerbern auf Platz 20. Im Juli dieses Jahres stellten nur 180 Menschen einen Asylantrag in Dänemark.

Zum Vergleich: In Deutschland waren es im selben Zeitraum 23.674 Anträge. Während in Dänemark allerdings weniger als sechs Millionen Menschen leben, sind es in Deutschland über 83 Millionen. In Relation zur Gesamtbevölkerung gab es hierzulande aber immer noch zehnmal mehr Anträge als in Dänemark.

Es waren vor allem die dänischen Sozialdemokraten, die die Asylpolitik ihres Landes umgekrempelt haben – und damit auch die Rechtsaußenpartei in den Griff bekamen. 2015 kam die Dansk Folkeparti, eine nationalkonservativ-rechtspopulistische Partei noch auf 21 Prozent der Stimmen – in aktuellen Umfragen sind es nur noch 3,2 Prozent.

EU-Recht gilt in Dänemark nur teilweise

Kann das "dänische Modell" also Vorbild für Deutschland sein? "Aus menschenrechtlicher Sicht kann Dänemarks Asylpolitik kein Vorbild sein", sagt Migrationsforscher Thomas Groß. Aber auch rechtlich ließen sich die dänischen Maßnahmen nicht einfach kopieren.

"Ankommende und abgelehnte Flüchtlinge werden interniert, für längere Zeit, als es nach europäischem Recht möglich ist", sagt er. Außerdem würden Menschen nach Syrien abgeschoben – ein Bürgerkriegsland, das Deutschland nicht als sicheres Herkunftsland einstuft. Daher genießen hier so gut wie alle Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien zumindest subsidiären Schutz.

Dass Dänemark – EU-Mitglied seit 1973 – überhaupt so handeln kann, hat folgenden Grund: Das EU-Recht ist für das Land aufgrund einer Sonderregelung nur zum Teil verbindlich. "Die dänische Regierung hat sich, als die Zuständigkeiten der EU auf den Bereich Inneres, Migration, Asyl, Justiz ausgeweitet worden sind, ausbedungen, dass Dänemark daran nicht teilnehmen muss – sondern sich nur freiwillig einzelnen Rechtsakten anschließen kann", erklärt Groß.

Es gebe für fast alle Fragen des Asylrechts detaillierte Vorschriften in europäischen Verordnungen und Richtlinien, etwa in Bezug auf Grenzkontrollen, Aufnahme, soziale Versorgung, Verfahren, Asylgründe oder Haft. "Deutschland kann von ihnen nicht abweichen", so Groß.

Möglich sei dies nur im Rahmen einer Vertragsänderung. "Und es ist nicht absehbar, dass eine solche in nächster Zeit passieren wird", so der Experte. Dass Dänemark – ebenso wie seinerzeit Großbritannien – abgelehnt hat, sich in diesem Bereich der EU unterzuordnen, haben die anderen Mitgliedsstaaten akzeptiert. "Sonst wäre diese Vertragsänderung überhaupt nicht zustande gekommen", erklärt Groß.

Auch auf Deutschland anwendbar?

In Bezug auf die dänischen Abschiebezentren sagt Groß: "Es käme darauf an, was damit gemeint ist. Wenn es haftähnliche Zustände sind, wäre das sicher unzulässig." Eine Festlegung des Wohnsitzes sei aber auch in Deutschland denkbar. Es gebe bereits Beschränkungen für anerkannte Flüchtlinge, die keine freie Wohnsitzwahl haben, solange sie keine Arbeit gefunden haben.

Beim "Schmuck-Gesetz" ist sich Groß sicher: "Das ist mit den Erfordernissen des europäischen Rechts – dass wir Schutzsuchenden Unterkunft und Versorgung gewährleisten müssen – nicht vereinbar." Allerdings muss auch nach deutschem Recht eigenes Vermögen weitgehend verbraucht werden, bevor man Leistungen bekommt.

Anstatt das "dänische Modell" zu kopieren, hat Groß einen anderen Vorschlag. "Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass in Deutschland mehr als die Hälfte aller Asylanträge zumindest teilweise positiv beschieden werden und die Antragssteller ein Bleiberecht erhalten", sagt er. Das größte Problem in Deutschland sei die lange Dauer der Verfahren und die hohe Zahl von Gerichtsverfahren, die wiederum zu einem erheblichen Teil zu einer Anerkennung führen würden. "Während dieser Zeit wird eine Integration in den Arbeitsmarkt verhindert. Dabei wäre sie in vielen Bereichen angesichts des Arbeitskräftemangels sinnvoll", meint Groß.

Er warnt: Je härter die Maßnahmen sind, die gegen Flüchtlinge ergriffen werden, desto abschreckender wirkt man auch im Bereich des regulären Arbeitsmarktes auf Migrantinnen und Migranten. "Diese Menschen entscheiden sich gegen Deutschland, wenn Abschreckung und Diskriminierung die deutsche Politik dominieren", sagt er.

Noch eine weitere Debatte hält er für überflüssig: Die Forderung, das Grundrecht auf Asyl abzuschaffen. "Das wäre im Grundgesetz möglich, aber es wäre völlig wirkungslos, weil es auch in der europäischen Grundrechtecharta gewährleistet ist", sagt Groß. Dort könnte es nur mit Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten abgeschafft werden – "und das ist völlig aussichtslos", so der Experte.

Korrektur: In einer früheren Version dieses Artikels haben wir ein Bild verwendet, das Grenzkontrollen in der Ukraine zeigte und nicht in Dänemark. Wir haben das Bild daher getauscht.

Zur Person:

  • Prof. Dr. Thomas Groß arbeitet am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien der Universität Osnabrück. Er lehrt im Bereich Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsvergleichung.

Verwendete Quellen:

  • deutschlandfunk.de: "Ghetto"-Politik in Dänemark: Auszug, Abriss, Umsiedelung
  • zeit.de: Dänemark schickt Abschiebehäftlinge in Gefängnis im Kosovo
  • spiegel.de: Dänische Polizei nimmt Asylbewerbern Geld ab
  • statista.com: Dänemark: Anzahl der Asylbewerber und erstmaligen Asylbewerber im Zeitraum Juli 2022 bis Juli 2023
  • bamf.de: Asylgeschäftsstatistik Juli 2023
  • statista.com: Amtliches Ergebnis der Parlamentswahl in Dänemark am 18. Juni 2015
  • politpro.eu: Dänische Volkspartei
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