Die Reform des Urheberrechts kommt - allen Protesten zum Trotz. Nach der Zustimmung des Europaparlaments legten die EU-Staaten jetzt nach. Ausschlaggebend war auch die Haltung der Bundesregierung.
Nachdem das Europaparlament das Vorhaben bereits gebilligt hatte, stimmten in einer letzten Abstimmung auch die EU-Staaten mehrheitlich dafür. Auch die deutsche und die österreichische Bundesregierung votierten mit Ja.
Die Regierungen müssen die Richtlinie anschließend innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.
Nachdem es vor allem in Deutschland heftigen Protest gegen Teile der Reform gab, betonte die Bundesregierung zuletzt, Uploadfilter sollten bei der Umsetzung weitgehend vermieden werden. Gemeint sind Programme, die geschützte Inhalte schon beim Hochladen ins Internet erkennen und aussortieren. Bis zum Sonntagabend arbeiteten mehrere Ministerien an einer Zusatzerklärung für die Abstimmung, in der dieses Ziel festgehalten wird.
EU-Urheberrecht: Weber macht Zugeständnisse
Vor der Abstimmung der EU-Staaten über die umstrittene Urheberrechtsreform hatte der EVP-Spitzenkandidat
Als "zukünftiger möglicher EU-Kommissionspräsident" sage er zu, eine Revision der Rechtslage vorzulegen, sollten sich die Sorgen angesichts der Beschränkung der Meinungsfreiheit bewahrheiten, sagte Weber.
Neues EU-Urheberrecht auch dank deutschem "Ja"
Die Copyright-Reform soll das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern. Mitte Februar hatten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten auf einen Kompromiss geeinigt. Diesen hatte das Europaparlament Ende März gebilligt.
Die Zustimmung der EU-Staaten vom Montag ist nun der letzte Schritt, damit die Reform in Kürze in Kraft treten kann. Im Februar hatten die Länder der Reform schon einmal zugestimmt.
Hätte Deutschland sich am Montag enthalten oder gegen das Vorhaben gestimmt, wäre keine ausreichende Mehrheit zustande gekommen. Denn die Niederlande, Luxemburg, Polen, Italien, Finnland und Schweden stimmten mit Nein. Und Belgien, Slowenien, und Estland enthielten sich.
Kommen die Uploadfilter oder nicht?
Der Protest gegen das Vorhaben und insbesondere gegen Artikel 13, der im endgültigen Gesetz Artikel 17 heißt, war vor allem in Deutschland groß.
Die Kritiker wenden ein, Plattformen wie YouTube sollten demnach schon beim Hochladen prüfen, ob Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Das ist ihrer Meinung nach nur über Filter möglich, bei denen die Gefahr bestehe, dass viel mehr als nötig aussortiert werde. Dies käme einer Zensur gleich.
Aus Sicht der Befürworter geht es hingegen darum, Plattformen, die wissentlich mit fremden Inhalten Geld verdienen, zu einer fairen Lizenzierung zu zwingen.
Leistungsschutzrecht umstritten
Auch umstritten war Artikel 11 (im finalen Text Artikel 15), der ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorsieht. Danach müssen Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten künftig Geld an die Verlage zahlen.
Hier sehen Kritiker insbesondere für kleine Verlage Nachteile, die gegenüber Google eine schwache Verhandlungsposition hätten.
Zudem verweisen sie auf Deutschland, wo es ein Leistungsschutzrecht schon seit 2013 gibt, es aber nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage führt.
(hub/afp/dpa)
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