Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Politiker der Grünen dringen auf eine abschließende Beratung des Demokratiefördergesetzes im Bundestag, doch in der FDP gibt es Bedenken gegen das Vorhaben. Das hat auch mit einer neuen Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu tun.
In dem Papier, über das zuerst die "Welt" berichtet hatte, heißt es, die Frage der Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Sachen "Demokratieförderung" sei "lebhaft umstritten". Zwar erscheine es plausibel, aus dem grundgesetzlichen Konzept der wehrhaften Demokratie eine staatliche Verantwortung für den Erhalt der freiheitlich demokratischen Grundordnung abzuleiten. Unklar bleibe jedoch, warum es zwingend einer bundesgesetzlichen Regelung bedürfe, um demokratiefeindlichen Phänomenen und Extremismus entgegenzutreten. Schließlich sei hier auch ein - möglicherweise koordiniertes - Vorgehen der Länder denkbar.
Das mit dem Gesetzentwurf angestrebte Ziel der "Gestaltung gesellschaftlicher Vielfalt" sei nicht generell Aufgabe des Bundes, sondern vor allem dann angemessen, wenn es dabei vor allem um den "Abbau von und die Vorbeugung gegen Diskriminierungen" gehe.
"Das Gutachten bestätigt meine von Anfang an vorgetragenen Bedenken", sagte die FDP-Abgeordnete Linda Teuteberg am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Der Bund habe hier keine Kompetenz. Inhaltlich gelte zudem, der freiheitliche Rechtsstaat respektiere zwar, die Vielfalt, die er vorfinde, es sei aber nicht seine Aufgabe, die Gesellschaft zu "gestalten". Wer die Demokratie stärken wolle, dürfe "Meinungsfreiheit und Rechtsstaat nicht schleifen", betonte Teuteberg. Das geplante Gesetz sei die falsche Antwort auf die aktuellen Herausforderungen und Bedrohungen für die liberale Demokratie. Zuvor hatte sich bereits FDP-Vize Wolfgang Kubicki kritisch zu dem Gesetzentwurf geäußert.
Ziel des geplanten Demokratiefördergesetzes ist es, Vereine und Organisationen, die sich für die Stärkung der Demokratie, gesellschaftliche Vielfalt und die Prävention von Extremismus einsetzen, mit einer besseren langfristigen finanziellen Grundlage auszustatten. Zuletzt hatten
FDP-Fraktionsmitglied Gerald Ullrich der Deutschen Presse-Agentur. Schon der Begriff "Demokratieförderung" sei irreführend, fügte er hinzu. Auch müsse man die Frage stellen, wie unabhängig eine Nichtregierungsorganisation sein könne, "wenn sie am Tropf des Staates hängt". Ziel des geplanten Demokratiefördergesetzes ist es, Vereine und Organisationen, die sich für die Stärkung der Demokratie, gesellschaftliche Vielfalt und die Prävention von Extremismus einsetzen, mit einer besseren langfristigen finanziellen Grundlage auszustatten.
Zuletzt hatten Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) gefordert, das Gesetz vor dem Hintergrund des Kampfs gegen Rechtsextremismus schnell im Bundestag auf die Tagesordnung zu setzen und zu verabschieden. Es war im Dezember 2022 vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht worden. Im Februar hatten die Thüringer FDP-Abgeordneten Tim Wagner und Gerald Ullrich angekündigt, sie würden bei einer möglichen Abstimmung im Bundestag gegen den Entwurf stimmen. Der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Maximilian Kall, sagte am Montag, Faeser halte die Umsetzung des Vorhabens für dringend erforderlich, sei aber, was einzelne Aspekte angeht, gesprächs- und kompromissbereit. © dpa
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