Boris Johnson will seinen harten Brexit-Kurs durchziehen. Das zeigt er auch mit seinem aktuellen Schritt: Eine Verlängerung der Übergangsphase will der britische Premier per Gesetz unmöglich machen.

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Großbritanniens Premier Boris Johnson will eine Verlängerung der Brexit-Übergangsphase über 2020 hinaus per Gesetz ausschließen. Das berichtete unter anderem die britische Nachrichtenagentur PA am Dienstag unter Berufung auf Regierungsquellen.

Die britischen Wähler hätten in der Parlamentswahl am vergangenen Donnerstag für eine "Regierung gestimmt, die den Brexit umsetzt", sagte eine Quelle aus der Downing Street am Dienstag. "Genau das haben wir von dieser Woche an vor."

Bereits in ihrem Wahlprogramm hätten die Tories deutlich gemacht, dass sie "die Übergangsphase nicht verlängern werden", hieß es weiter. Das neue Gesetz zum Austrittsabkommen, das im Parlament beschlossen werden muss, werde es der Regierung "gesetzlich verbieten, einer Verlängerung zuzustimmen".

Regierung legt Brexit-Austrittsvertrag am Freitag zur Abstimmung vor

Am Donnerstag wird das Parlament von Königin Elizabeth II. offiziell wiedereröffnet. Die Queen verliest dann das Regierungsprogramm des Premierministers.

Die Regierung will Johnsons mit Brüssel ausgehandelten Austrittsvertrag schon am Freitag den Abgeordneten zur Abstimmung vorlegen. Einem Bericht der "Times" zufolge soll der Gesetzentwurf nicht nur eine Änderung hinsichtlich einer längeren Übergangsphase enthalten: Es sollen auch Bekenntnisse zur Einhaltung von EU-Standards in Sachen Arbeitnehmerrechten gestrichen werden.

Die Opposition dürfte dagegen Sturm laufen, doch angesichts der Tory-Übermacht im Unterhaus ist Gegenwehr vergeblich. Seit der Wahl am vergangenen Donnerstag haben Johnsons Konservative eine absolute Mehrheit im Unterhaus und 80 Abgeordnete mehr als alle anderen Parteien zusammen. Die Zustimmung der Abgeordneten zu dem Gesetz gilt daher als sicher.

Wenn der Austrittsvertrag mit dem Brexit-Termin am 31. Januar im Unterhaus und im EU-Parlament angenommen wird, beginnt am 1. Februar eine Übergangsphase bis Ende 2020. In dieser Zeit wäre Großbritannien kein EU-Mitglied mehr, bliebe aber noch im Binnenmarkt und in der Zollunion.

Diese Periode wollen beide Seiten nutzen, um die künftigen Beziehungen und insbesondere ein Freihandelsabkommen auszuhandeln. Die Zeit gilt dafür jedoch als äußerst knapp. Das Austrittsabkommen sieht die Möglichkeit einer Verlängerung der Übergangsphase um maximal zwei Jahre ausdrücklich vor.

Neues britisches Kabinett nimmt Arbeit auf

Dienstagmorgen kam das neugewählte Kabinett am Regierungssitz Downing Street 10 zusammen. Die neu gewählten Abgeordneten sollten am Nachmittag zur konstituierenden Sitzung des Unterhauses zusammentreten. Dabei bestimmen die Abgeordneten auch den neuen Parlamentspräsidenten.

Der amtierende Speaker of the House of Commons, Lindsay Hoyle, gilt dabei als gesetzt. Er hatte das Amt erst im November von John Bercow übernommen. Traditionell halten die Parteichefs von Regierung und Opposition eine Laudatio auf den neu gewählten Speaker.

Erwartet wird, dass sich Johnson dabei Spitzen auf den bei der Wahl unterlegenen Labour-Chef Jeremy Corbyn nicht verkneifen kann. Der Chef der Sozialdemokraten will seinen Posten erst im kommenden Frühjahr abgeben, doch der Druck wächst stetig.

Schottlands Regierungschefin will Unabhängigkeitsreferendum

Unterdessen erhöht Schottlands Regierungschefin den Druck auf die Regierung. Nicola Sturgeon wollte noch am Dienstag eine Erklärung zu ihrer Forderung nach einem zweiten Unabhängigkeitsreferendum vor dem Regionalparlament in Edinburgh abgeben.

Es wird erwartet, dass sie noch in dieser Woche einen Antrag darauf bei der Zentralregierung in London stellen will, deren Zustimmung dafür notwendig ist.

Johnson hat jedoch bereits klargemacht, dass er nichts von einem zweiten Schottland-Referendum hält. Sturgeons SNP hatte bei der britischen Parlamentswahl vergangene Woche 48 von 59 Sitzen in dem Landesteil gewonnen und sieht sich dadurch bestätigt. Es gibt Spekulationen, die schottischen Separatisten könnten versuchen, eine Volksabstimmung vor Gericht einzuklagen. (afp/dpa/ank)

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