Dass Bundestagsabgeordnete neben ihrem Mandat noch anderen Tätigkeiten nachgehen, ist zwar erlaubt, in der Bevölkerung wird es aber oft kritisch gesehen. Nun zeigt eine Analyse des "Spiegel", welche Parlamentarier in der aktuellen Legislaturperiode bisher nebenher am meisten verdient haben.

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Jeweils mehr als ein Drittel der Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und FDP haben seit Beginn der Legislaturperiode Nebeneinkünfte in fünfstelliger Höhe erzielt. Wie aus einer Auswertung des "Spiegel" und der Transparenzinitiative Abgeordnetenwatch hervorgeht, nahmen im Zeitraum vom 1. November 2021 bis zum 31. März 2023 38 Prozent der FDP-Abgeordneten und 31 Prozent der Parlamentarier der Union mehr als 10.000 Euro ein.

Die höchsten Einnahmen erzielte demnach seit November 2021 CSU-Politiker Sebastian Brehm mit 3,5 Millionen Euro aus seiner Tätigkeit als Steuerberater, gefolgt vom FDP-Abgeordneten Markus Herbrand (3,3 Millionen). Auf Platz drei folgt Alexander Engelhard (CSU) mit 2,07 Millionen.

In der Top Ten der Parlamentarier mit den höchsten Nebeneinkünften finden sich aber auch Vertreter der übrigen im Parlament vertretenen Parteien. Bei den Grünen führt Ophelia Nick (Platz vier: 1,74 Millionen), bei der Linken Sahra Wagenknecht (Platz sechs: 792.961 Euro), bei der SPD Nezahat Baradari (Platz acht: 650.665 Euro) und bei der AfD Enrico Komning (Platz zehn: 537.992).

Grüne bilden Schlusslicht bei den Nebeneinkünften

Seit einer 2021 verabschiedeten Gesetzesänderung müssen Bundestagsabgeordnete Nebeneinkünfte auf den Cent genau angeben, sofern diese monatlich 1.000 oder jährlich 3.000 Euro überschreiten. Allerdings wird bei den veröffentlichten Daten nicht zwischen Umsätzen - etwa durch Rechtsanwaltskanzleien oder landwirtschaftliche Betriebe - und Einnahmen wie Buchhonoraren unterschieden.

In anderen Bundestagsfraktionen ist der Anteil der Abgeordneten mit mehr als 10.000 Euro Nebeneinkünften laut "Spiegel" und Abgeordnetenwatch deutlich geringer als bei Union und Liberalen: Bei der SPD lag er bei 20 Prozent, bei der AfD bei 15, dahinter liegen die Fraktionen von Linkspartei (11,9 Prozent) und Grünen (10,9 Prozent).

Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten sind laut Abgeordnetengesetz grundsätzlich erlaubt - sofern das Bundestagsmandat "im Mittelpunkt der Tätigkeit" bleibt. (afp/thp)

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