• Nachdem bekannt geworden ist, dass die Kanzlerkandidatin der Grünen, Annalena Baerbock, versäumt hatte, Nebeneinkünfte in Höhe von 25.000 Euro anzuzeigen, zogen weitere Politiker nach.
  • Plötzlich tauchten auch bei Cem Özdemier und Karl Lauterbach "versäumte" Nebeneinkünfte auf.
  • Wie aber kann das sein? Thomas Huber, Fachanwalt für Steuerrecht, erkennt ein strukturelles Problem.
Eine Analyse

Mehr aktuelle News finden Sie hier

Mehr aktuelle News

Annalena Baerbock, Cem Özdemir, Karl Lauterbach – Namen von nur drei Politikern, die in den vergangenen Wochen Nebeneinkünfte nachgemeldet haben. Die Summen sind beachtlich: Einkünfte zwischen 17.850 und 25.000 Euro hatten die Politiker "vergessen", an das Büro des Bundestagspräsidenten zu übermitteln.

Dazu sind sie jedoch verpflichtet: In den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages ist geregelt, dass nicht nur die zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit gemeldet werden muss, sondern auch während der Mitgliedschaft im Bundestag ausgeübte entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat.

Meldung einfach versäumt?

Wenn ein Bundestagsabgeordneter also beispielsweise ein Buch schreibt, einen Vortrag hält oder beratend tätig ist und dafür Geld kassiert, muss er das melden. Dafür hat er drei Monate Zeit. Wenn Einkünfte den Betrag von 10.000 Euro im Jahr nicht übersteigen, gibt es Ausnahmen der Anzeigepflicht.

Wie also kann es sein, dass Politikerinnen und Politiker die Meldung offenbar mehrfach versäumen? Thomas Huber ist Fachanwalt für Steuerrecht. Er sagt im Gespräch mit unserer Redaktion: "Die gesetzlichen Regelungen sind transparent, aber sehr verschachtelt." Bundestagsabgeordnete seien für einen Steuerberater kein Alltagsgeschäft, um die Situation der Nebeneinkünfte zu verstehen, müsse man zunächst verschiedene Ebenen trennen.

Steuerpflicht und Meldepflicht

"Zunächst einmal erhalten Bundestagsabgeordnete Diäten – diese Entschädigung ähnlich eines Gehalts beträgt aktuell 10.083,47 Euro im Monat", sagt Huber. Es sei – ähnlich wie auch bei Richtern am Bundesgerichtshof – vergleichsweise hoch angesetzt, um finanzielle Freiheit zu gewährleisten und so die Unabhängigkeit des Mandats sicherzustellen. "Die Vergütung von Abgeordneten ist im Grundgesetz in Artikel 48 geregelt", ergänzt Experte Huber.

Er betont: "Das Abgeordneteneinkommen muss ganz normal versteuert werden. Man hat also eine Steuerpflicht gegenüber dem Finanzamt." Diese gilt für den Bundestagsabgeordneten Cem Özdemir oder den Bundesvorsitzenden der Grünen Robert Habeck, ebenso wie für den selbstständigen Handwerker oder die angestellte Krankenschwester.

Vorträge, Bücher, alter Job

"Zusätzlich zur Diät haben Bundestagsabgeordnete eine steuerfreie Kostenpauschale von derzeit 4.560,09 Euro monatlich, die sie zum Beispiel für Fahrten in den Wahlkreis oder Wahlkreisbüros verwenden können", sagt Huber. Auch Geld für Personal komme noch obendrauf – bis zu 22.795 Euro für Angestellte.

Viele Abgeordnete haben aber darüber hinaus Einkünfte: Etwa, weil sie ihrer alten beruflichen Tätigkeit in einem gewissen Rahmen weiterhin nachgehen, oder weil sie Vorträge halten. "Annalena Baerbock ist neben ihrer Abgeordnetentätigkeit Bundesvorsitzende der Grünen und bezieht zwar kein Gehalt, aber Sonderzahlungen und damit ein Einkommen", erklärt Huber. Die Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags, genauer § 44b Abgeordnetengesetz, verpflichten sie, dies zu melden.

Weihnachtsgeld vergessen

Genau das hat Baerbock im Falle von Weihnachtsgeld, welches sie von den Grünen bekommen hat, aber vergessen. Das heißt nicht, dass sie dieses Geld nicht versteuert hat. Bei "Maischberger" betonte Baerbock am Mittwoch (26.05.2021), dass sie ihrer Steuerpflicht nachgekommen ist.

Die meldepflichtigen Nebeneinkünfte der Abgeordneten werden auf der Website des Deutschen Bundestags veröffentlicht. So hat Philipp Amthor (CDU) beispielsweise angezeigt, dass er neben dem Mandat entgeltlich für die Wirtschaftskanzlei "White & Case LLP" arbeitet und seine Einkünfte in Stufe 1 fallen – und damit bis zu 3.500 Euro im Monat betragen. Die Nebentätigkeiten von Sebastian Brehm (CSU) für Steuerberatungsgesellschaften fallen teilweise sogar in Stufe 6 – bis zu 75.000 Euro.

"Nicht nachvollziehbar"

Wie aber kann es nun sein, dass Abgeordnete ihre Meldepflicht einfach "versäumen"? "Auf Grundlage der Regeln ist das nicht nachvollziehbar", sagt Huber. Wenn die oder der Bundestagsabgeordnete es einfach halten wollte, müsste sie beziehungsweise er durch sein Büro einfach alle drei Monate kontrollieren lassen, ob meldepflichtige Einkünfte vorliegen würden und diese samt Belegen und Kontoauszügen an das Büro des Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble übermitteln lassen.

"Die Steuererklärung könnte er dann einfach mit dem Steuerberater im folgenden Kalenderjahr machen – wobei zum Beispiel dann auch der Ehepartner mitveranlagt wird", ergänzt Huber.

Strukturelles Problem

Dass das teilweise nicht so sauber wie beschrieben passiert, liegt aus Hubers Sicht an einem strukturellen Problem. "Die Bundestagsabgeordneten sind hier aus meiner Sicht nicht konsequent strukturiert, es gibt keine einheitlichen Prozesse, jeder handhabt das wohl anders", erklärt Huber. SPD-Politiker Lauterbach habe beispielsweise in der Sendung "Maischberger" erklärt, dass er Einkünfte erst seinem Steuerberater nennt, welcher sie dann wiederum seinem Büro meldet und das Büro wiederum dem Bundestagspräsidenten.

Weiteres Problem: Zwar trage der Bundestagsabgeordnete die Verantwortung am Ende immer selbst, kann seinem Büro also nicht die Schuld für verpasste Fristen in die Schuhe schieben, aber: "Wenn man der Meldepflicht nicht nachkommt, bleibt das beinahe konsequenzlos", sagt Huber.

Verstöße oft ohne Konsequenzen

Auf der Website des Bundestags heißt es: "Verstöße gegen die Anzeigepflicht können mit einer Ermahnung durch den Präsidenten, einer als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichenden Feststellung der Pflichtverletzung durch das Präsidium oder einem Ordnungsgeld geahndet werden". Sanktionen gibt es also, passieren dürfte das allerdings in den seltensten Fällen.

Auch Léa Brian von "Abgeordnetenwatch" kritisierte im Interview mit dem "Spiegel", die entsprechende Meldepflicht werde nicht kontrolliert. "Es gibt Regeln und klare Sanktionen, aber die sind wertlos, weil es bei Verstößen oft keine Konsequenzen gibt", sagte Brian. Es handele sich deshalb nicht um einen "Fall Baerbock", das ganze habe System.

Dominoeffekt durch Baerbock?

Baerbocks Nachmeldung könnte anderen Abgeordneten allerdings zum Anlass gedient haben, ihre Nebentätigkeiten und -einkünfte noch einmal zu überprüfen. "Ich glaube nicht, dass die Abgeordneten diese Angaben bislang bewusst hinter dem Berg gehalten haben", mutmaßt Huber. Wer aber wenig Sorge haben müsse, dass ein Pflichtverstoß öffentlich wird und womöglich die Gunst der Wähler beeinflusst, sei unter Umständen etwas laxer mit seinen Meldepflichten.

"Abgeordnetenwatch" fordert derweil eine unabhängige Kommission, die kontrolliert, ob alle Angaben rechtzeitig gemacht werden und abschreckende, also öffentlich sichtbare, Sanktionen empfiehlt. Lauterbach hat seinen eigenen Fehler indes selbst ein Stück weit geradegerückt: Die 17.850 Euro, die er für vier Vorträge bekam und nicht meldete, spendete er nach Indien.

Über den Experten: Dr. Thomas Huber ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht und ist seit 2005 rechts- und steuerberatend in Freiburg und Umgebung tätig. Zu seinen Schwerpunkten zählen Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Insolvenzrecht und Immobilienrecht.

Verwendete Quellen:

  • Interview mit RA Dr. Thomas Huber am 27.05.2021
  • Bundestag.de: Biographien von Sebastian Brehm und Philipp Amthor:
  • Bundestag.de: Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat
  • "Spiegel.de": "Das ist kein "Fall Baerbock", das hat System." 26.05.2021
  • Maischberger.de: maischberger.die woche. 26.05.2021

Palmer räumt nach Facebook-Kommentar über Aogo Fehler ein

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) hat im Streit um seinen von vielen Seiten als rassistisch bewerteten Facebook-Kommentar über Dennis Aogo einen Fehler eingeräumt.
JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.