Am morgigen Dienstag wird in Berlin über die milliardenschweren Finanzpakete der Union und der SPD abgestimmt. Zahlreiche Versuche, diese Sitzung im Bundestag zu verhindern, scheiterten. Jetzt präsentiert Sahra Wagenknecht eine vermeintlich letzte Lösung.

Mehr News zur Innenpolitik

Aus allen Richtungen prasselten auf das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Anträge ein, die eine Abstimmung über das Finanzpaket der Union und der SPD am Dienstag verhindern sollen. Schon am Freitag vergangene Woche schmetterte das Gericht viele davon ab. Die Anträge seien unbegründet, hieß es aus Karlsruhe. Auch Eilanträge gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens blieben erfolglos. Damit wollten sich wohl einige Abgeordnete nicht zufriedengeben.

Weitere Einsprüche gegen Sondersitzung zu Sondervermögen

So sollen mehrere Parlamentarier am Wochenende einen weiteren Versuch gestartet haben, die Sondersitzung gerichtlich zu stoppen. Die parteilose Abgeordnete Joana Cotar erhob nach eigenen Angaben zum zweiten Mal Einspruch in Karlsruhe und beantragte, die Abstimmung zu verschieben. Das Verfassungsgericht bestätigte den Eingang. Mit demselben Ziel wollen drei FDP-Abgeordnete einen Eilantrag in Karlsruhe stellen.

Ob sie diesmal damit Erfolg haben, ist fraglich. Die Linke bedauerte jedenfalls die Entscheidungen der Verfassungsrichter, will sie aber akzeptieren. Auch die AfD hatte versucht, die Sondersitzung noch zu verhindern.

Als letzten Hoffnungsschimmer präsentierte jetzt die BSW-Chefin und Namensgeberin Sahra Wagenknecht eine Lösung, ohne die Gerichte bemühen zu müssen. Dafür müssten aber die Parteien am Rand des politischen Spektrums am gleichen Strang ziehen. Wie sich jetzt jedoch herausstellte, hatte ihr Plan einen Haken.

Dass Wagenknechts BSW schon lange für ein Ende des Ukraine-Kriegs wirbt und strikt gegen eine Aufrüstung ist, ist so weit bekannt. Politisch kann die Partei jedoch nicht mehr viel dagegen tun. Denn mit der Bekanntgabe des amtlichen Bundestagswahlergebnisses am Freitag ist endgültig klar, dass das BSW dem nächsten Bundestag nicht mehr angehören wird. Mit 4,98 Prozent scheiterte das Bündnis an der Fünf-Prozent-Hürde.

Wagenknecht appelliert an die Linken

Dennoch will Wagenknecht und den Kampf gegen die Aufrüstung nicht aufgeben und äußerte sich in einem Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) wie folgt. "Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Ablehnung der Eilanträge noch einmal darauf hingewiesen: Der neue Bundestag muss zusammentreten, wenn ein Drittel der Abgeordneten das verlangt." Weiter führt sie aus: "Dann darf der alte Bundestag nicht mehr tagen und auch nichts mehr entscheiden."

Diesen Wink mit dem Zaunpfahl gab sie vor allem den beiden Parteien, die es eben schon in den Bundestag geschafft haben, nämlich der AfD und der Linken. Ihrer Ex-Partei gab sie den Tipp: "Sie müsste der Präsidentin des Bundestages einfach nur mitteilen, dass sie die sofortige Einberufung des neuen Bundestages verlangt." Damit müsste sie formell auch nicht mit der AfD zusammenarbeiten.

Dazu heißt es im Grundgesetz unter Artikel 39: "Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages." Weiter steht da: "Der Bundestag bestimmt den Schluss und den Wiederbeginn seiner Sitzungen. Der Präsident des Bundestages kann ihn früher einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn ein Drittel der Mitglieder, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen." Und eben dieses Drittel machen nach Wagenknechts Einschätzung die Abgeordneten der beiden Parteien aus. Die AfD und die Linke haben 216 von 630 Sitzen bei der Bundestagswahl errungen – also mehr als die erforderlichen 210 Stimmen.

Die AfD-Bundestagsfraktion ist diesen Schritt bereits vergangenen Freitag gegangen, das schreibt sie auf ihrer Homepage. Damit spielten sie den Ball in die Hälfte der Linken. Wagenknecht appelliert deshalb an ihre alte Partei. "Wie ehrlich ist ihre Ablehnung der Aufrüstung, wenn sie diese Chance nicht nutzt?", fragt sie in Richtung der Linken. Die konterten bereits am Sonntag. "Wir als Linke arbeiten weder in dieser, noch in einer anderen Frage mit der verfassungsfeindlichen AfD zusammen", erklärte Linken-Parlamentsgeschäftsführer Christian Görke. Zudem gebe es für das Vorgehen der AfD keine Rechtsgrundlage.

Dies bestätigte jetzt auch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD). Die sofortige Einberufung des Bundestags sei erst möglich, wenn der neue Bundestag schon konstituiert sei und dies finde offiziell erst am 25. März statt. Der Artikel 39 Absatz 3 Satz 3 Grundgesetz greife "nicht, weil er sich nur auf den amtierenden Bundestag bezieht. Die Vorschrift gilt nicht für die Konstituierung des neu gewählten Bundestags", erklärte Bas im "Spiegel". (tel)

Verwendete Quellen