Österreichs Vorstoß für ein Kopftuchverbot an Grundschulen löst auch in Deutschland Widerhall aus: Annette Widmann-Mauz, Integrationsbeauftragte des Bundes, will eine ähnliche Regelung prüfen lassen.

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Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz, hat die Prüfung eines Kopftuchverbots für Kinder an Schulen gefordert.

"Dass kleine Mädchen Kopftuch tragen, ist absurd - das sehen auch die meisten Muslime so. Alle Maßnahmen, die Mädchen davor schützen - vom Elterngespräch bis zum Verbot - sollten geprüft und angegangen werden", sagte die CDU-Politikerin der "Bild"-Zeitung.

Widmann-Mauz reagiert damit auf eine Entscheidung aus Österreich: Der Nationalrat hatte am Mittwoch ein Verbot von Kopftüchern an Grundschulen beschlossen.

Für die Neuregelung stimmten die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ sowie zwei Abgeordnete der Liste JETZT. Da so kein Verfassungsgesetz zustande kam, sind Beschwerden gegen das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof wahrscheinlich, wie auch die ÖVP eingestand.

Kopftuchverbot wäre in Deutschland wohl grundgesetzwidrig

In Deutschland würde ein solches Verbot nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages wohl gegen das Grundgesetz verstoßen.

Heinz-Peter Meidinger, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, vermutet, dass von den Eltern schon auf kleine Kinder Druck ausgeübt werde, das Kopftuch zu tragen.

"Kopftücher in der Schule sind integrationsfeindlich, weil sie bereits in Kindergärten und Grundschulen zur äußerlichen Abgrenzung beitragen", sagte er der "Bild"-Zeitung. Er würde laut dem Bericht deshalb ein Verbot in Kindergärten und Grundschulen begrüßen.

Familienpolitischer Sprecher der Union sieht Verbot kritisch

Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sieht ein Kopftuchverbot hingegen kritisch.

"Das pauschale Verbot eines Kopftuches - wie in Österreich - benachteiligt auch die Mädchen, die sich freiwillig für das Tragen eines Kopftuches als Zeichen ihrer Religion entschieden haben", sagte er der "Bild-Zeitung". Er verwies auf "das im Grundgesetz verankerte Recht, seine Religion frei ausüben zu können". (dpa/ank)

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