• Das Kabinett hat am Freitag die Gas- und Strompreisbremse beschlossen.
  • Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin mit.
  • Die Entlastung ist vorerst bis April 2024 befristet.

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Das Bundeskabinett hat den Weg für die ab kommendem Jahr geplanten Gas- und Strompreisbremsen geebnet. Wie das Wirtschaftsministerium am Freitagnachmittag mitteilte, haben die beiden Gesetzentwürfe zu den Entlastungen für Energiekunden damit nun die nächste Hürde genommen. Bundestag und Bundesrat sollen die Energiebremsen noch im Dezember final beschließen, damit sie wie geplant im kommenden Jahr in Kraft treten können.

Mit den milliardenschweren Preisbremsen reagiert die Bundesregierung auf stark gestiegene Energiepreise. Sie sollen Belastungen für Haushalte und Unternehmen abfedern. Vorgesehen ist, dass Strom-, Gas- und Wärmpreise für einen Anteil des Verbrauchs begrenzt werden.

Kanzler-Versprechen: "Die Regierung tut alles, damit unser Land gut durch den Winter kommt"

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) lobte das Vorhaben. "Die Preisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme kommen. Wir deckeln den Preis für Energie, damit Bürgerinnen und Bürger mit den neuen Preisen und mit den Herausforderungen zurecht kommen können", sagte Scholz. "Die Regierung tut alles, damit unser Land gut durch den Winter kommt."

Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen. Für Wärmekunden soll der Preis bis zur 80-Prozent-Grenze 9,5 Cent betragen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten. Auch Pflege-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen profitieren von der Bremse. Für Industriekunden wird der Preis pro Kilowattstunde auf 7 Cent netto gedeckelt. Bei Wärme liegt er bei 7,5 Cent netto. Die gesetzlich festgelegten Preise gelten in der Industrie aber lediglich für 70 Prozent des Jahresverbrauchs im Jahr 2021.

Die Bremsen sind so konzipiert, dass sie laut Ministerium auch Sparanreize setzen: Denn wer als Privathaushalt mehr als die subventionierten 80 Prozent Gas verbraucht, muss für jede weitere Kilowattstunde den neuen hohen Preis im Liefervertrag zahlen.

Ab März 2023 soll die Energiepreisbremse greifen

Gleiches gilt für die Strompreisbremse. Sie sieht vor, dass Haushalte und kleinere Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Für Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs.

Die Entlastungen sind bis April 2024 befristet und sollen ab März des kommenden Jahres greifen. Bürger und Unternehmen sollen aber rückwirkend auch für Januar und Februar entlastet werden, indem im März die Vergünstigungen für die beiden vorherigen Monate mitangerechnet werden. Erst kürzlich hatten Bundestag und Bundesrat zur Entlastung der Haushalte bereits eine Dezember-Einmalzahlung beschlossen. Sie soll Wärme- und Gaskunden zugutekommen und die Zeit bis zum Greifen der Energiebremsen überbrücken.

Schon jetzt wird deutlich, was auf die Verbraucher in den kommenden Wochen zukommen könnte: Bei vielen sind Preiserhöhungen ihrer Stromversorger ins Haus geflattert - mit teils drastischen Anhebungen. Um diese Entwicklungen abzufedern, greift der Bund tief in die Tasche. Die Strom-, Gas-und Wärmepreisbremsen sind Teil eines Abwehrschirms mit einem Gesamtvolumen von 200 Milliarden Euro.

Unternehmen mit zu hohen Gewinnen sollen zur Kasse gebeten werden

Auch profitträchtige Konzerne sollen zur Kasse gebeten werden: Die Strompreisbremse soll teilweise über eine Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne finanziert werden. Das betrifft etwa Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne, die zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert haben. Diese Gewinne sollen laut Kabinettsbeschluss erst zum 1. Dezember abgeschöpft werden und nicht wie zuvor geplant bereits rückwirkend zum 1. September. Spätestens zum 30. April 2024 soll laut Gesetzentwurf mit der Gewinnabschöpfung Schluss sein.

Lob für die Preisbremsen gab es unter anderem vom Verband der Deutschen Automobilindustrie (VDA) und vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Bei der Strompreisbremse könnten auch energieintensive kleinere Handwerksbetriebe profitieren, betonte ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer. Dadurch, dass die Strompreisbremse für Januar und Februar aber erst rückwirkend ab März gewährt werde, könne es für viele Betriebe finanziell eng werden. Wollseifer forderte deshalb eine "Härtefallbrücke".

Kritik von Greenpeace: Abhängigkeit von fossilen Energien bleibt

Greenpeace kritisierte die Vorhaben. "Diese Beschlüsse machen Energie mit vielen Milliarden an Steuergeldern billiger, aber sie versäumen, dafür zu sorgen, dass die Abhängigkeit von fossilen Energien künftig sinkt", erklärte Bastian Neuwirth von der Umweltorganisation.

Neben den Bremsen hat das Kabinett am Freitag auch Neuregelungen verabschiedet, die Verbraucher, die ihre Energiekosten nicht bedienen können, künftig besser vor Strom-und Gassperren schützen sollen. Demnach sollen Energieanbieter dazu verpflichtet werden, den Kunden vor der Verhängung von Sperren eine Ratenzahlung ihrer Rückstände anzubieten. "Ich möchte, dass in diesem Winter niemand ohne Gas und Strom dasteht, weil er die gestiegenen Energiepreise nicht stemmen kann", sagte Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne).

Die neuen Regeln sind Teil der Entwürfe zu den Strom-und Gaspreisbremsen und können folglich auch erst dann in Kraft treten, wenn sich Bundestag und Bundesrat im Dezember damit befasst haben.

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