Die Erhebung des Rundfunkbeitrags in Deutschland ist mit europäischem Recht vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag entschieden. Daran habe auch das neue, seit 2013 geltende Beitragsmodell nichts geändert.
Der deutsche Rundfunkbeitrag ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtmäßig. Der Beitrag sei keine unerlaubte staatliche Beihilfe und verstoße nicht gegen EU-Recht, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-492/17). Bereits Ende September kam ein Gutachter des EuGH zu demselben Ergebnis.
Der Rundfunkbeitrag - früher "GEZ-Gebühr" - ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2017 kamen knapp acht Milliarden Euro zusammen. Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag pauschal für jede Wohnung erhoben - egal, wie viele Leute dort leben und ob sie überhaupt einen Fernseher haben oder ein Radio. Aktuell beträgt er 17,50 Euro pro Haushalt im Monat.
Die Luxemburger Richter urteilten nun, der Beitrag sei mit EU-Recht vereinbar. Daran habe auch das neue, seit 2013 geltende Beitragsmodell nichts geändert.
Früher war die Rundfunkgebühr geräteabhängig, Kontrolleure zogen von Haus zu Haus, um Nichtzahler aufzuspüren. Mehrere Beitragszahler klagten vor deutschen Gerichten gegen die geänderten Regeln. Dabei ging es unter anderem um die Art und Weise, wie der Beitrag von säumigen Zahlern eingetrieben wird. Das Landgericht Tübingen wollte deshalb unter anderem vom EuGH wissen, ob der Rundfunkbeitrag eine verbotene staatliche Beihilfe für den Südwestrundfunk (SWR) und das ZDF sei, die gegen EU-Recht verstoße.
Seit Jahren heftiger Widerstand
Gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags gibt es in Deutschland seit Jahren heftigen Widerstand. Er soll sicherstellen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender nicht von politischen oder wirtschaftlichen Interessen abhängig werden.
Gegner lehnen den Beitarg aus verschiedenen Gründen ab. Einige aus Prinzip, andere finden, sie würden zu stark zur Kasse gebeten. Wer etwa allein lebt, zahlt schließlich mehr als jemand in einer WG.
Schon das Bundesverfassungsgericht hatte den Rundfunkbeitrag im Juli nicht grundsätzlich beanstandet und das Beitragsmodell für verfassungsgemäß erklärt. Menschen mit zwei oder mehr Wohnungen dürfen diesem Urteil zufolge künftig jedoch nur noch einmal zur Kasse gebeten werden. (szu/dpa)
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