• Russland hat zwei deutsche Diplomaten des Landes verwiesen.
  • Der Schritt kommt wenige Tage, nachdem Deutschland als Reaktion auf das Urteil gegen einen russischen Staatsbürger wegen Mordes an einem Georgier im Berliner Tiergarten seinerseits zwei russische Diplomaten zu unerwünschten Personen erklärt hatte.

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Als Reaktion auf die Ausweisung zweier russischer Diplomaten aus Deutschland hat Russland am Montag seinerseits die Ausweisung von zwei deutschen Diplomaten angekündigt. Das Außenministerium in Moskau erklärte, die von deutscher Seite erhobenen Anschuldigungen hätten "keine Grundlage" und seien "von der Realität abgekoppelt".

Deutschland hatte die beiden russischen Diplomaten am vergangenen Mittwoch zu unerwünschten Personen erklärt, nachdem gerichtlich festgestellt worden war, dass der sogenannte Tiergarten-Mord 2019 in Berlin "im Auftrag von staatlichen Stellen" Russlands verübt worden war.

Es wurde bereits erwartet, dass sich aufgrund des Urteils der Ton zwischen Deutschland und Russland weiter verschärfen würde. Russland hatte auf das Urteil gegen seinen Staatsbürger mit unverhohlenen Drohungen reagiert und den Schritt als politisch motiviert kritisiert.

Das Auswärtige Amt in Berlin kritisierte die Entscheidung Moskaus. Die Ausweisung deutscher Diplomaten komme "nicht überraschend, ist aus Sicht der Bundesregierung jedoch vollkommen unbegründet", hieß es in einer Mitteilung.

Russland weist Vorwürfe zurück, hinter dem Mord an dem Georgier zu stecken

"Die russische Seite weist kategorisch die unbegründeten und von der Realität abgekoppelten Anschuldigungen hinsichtlich einer Verwicklung staatlicher russischer Strukturen in dieses Verbrechen zurück", hieß es in der Erklärung des russischen Außenministeriums weiter.

Das Berliner Kammergericht hatte am vergangenen Mittwoch einen russischen Staatsbürger wegen des Tiergarten-Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Vadim K. im August 2019 einen tschetschenisch-stämmigen Georgier im Kleinen Tiergarten in Berlin erschoss.

Dabei handelte er nach Überzeugung des Gerichts im Auftrag staatlicher Stellen in Russland. Der Georgier hatte laut Gericht während des zweiten Tschetschenienkriegs zwischen 2000 und 2004 als Kommandeur einer Einheit gegen Russland gekämpft und wurde daher von russischen Sicherheitsdiensten als Staatsfeind und "Terrorist" eingestuft.

Nicht die erste diplomatische Sanktion von deutscher Seite

Die Bundesregierung hatte schon während des Ermittlungsverfahrens zum "Tiergartenmord" zwei Mitarbeiter der russischen Botschaft ausgewiesen und dies mit mangelnder Kooperationsbereitschaft russischer Stellen begründet. Moskau reagierte auch damals mit der Ausweisung zweier deutscher Diplomaten.

Die deutsch-russischen Beziehungen haben sich seit der Vereinnahmung der ukrainischen Krim durch Russland 2014 immer weiter verschlechtert. Dafür sorgte unter anderem der bisher größte Cyber-Angriff auf den Bundestag im Jahr 2015, für den russische Hacker verantwortlich gemacht werden, die Vergiftung des Kreml-Kritikers Alexej Nawalny und zuletzt auch der russische Truppenaufmarsch an der Grenze zur Ukraine. (AFP/dpa/ank)

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