- Die Große Koalition hatte in der letzten Legislaturperiode ein Gesetz verabschiedet, mit dem Freigesprochene erneut vor Gericht landen könnten.
- Die FDP will die Regelung kassieren.
- Steht ein Grundsatz der liberalen Demokratie zur Disposition?
Frederike von Möhlmann war 17 Jahre alt, als sie in der Nacht vom 4. November 1981 von einer Chorprobe die wenigen Kilometer von Celle nach Hambühren nach Hause trampen wollte. Eine enge Freundin hatte das Mädchen nach dem abendlichen Musizieren noch an eine Telefonzelle gebracht, wo Frederike erfolglos versuchte, eine Angehörige zu erreichen. 20 Pfennig, das einzige Geld, das die Schülerin bei sich trug, fand die Polizei jedenfalls vier Tage später an der Leiche der Teenagerin, die Spaziergänger an einem Waldweg entdeckt hatten.
Das Mädchen war grauenhaft zugerichtet: Unzählige Stiche mit einem “langen, scharfen und sehr spitzen Messer” trafen sie mitten ins Herz, so ist es im Polizeibericht vermerkt. Frederikes Kehle war durchgeschnitten, sie war vergewaltigt worden, bevor der Täter zustach. "Er machte sich nicht mal die Mühe, sein bestialisch zugerichtetes Opfer mit Laub oder Zweigen zu bedecken", vermeldete die "Cellesche Zeitung" am 10. November 1981 über den Mörder.
Zwei Stäbe der Mordkommission arbeiteten mit Hochdruck an dem Fall, der bundesweit hohe Wellen schlug. Der Verdacht fiel auf einen Arbeiter - Ismet H. - dessen BMW, Modell 1602, auf dem feuchten Trampelpfad Spuren hinterlassen hatte. Dort sei, so vermuteten die Ermittler, Frederike zu ihrem Mörder ins Auto gestiegen.
Faserspuren an der Leiche, die vom Autositz des Verdächtigen stammten, untermauerten den Verdacht. Im Juli 1982 verurteilte das Landgericht Lüneburg Ismet H. zu lebenslanger Haft. Der Fall schien wenige Monate nach dem Mord gelöst zu sein. Ein erstaunlich schneller Ermittlungserfolg.
Ein Freispruch ist in Deutschland endgültig - eigentlich
Die Freude währte nur so lange, bis Ismet H. vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zog. Was die Ermittler für wasserdichte Beweise hielten, werteten die Karlsruher Richter als brüchige Indizien, was nicht zuletzt daran lag, dass eine klare Beweisführung mittels DNA-Analyse in den 1980er-Jahren noch nicht möglich war. Karlsruhe kassierte das Urteil und verwies es an das Landgericht Stade, welches Ismet H. ein Jahr später frei sprach. Und ein Freispruch ist in Deutschland endgültig - eigentlich.
Interessant ist der Fall Frederike von Möhlmann nicht nur deshalb, weil er in den Jahren darauf gleich mehrere Wendungen nahm. Heute, 40 Jahre nach der Ermordung, könnte der Kriminalfall auch einen Grundsatzstreit unter Juristen neu entfachen, bei dem es um nicht weniger als die Frage geht, welches von zwei Prinzipien in einem Rechtsstaat den Vorzug genießen sollte: das Prinzip der Rechtssicherheit oder der Gerechtigkeit?
"Ne bis in idem" - "Nicht zweimal in derselben Sache" - gehört schließlich zu jenen Sätzen, die Jura-Studierende in ihren ersten Semestern lernen. Der Grundsatz entstammt dem römischen Recht und genießt einen so hohen Rang im Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern, dass ihn die Macher des Grundgesetzes in einem eigenen Artikel verankert haben: "Niemand darf wegen derselben Tat aufgrund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden", ist im Grundgesetz, Artikel 103, spezifiziert.
Dass das Grundgesetz dem Staat eine umfassende Zurückhaltung mit Freigesprochenen auferlegt, ist eng mit der Menschenwürde verbunden und speist sich nicht zuletzt aus den Erfahrungen mit dem nationalsozialistischen Unrechtsregime, in dem formale Rechtsgarantien beseitigt worden waren. Roland Freisler, der berüchtigte Präsident des nationalsozialistischen Volksgerichtshofes, hatte 1937 zum Ziel erklärt, "dem materiellen Nachprüfungsbedürfnis" nicht durch "formelle Erfordernisse" des Strafprozessrechts den "Weg zu versperren".
Im Mai 1943 gab die "Dritte Verordnung zur Vereinfachung der Strafrechtspflege" den Weg frei, rechtskräftig mit Freispruch abgeschlossene Verfahren aufgrund neuer Tatsachen und Beweismittel wiederaufzunehmen. Staatsanwälte, die mit einer Klage nicht durchgekommen waren, erhielten damit den Freibrief, es noch einmal zu versuchen. Im Sinne einer "Trial and Error"-Mentalität hing auch über rechtmäßig Freigesprochenen bis 1949, als man das Doppelbestrafungsverbot ins Grundgesetz schrieb, das Damoklesschwert einer dauerhaften Strafverfolgung.
Wer einmal miterlebt hat, mit welcher Gewalt ein Strafverfahren in das Leben eines zu Unrecht Verdächtigten einbricht, weiß, dass es schnell um die wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Existenz geht. Weil sich die Nazis darum nicht geschert hatten, begrenzten die Väter des Grundgesetzes die Macht des Staates dort, wo sie Menschen am brutalsten trifft: beim Freiheitsentzug.
Gerechtigkeit vs. Rechtssicherheit
Dieser Grundsatz kollidierte naturgemäß mit dem nachvollziehbaren Gerechtigkeitsverständnis in jenen Fällen, in denen neue forensische Methoden zu einem Mörder führten, der bereits freigesprochen war. Kaum ein Fall illustrierte die Grenzen dieses Grundsatzes, den Juristen "Rechtssicherheit" nennen, so gut wie der von Frederike von Möhlmann.
Fest entschlossen, den Mörder seiner Tochter zu finden, übte Hans von Möhlmann jahrelang Druck auf die niedersächsischen Behörden aus, die 2012 die Akten des Falles reaktivierten. In den Asservatenkammern fanden die Ermittler DNS-Spuren, die Ismet H. eindeutig zugeordnet werden konnten. Weil eine Verurteilung am Doppelbestrafungsverbot scheiterte, blieb Frederikes Mörder jedoch auf freiem Fuß.
Nicht nur auf die Eltern von Frederike von Möhlmann wirkte diese Regelung verstörend. Auch im Rechtsempfinden vieler Bürger, die nicht zuletzt durch die breite Berichterstattung der Boulevardmedien hellhörig geworden waren, schien die vermeintliche Rechtssicherheit die Falschen zu schonen.
Laut einer repräsentativen Meinungsumfrage der Plattformen "Change.org" und "Abgeordnetenwatch.de" sprachen sich 91 Prozent dafür aus, einen Mordprozess wiederaufnehmen zu können, wenn durch modernere Untersuchungsmethoden neue Beweise ans Licht gekommen sind. In einer Petition, die bis heute knapp 190.000 Menschen unterschrieben haben, forderte von Möhlmanns Familie eine entsprechende Reform des Strafprozessrechts - mit Erfolg.
Der Druck auf die Politik wurde so groß, dass CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag 2017 eine entsprechende Änderung der Strafprozessordnung vereinbarten. Gegen Ende der Legislaturperiode, am 24. Juni 2021, verabschiedete die Große Koalition mit den Stimmen der AfD ein entsprechendes Gesetz, in dessen Begründung auch der Fall von Möhlmann erwähnt wurde.
Es sei ein "unerträglicher Gerechtigkeitsverstoß", wenn an einem Freispruch festgehalten würde, obwohl neue technische Verfahren das Gegenteil bewiesen, heißt es dort. "Handelt es sich zudem bei den gerichtlich abgeurteilten Delikten um solche, die angesichts ihrer überragenden Schwere nicht der Verjährung unterliegen, wiegt der Widerspruch zwischen der Rechtskraft des Freispruchs und der materiellen Gerechtigkeit besonders schwer."
Juristen fürchten die Abkehr von einem Grundsatz der liberalen Demokratie
Die Parteien gingen sogar noch weiter, als von Möhlmann es gefordert hatte: Nun sollen alle neuen Tatsachen oder Beweismittel eine Wiederaufnahme rechtfertigen können, nicht nur solche, die auf neuen Techniken beruhen.
Freilich schränkten die Koalitionsparteien die Anwendbarkeit der Reform ein: Erstens sollte sie nur für die schwersten und unverjährbaren Verbrechen gelten, die das Strafgesetzbuch kennt: Mord, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Zweitens sollten nur "dringende" Beweise gewürdigt werden, die dazu führen, dass der Angeklagte doch noch verurteilt werden kann.
Nicht wenige Juristen kritisieren, dass die Große Koalition einen der wichtigsten Grundsätze unserer Rechtsordnung über Bord geworfen habe. Sie argumentieren vor allem mit der überragenden Bedeutung der Rechtssicherheit. Sie sei "von so zentraler Bedeutung für die Rechtsstaatlichkeit, dass um ihretwillen die Möglichkeit einer im Einzelfall vielleicht unrichtigen Entscheidung in Kauf genommen werden muss", hieß es in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Kritiker wie der Deutsche Anwaltverein (DAV), der bereits bei der Entwicklung des Entwurfs protestiert hatte, fürchten sogar, das neue Recht mache einen Freispruch bei Kapitaldelikten wertlos: "Es könnte jeder Freispruch in Mordsachen zur Disposition stehen", so Stefan Conen, Mitglied des Ausschusses Strafrecht des DAV, im Gespräch mit unserer Redaktion. Nicht auszuschließen sei, dass in Zukunft ein Run auf die Asservatenkammern des Landes stattfinde, weil sich allzu eifrige Staatsanwälte berufen fühlen könnten, ungeklärte Fälle einer DNA-Analyse zuzuführen.
"Wer freigesprochen wurde, muss auch in Zukunft als unschuldig gelten. Der Rechtsstaat muss den Rest an Unsicherheit aushalten, um in der Breite für Rechtssicherheit einzustehen." Zudem brächten DNA-Ergebnisse keineswegs immer die gewünschte Gewissheit.
FDP-Justizminister will das Gesetz rückabwickeln
Bei der FDP, die gegen das Gesetz gestimmt hatte, ist sogar die Rede von einem "Dammbruch". Wenn Freisprüche unter einen Vorbehalt künftiger technischer Möglichkeiten gestellt würden, sei das Wort Rechtssicherheit nichts mehr wert. Es sei nur eine Frage der Zeit, bis die Regelung auch auf weniger schwere Verbrechen ausgeweitet werde.
"Es wäre nicht das erste Mal, dass eine Regelung zunächst auf einen kleinen Kreis von Delikten angewandt wird, es dann aber unter öffentlicher Empörung doch zu einer späteren Ausweitung kommt. Gerade bei Sexualdelikten scheint das nicht fernliegend", so der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP). Der Frust ist so groß, dass Kritiker sarkastisch vorschlagen, man könne die Freispruchformel gleich umzubenennen in: "Der Angeklagte wird bis auf Weiteres freigesprochen."
Offenbar teilte auch der Bundespräsident die Meinung der Kritiker. Er warnte bei der Unterzeichnung des Gesetzes, dass die Regelung gegen das grundgesetzliche Verbot verstoßen könne, dass niemand wegen derselben Tat mehrmals vor Gericht gestellt werden darf.
Anfang dieses Jahres folgte dann die Reaktion des neuen Bundesjustizministers Marco Buschmann (FDP): "Ich persönlich halte es für richtig, dass wir uns die Frage noch mal vornehmen", sagte er der Deutschen Presse-Agentur (DPA). Soll heißen: Das Parlament soll das Gesetz kassieren. Die Grünen jedenfalls würden bei einem Gesetzentwurf wohl mitziehen, heißt es aus der Grünen-Fraktion. Auch die SPD, die das Gesetz 2021 mit verabschiedet hatte, kündigte zumindest an, die Bedenken des Bundespräsidenten “ernst zu nehmen”.
Für die Eltern von Frederike von Möhlmann ist es vermutlich unerheblich, ob die neue Regierung das Gesetz kassiert. Dass Ismet H. nochmals für den Mord ihrer Tochter hinter Gitter kommt, ist jedenfalls unwahrscheinlich, aus zwei Gründen: Ob die Reform auch für zurückliegende Fälle gilt, oder nur für die Zukunft, ließ das Gesetz bewusst offen. Und sollte es zu einer Wiederaufnahme aufgrund der neuen Vorschrift kommen, dürfte der Staatsanwaltschaft eine anschließende Verfassungsbeschwerde gewiss sein.
Verwendete Quellen:
- Gespräch mit Stefan Conen, Mitglied des Ausschusses Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins
- change.org: Gerechtigkeit für meine ermordete Tochter Frederike: Der Mord muss gesühnt werden können
- Deutscher Bundestag: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß § 362 der Strafprozessordnung
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