Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat dem Eilantrag des Bündnisses Sahra Wagenknecht stattgegeben. Der SWR muss die Spitzenkandidaten in die geplante Wahlsendung einladen.
Der Südwestrundfunk (SWR) muss die Spitzenkandidaten des Bündnisses
Der SWR will die Wahlarena zur Bundestagswahl für Baden-Württemberg beziehungsweise Rheinland-Pfalz zeitgleich am 12. Februar ausstrahlen. Zuschauer sollen dabei Fragen zu mehreren Themenfeldern stellen. Der Sender lud dazu die Spitzenkandidaten von CDU, SPD, AfD, Grünen und FDP ein.
SWR hat BSW nicht in Wahlsendung eingeladen
Das BSW ging dagegen mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz vor, mit dem der Sender per einstweiliger Anordnung verpflichtet werden sollte, die Spitzenkandidaten des BSW ebenfalls einzuladen. Das BSW pochte in diesem Zusammenhang auf Chancengleichheit. Der SWR hielt dem entgegen, dies würde das auf fünf Kandidaten ausgelegte Konzept der Sendung sprengen.
Das Verwaltungsgericht hielt den Eilantrag des BSW für begründet. Das Gericht verwies darauf, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten das im Grundgesetz verankerte Recht der Bewerber auf gleiche Chancen im Wettbewerb um die Wählerstimmen zu beachten haben. Die Parteien seien in Sendungen vor Wahlen oder im Gesamtprogramm entsprechend ihrer Bedeutung zu berücksichtigen.
Ausschluss von BSW in SWR-Sendung nicht gerechtfertigt
Das redaktionelle Konzept allein rechtfertige keinen Ausschluss des BSW. Gerade Parteien, die aufgrund einer Neugründung oder Kräfteverschiebung nicht im Bundestag vertreten seien, dürften nicht von vornherein von der Wahlsendung ausgeschlossen werden. Gegen den Beschluss ist Beschwerde am baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim möglich.
In Baden-Württemberg führt die Landesvorsitzende Jessica Tatti die Landesliste des BSW zur Bundestagswahl an. In Rheinland-Pfalz ist Alexander Ulrich Spitzenkandidat. (afp/bearbeitet von nap)
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