Keine erfreulichen Nachrichten für Jerome Boateng unmittelbar vor Weihnachten: Der Profi des deutschen Fußball-Rekordmeisters FC Bayern muss sich vor Gericht verantworten.

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Das Amtsgericht München hat eine Anklage gegen Jerome Boateng (31) vom FC Bayern wegen Körperverletzung in Teilen zugelassen. Allerdings ist noch unklar, wie schwer die Juristen die Vorwürfe bewerten.

"Es geht um zwei Tatkomplexe: Einmal soll geschlagen worden sein, im anderen Tatkomplex soll mit Gegenständen geworfen worden sein", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München I am Montag.

"Wir legen dem Herrn Boateng zur Last, dass er zwei Fälle der Körperverletzung, in einem Fall eine einfache, im anderen Fall eine gefährliche, zum Nachteil einer ehemaligen Lebensgefährtin begangen haben soll."

Anklage gegen Bayern-Star zugelassen

Der zuständige Richter am Amtsgericht hingegen sieht auch beim zweiten Komplex nach derzeitigem Ermittlungsstand keine gefährliche Körperverletzung. Zur Begründung führte der Richter nach Angaben eines Gerichtssprechers unter anderem an, dass die ehemalige Lebensgefährtin des deutschen Fußball-Weltmeisters von 2014 damals beim Arzt nicht davon geredet habe, mit Gegenständen verletzt worden zu sein.

Außerdem gebe es Widersprüche zwischen den Zeugen, auch Videoaufnahmen deuteten nicht auf die Verwendung von Gegenständen hin. Deshalb ließ der Richter nach einem ungewöhnlich langem Hin und Her im Zwischenverfahren nun zwar grundsätzlich die zwei Komplexe zur Anklage zu, bewertete die Vorwürfe aber nur als einfache Körperverletzung.

Fall Boateng: Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreterin legen Beschwerde ein

Daraufhin legten Staatsanwaltschaft und die Nebenklagevertreterin Beschwerde ein. Nun muss das Landgericht München entscheiden, ob die Bewertung des Richters oder der Staatsanwaltschaft dem Verfahren zugrunde gelegt wird. Im Anschluss werden Termine für das Verfahren festgelegt.

Der deutsche Fußball-Rekordmeister war für eine Stellungnahme zunächst ebenso wenig zu erreichen wie Boatengs Anwalt. Die Kanzlei hatte laut Berichten von WDR und "Süddeutscher Zeitung" im September erklärt, dass es um einen privaten Sachverhalt gehe, der im Wesentlichen auf unbewiesenen Behauptungen Dritter beruhe. (msc/dpa)

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