In Mönchengladbach wartet Christoph Kramer mit einer speziellen Freistoßvariante auf und hat dabei nicht nur Erfolg, sondern auch die Regeln auf seiner Seite - sowie den aufmerksamen Schiedsrichter Tobias Stieler.
Wenn es einen Freistoß in Strafraumnähe gibt, kommt es meistens zu diesem Prozedere: Der Schiedsrichter markiert mit seiner Sprühdose die Position des Balles und den vorgesehenen Abstand der Abwehrmauer. Die angreifende Mannschaft diskutiert, wer schießen soll.
Die Verteidiger nehmen langsam die vorgeschriebene Distanz von 9,15 Metern zum Ball ein und werden vom Torwart dabei lautstark dirigiert. Wenn alles bereit ist, gibt der Unparteiische die Ausführung mit einem Pfiff frei.
Diesen gewohnten Ablauf hatten auch die Wolfsburger in ihrem Spiel am Freitagabend in Mönchengladbach kurz vor der Halbzeitpause erwartet. Doch noch während sie sich mitten in ihm wähnten, lag der Ball plötzlich in ihrem Tor. Und der Treffer - es war das 3:0 - zählte.
Torschütze
Schnelle Freistoßausführung hat Priorität
Tatsächlich zeigen die Fernsehbilder, dass Referee Tobias Stieler keine Anstalten machte, die Ausführung zu blockieren. Dadurch gab es für die Gladbacher die Möglichkeit, den Freistoß aufs Tor zu bringen, während die Wolfsburger noch mit der Mauerbildung beschäftigt waren.
Natürlich beschwerten sich die Gäste anschließend vehement beim Spielleiter. Doch der hatte völlig regelkonform gehandelt. Denn das besagte Prozedere folgt keiner Muss-, sondern einer Kann-Bestimmung.
Grundsätzlich gilt nämlich: Will eine Mannschaft einen Freistoß schnell ausführen, dann soll der Schiedsrichter das nach Möglichkeit zulassen, auch in der Nähe des Tores. Denn einem Freistoß ist zwangsläufig ein Verstoß gegen die Regeln vorausgegangen, zu dessen Ausgleich er dient.
Und wenn das Team, das diesen Freistoß zugesprochen bekommt, glaubt, von einer raschen Ausführung mehr zu haben, ist der Unparteiische prinzipiell gehalten, das zu genehmigen.
Diese Freistoßvariante bedeutet für die ausführende Mannschaft allerdings nicht nur eine Chance, sondern auch ein Risiko. Denn in der Regel 13 (Freistöße) heißt es: "Wenn ein Gegner bei einer schnellen Ausführung näher als 9,15 m zum Ball steht und den Ball abfängt, lässt der Schiedsrichter das Spiel weiterlaufen."
Es gibt kein Recht auf eine Abwehrmauer
Mit anderen Worten: Hätte Kramer mit seinem Freistoß einen Wolfsburger getroffen, dann hätten die Gladbacher keinen weiteren Versuch bekommen. Es dürfte nicht zuletzt dieses Risiko sein, weshalb die meisten Spieler einen Freistoß am Strafraum lieber in Ruhe ausführen.
Das Recht dazu ist genauso in den Regeln festgehalten: "Fordert die zum Freistoß berechtigte Mannschaft die Einhaltung der 9,15-m-Entfernung vom Ball, soll der Schiedsrichter die Entfernung feststellen" und außerdem "durch ein unmissverständliches Zeichen verhindern, dass der Freistoß vor der Freigabe des Balles ausgeführt wird", steht darin geschrieben.
Das heißt: Er soll die Ausführung erkennbar blockieren. Eine vorzeitige Ausführung führt genauso zu einer Gelben Karte für den Schützen wie ein zu frühes Verkürzen des Abstandes zu einer Verwarnung für den betreffenden Verteidiger.
Es gibt für die Mannschaft, die gegen die Regeln verstoßen hat, also kein Recht, eine Abwehrmauer zu stellen, sondern im Sinne des Fairplay nur die Pflicht, die vorgeschriebene Distanz zum Ort der Freistoßausführung einzuhalten.
Davon befreit ist sie lediglich, wenn das ausführende Team nicht auf die Einhaltung dieses Abstandes pocht, sondern den Ball lieber flugs wieder ins Spiel bringt. Eine Variante, für die sich Christoph Kramer erwärmen kann: "Ich glaube, es liegt eine Riesenchance darin, wenn man es schnell macht. Das können wir alle noch lernen."
Denn sonst sei es ja doch immer das Gleiche: "Die Innenverteidiger kommen nach vorne. Dann stellen sich die deutschen Beamten alle in den Sechzehner und warten, dass der Ball reingekloppt wird."
Tätlichkeit von Raffael blieb ungeahndet
Für Gesprächsstoff in diesem Spiel sorgte zudem eine Szene, die sich nach einer Stunde zutrug. Bei einem abgefangenen Angriff der Hausherren gerieten Raffael und Maximilian Arnold in einen Zweikampf, bei dem der Gladbacher dem Wolfsburger nicht nur ins Gesicht griff, sondern auch den Versuch unternahm, ihn zu treten.
Zumindest Letzteres erfüllte eigentlich den Tatbestand der versuchten Tätlichkeit. Schiedsrichter Stieler befand sich zwar in der Nähe, war jedoch damit beschäftigt, dem Ball auszuweichen und anschließend dem plötzlichen Wechsel der Spielrichtung zu folgen, deshalb sah er die Vergehen nicht.
Warum der Video-Assistent dem Unparteiischen nicht wenigstens empfahl, die Review Area aufzusuchen, ist allerdings unklar. Dass Raffael hier ohne Rote Karte davonkam, lässt sich jedenfalls kaum rechtfertigen. So wurde eine ansonsten sehr gute Leistung des Unparteiischen und seines Team ein wenig getrübt.
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.