Die vielen Preiserhöhungen der vergangenen Jahre und Monate bringen DAZN-Kundinnen und -Kunden regelmäßig auf die Palme. Verbraucherschützer haben nun eine Sammelklage gegen den Sport-Streamingdienst durchgesetzt, der sich Kunden anschließen können.

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Im Fall der Sammelklage von Verbraucherschützern gegen den Sport-Streamingdienst DAZN wegen angeblich rechtswidriger Preiserhöhungen können jetzt Ansprüche angemeldet werden. Dies teilte das Bundesamt für Justiz in Bonn mit. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen könnten ihre Ansprüche zur Eintragung in das sogenannte Verbandsklageregister anmelden, hieß es.

Der Sport-Streamingdienst bietet unter anderem Spiele der Fußball-Bundesliga und Champions League an. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erhöhte DAZN seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kundinnen und Kunden. Unter anderem sei im Sommer 2022 der monatliche Preis für Bestandskunden von 14,99 auf 29,99 Euro erhöht worden.

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Noch kein Termin für mündliche Verhandlung

Die Verbraucherschützer beklagen die Preiserhöhungsklausel in den Verträgen als intransparent und damit unwirksam. Der VZBV hatte daraufhin im vergangenen Jahr eine Verbandsklage gegen das Londoner Unternehmen DAZN Limited beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht (Az.: 12 VKl 1/24).

Eine Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage ist bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich, so das Bundesamt. In einer Übersicht der Behörde über den Verfahrensstand wurde bislang kein Termin für eine mündliche Verhandlung veröffentlicht. (dpa/bearbeitet von ska)