Seit fast einem Jahrzehnt wehrt sich die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen eine einst gegen sie verhängte zweijährige Sperre. Doch ihr wohl wichtigstes Argument hat den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nun nicht überzeugt.

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Der Internationale Sportgerichtshof CAS geht gestärkt aus einem Verfahren um die Doping-Sperre von Eisschnellläuferin Claudia Pechstein hervor. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte attestierte dem CAS am Dienstag in dem Fall keinen Mangel an Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit (Beschwerdenummer 67474/10). Damit hat Pechstein mit ihrer Beschwerde vor dem Straßburger Gericht eine Teilniederlage erfahren.

In einem anderen Punkt gaben die Richter Pechstein jedoch recht: Der CAS hätte ihr ein öffentliches Verfahren gewähren müssen. Durch die fehlende Öffentlichkeit sei Pechsteins Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden. Daher stehen der Sportlerin nun 8000 Euro Entschädigung zu. Das Urteil kann noch innerhalb von drei Monaten angefochten werden.

Pechsteins Anwalt Simon Bergmann wertete den Richterspruch als Erfolg. "Es ist eine Menschenrechtsverletzung festgestellt worden", sagte Bergmann der Deutschen Presse-Agentur. Das Urteil des CAS wäre seinen Worten zufolge möglicherweise anders ausgefallen, wenn die Öffentlichkeit beteiligt gewesen wäre. Das Straßburger Urteil könnte demnach auch Einfluss auf Pechsteins Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht haben.

Beschwerde kam wegen zweijähriger Sperre

Der CAS sieht den Status der Unabhängigkeit durch das Urteil bestätigt. "Der EGMR hat alle Ansprüche, mit einer Ausnahme zum Recht auf öffentliche Anhörung, abgewiesen", hieß es in einer Stellungnahme des CAS. Der EGMR sei der Auffassung, dass ein Interesse daran besteht, dass Streitigkeiten im Sport mit seiner internationalen Dimension und einer spezialisierten Gerichtsbarkeit in der Lage sein sollte, Fälle schnell und kostengünstig zu entscheiden.

Die fünfmalige Olympiasiegerin hatte sich im Jahr 2009 vor dem CAS gegen eine zweijährige Sperre wegen auffälliger Blutwerte beschwert, die Pechstein auf eine geerbte Blutanomalie zurückführt. Der CAS bestätigte die Strafe jedoch. Pechstein machte in Straßburg geltend, dass der CAS weder unabhängig noch unparteiisch sei. Den Vorwurf begründete die 46-Jährige laut dem Gericht unter anderem mit der Art und Weise, wie die CAS-Richter ernannt werden.

Pechstein konnte Vorwürfe nicht belegen

Die Straßburger Richter argumentieren in ihrem Urteil, über Pechsteins Fall hätten drei Schiedsrichter entschieden, die aus einer Liste mit fast 300 Kandidaten ausgewählt worden seien. Die Sportlerin habe keine Argumente vorgebracht, die grundsätzliche Zweifel an der Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit der Richter auf dieser Liste hätten rechtfertigen können, urteilte das Menschenrechtsgericht. Von den drei Richtern in ihrem Verfahren habe Pechstein darüber hinaus nur Zweifel an einem einzigen geäußert, dem Vorsitzenden - ohne ihre Vorwürfe jedoch ausreichend zu belegen.

Die Straßburger Richter räumen ein, dass Sportorganisationen - also zum Beispiel Verbände - einen deutlichen Einfluss auf das Auswahlverfahren der CAS-Schiedsrichter ausgeübt hätten. Aber aus dieser Tatsache allein könne nicht abgeleitet werden, dass die Richter automatisch abhängig von diesen Organisationen sein müssten.

Allerdings hätte Pechstein eine öffentliche Anhörung gewährt werden müssen, heißt es in dem Urteil. Die Prinzipien zur Öffentlichkeit von Zivilverfahren gelten demnach auch für Schiedsgerichte wie den CAS.

Der CAS urteilt seit 1984 als letzte Instanz bei Streitfällen im Sport. Seit Jahren gibt es Kritik an dem Sportgerichtshof. Einer der Hauptvorwürfe lautet, es handele sich nicht um ein unabhängiges Schiedsgericht, weil die Institution durch Sportverbände finanziert werde.

Angeblich hätte sie nie gedopt

Pechstein war im Februar 2009 von der Internationalen Eislauf-Union (ISU) wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrt worden. Pechstein betont, nie gedopt zu haben und fordert Schadenersatz für erlittenes Unrecht. Die Eisschnellläuferin hat auch Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte am Dienstag auch im Fall des ehemaligen rumänischen Fußball-Nationalspielers Adrian Mutu, der ebenfalls die Rechtmäßigkeit des CAS anzweifelt. Doch auch seine Zweifel an der Unvoreingenommenheit von dessen Richtern teilte das Straßburger Gericht nicht.

Mutu war 2003 für die damals außergewöhnlich hohe Ablösesumme von 26 Millionen Euro vom italienischen Club AC Parma zum FC Chelsea gewechselt. Der Rumäne war zuvor positiv auf Kokain getestet und dann für sieben Monate gesperrt worden, Chelsea entließ den Torjäger daraufhin. Im Zuge dieses Vorgangs war Mutu vom Weltverband FIFA zu einer Strafe von 17,2 Millionen Euro verurteilt worden. Dagegen hatte Mutu erfolglos Berufung beim CAS eingelegt.  © dpa

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