Männer und Frauen sind gleichberechtigt: Vor 75 Jahren kämpften mit Elisabeth Selbert, Friederike "Frieda" Nadig, Helene Weber und Helene Wessel vier Frauen für die Gleichberechtigungsartikel im Grundgesetz.

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Es sind fünf kleine Worte mit großer Bedeutung: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt". Diese Formulierung findet sich in Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949. Maßgeblichen Anteil an dem Bekenntnis des Grundgesetzes zur Gleichberechtigung vor nunmehr 75 Jahren trugen vier Frauen, die den Satz gegen 61 Männer durchsetzten. Dabei zeigt ein Blick auf den Gender Pay Gap oder auf systemische Gewalt gegen Frauen, dass das Thema auch 75 Jahre später noch immer brandaktuell ist.

Vier Frauen und 61 Männer: Das entspricht einer Frauenquote von sechs Prozent. Der Name dieser vier Frauen: Friederike "Frieda" Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel. Doch wer waren diese Persönlichkeiten und gegen welche politischen wie gesellschaftlichen Widerstände mussten sie kämpfen? Wir werfen einen genauen Blick auf das Leben und Wirken der "Mütter des Grundgesetzes".

Frieda Nadig


"Im Parlamentarischen Rat ist die deutsche Frau zahlenmäßig viel zu gering vertreten. Das Grundgesetz muss aber den Willen der Staatsbürger, die überwiegend Frauen sind, widerspiegeln." (Frieda Nadig, 1948)

Frieda Nadig gilt mit Blick auf die vier "Mütter des Grundgesetzes" als die Umsetzerin von Artikel 3, Absatz 2. Schon in ihrer Jugend zeigte die im Dezember 1897 geborene Frieda ein ausgeprägtes politisches Bewusstsein und schloss sich im Alter von 16 Jahren der Arbeiterjugend ihres Heimatortes Herford an, ehe sie mit 19 der SPD beitrat.

Nach ihrem Examen war sie als staatlich anerkannte Wohlfahrtspflegerin tätig und arbeitete als Jugendfürsorgerin in Bielefeld. Zudem war sie von 1930 bis 1933 SPD-Abgeordnete im Preußischen Provinziallandtag Westfalen. Doch nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten verlor sie aufgrund ihrer politischen Aktivitäten sowohl ihr Mandat als auch ihre Tätigkeit bei der Wohlfahrt. Erst nach einer Umschulung zur "Volkspflegerin" konnte Nadig nach drei Jahren Erwerbslosigkeit eine bezahlte Beschäftigung als Gesundheitspflegerin finden.

Schwerer Stand bei männlichen Parteikollegen

Nach 1945 war Nadig klar: Das dritte Reich darf sich nie wiederholen. Sie beteiligte sich am Wiederaufbau der SPD und wurde 1948 als eine von vier Frauen in den Parlamentarischen Rat berufen. Dort arbeitete sie am Entwurf des Grundgesetzes mit und machte sich in diesem Zusammenhang sowohl für die gesetzliche Gleichstellung unehelicher mit ehelichen Kindern sowie für eine gesetzlich verankerte Lohngleichheit von Männern und Frauen stark. Folglich versuchte Nadig zwei wesentliche Ideen zur Gleichberechtigung in die neue Verfassung einzubringen. Doch sowohl ihr erster Vorschlag "Eheliche und uneheliche Kinder sind gleichgestellt" als auch die zweite Idee "Zwischen den Geschlechtern herrscht Lohngleichheit" fanden keine Zustimmung bei den männlichen Parteikollegen.

Trotz Ablehnung ihrer Vorschläge fand Frieda Nadig Unterstützerinnen im Parlamentarischen Rat. Eine von ihnen hieß Elisabeth Selbert. Sie war es, die Nadig die Idee für einen weiteren, dritten Vorschlag für die neue Verfassung unterbreitete: Männer und Frauen sind gleichberechtigt – nicht nur bei staatsbürgerlichen Akten, sondern in allen Belangen. In einer Bundestagsrede im November 1952 blickte Frieda Nadig mit den folgenden Worten auf jenen Tag zurück, an dem der Gleichberechtigungsartikel durchgesetzt werden konnte: "Bei der Verkündung des Grundgesetzes und des in ihm enthaltenen Artikel 3 ging eine freudige Bewegung durch die Reihen der Frauen."

Infobox Frieda Nadig

  • 11.12.1897: geboren als Friederike Charlotte Louise Nadig in Herford
  • 1913: Eintritt in die Arbeiterjugendbewegung in Herford
  • 1920–1922: Besuch der Sozialen Frauenschule in Berlin
  • 1922: Beginn einer Tätigkeit als Jugendfürsorgerin im Bielefelder Wohlfahrtsamt
  • 1929–1933: Mitglied im westfälischen Provinziallandtag
  • 1933: Aufgrund des "Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" aus dem öffentlichen Dienst entlassen
  • 1936: Beschäftigung als Gesundheitspflegerin in Ahrweiler
  • 1946–1966: Hauptamtliche Bezirkssekretärin der Arbeiterwohlfahrt in Westfalen-Ost
  • 1947–1950: Mitglied des Landtags in Nordrhein-Westfalen
  • 1948–1949: Mitglied des Parlamentarischen Rates, Grundsatzausschuss
  • 1949–1961: Abgeordnete des Deutschen Bundestages (SPD)
  • 14.08.1970: Tod in Bad Oeynhausen

Elisabeth Selbert


"Der klare Satz: 'Männer und Frauen sind gleichberechtigt' ist so eindeutig, dass wir ihn nicht negativ zu umschreiben brauchen." (Elisabeth Selbert, 1948 im Parlamentarischen Rat)

Im Alter von 22 Jahren trat sie der SPD bei und arbeitete zunächst als Postbeamtenanwärterin im Telegrafendienst der Reichspost, ehe sie als eine der "Mütter des Grundgesetzes" Großes bewirken sollte. Elisabeth Selbert hatte stets auf den Satz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" gepocht.

Als nur eine von fünf Frauen innerhalb ihres Studiengangs studierte Elisabeth Selbert Rechts- und Staatswissenschaften und erhielt 1934 ihre Zulassung als Rechtsanwältin. Vor allem die Rechte der Frauen in der Ehe und nach einer Scheidung beschäftigten sie sehr. In diesem Zusammenhang trat Selbert für eine "Entgiftung" des Scheidungsprozesses ein und forderte ein Zerrüttungsprinzip – ein Vorschlag, mit dem die junge Juristin ihrer Zeit weit voraus war. Erst mit der Eherechtsreform von 1977 wurden ihre Vorschläge in der Bundesrepublik Deutschland aufgegriffen und umgesetzt.

Gegenwind aus den eigenen (weiblichen) Reihen

Nach dem Zusammenbruch der NS-Herrschaft nahm Selbert ihre Arbeit bei der SPD wieder auf und wurde 1948 in den Parlamentarischen Rat gewählt. Sie formulierte den Gleichheitsgrundsatz und beantragte, zusammen mit ihrer SPD-Mitstreiterin Frieda Nadig, den Satz ins Grundgesetz aufzunehmen – ohne Erfolg. Denn die männliche Mehrheit des Hauptausschusses wollte die Formulierung der Weimarer Verfassung übernehmen: "Männer und Frauen haben dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten". Und auch die anderen beiden "Mütter" des Grundgesetzes, Helene Weber und Helene Wessel, stellten sich zunächst gegen den Vorschlag ihrer Ratskolleginnen.

Ans Aufgeben dachte Selbert nach dem Scheitern ihres Antrags nicht, im Gegenteil. "Die Frau, die während der Kriegsjahre auf den Trümmern gestanden und den Mann an der Arbeitsstelle ersetzt hat, hat heute einen moralischen Anspruch darauf, so wie der Mann bewertet zu werden", ordnete die Sozialdemokratin im Anschluss ein und wendete sich als Reaktion an Presse und Öffentlichkeit – mit Erfolg. Und so gelang es Selbert und Nadig, ihre beiden Mitstreiterinnen von dem Gleichstellungssatz zu überzeugen. Darüber hinaus übte ein Beschwerdeansturm von Frauen beim Parlamentarischen Rat in Folge der Öffentlichkeitskampagne so großen Druck aus, dass der Rat nachgab und den Gleichheitsgrundsatz als unveräußerliches Grundrecht in die Verfassung aufnahm.

Auch wenn die Aufnahme von Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes für die Frauen in Deutschland von wegweisender Bedeutung war, hatte sie für Elisabeth Selbert jedoch Konsequenzen: Ihr unermüdlicher Einsatz für die Gleichstellung führte zu einem gebrochenen Verhältnis zu ihrer Partei, der SPD, was sich vor allem auf Bundesebene bemerkbar machen sollte. Selbert wurde zwar Mitglied des Hessischen Landtags, zog sich jedoch Ende der Fünfzigerjahre aus der Politik zurück.

Infobox Elisabeth Selbert

  • 22.09.1896: geboren als Martha Elisabeth Rohde in Kassel
  • 1919: Gemeindeverordnete (SPD) der Gemeinde Niederzwehren
  • 1920: Eheschließung mit Adam Selbert, mit dem sie zwei Söhne bekommt
  • 1926–1929: Jurastudium in Marburg und Göttingen
  • 1930: Promotion mit einer Arbeit über "Ehezerrüttung als Scheidungsgrund"
  • 1934: Eröffnung einer Anwaltskanzlei in Kassel
  • 1945: Mitarbeit im Ausschuss zur Neuordnung der Justizverwaltung in Kassel
  • 1946: Mitglied im Bezirks- und Parteivorstand der SPD
  • 1945–1946: Mitglied der Verfassungberatenden Landesversammlung Groß-Hessens
  • 1946–1952: Stadtverordnete in Kassel
  • 1946–1958: Landtagsabgeordnete des Landes Hessen (SPD)
  • 1948–1949: Mitglied des Parlamentarischen Rates, Hauptausschuss
  • 1958: Rückzug aus allen politischen Ämtern
  • 09.06.1986: Tod in Kassel

Helene Weber


"Die Frau muss in der Politik stehen und muss eine politische Verantwortung haben." (Helene Weber in einer Ansprache anlässlich des ersten Jahrestags des Kriegsendes am 1.9.1946 in Stuttgart)

Als Tochter eines Mitgliedes der konservativen Zentrumspartei wurde Helene Weber 1881 in eine politische Familie hineingeboren. Nachdem die Universitäten des Landes auch Frauen ein Studium ermöglichten, studierte sie und wurde Lehrerin, ehe sie in der Weimarer Republik auch als Politikerin von sich reden machte. Als erste Ministerialrätin der Weimarer Republik wurde sie, genau wie Frieda Nadig, 1933 von den Nationalsozialisten wegen "politischer Unzuverlässigkeit" aus dem Ministerialdienst entlassen und verlor ihre Ämter. Nach dem Sieg über die Nazis kehrte sie aber umgehend in die Politik zurück und wurde Mitglied der damals neu gegründeten CDU.

Durch eine Intervention der Frauenarbeitsgemeinschaft der CDU kam Helene Weber 1948 in den Parlamentarischen Rat, da die Gemeinschaft "mindestens eine Frau" in den Beratungen vertreten wissen wollte. Im Ausschuss für Grundsatzfragen kämpfte Weber vor allem für den Schutz von Ehe und Familie sowie für das Elternrecht.

Von der Kritikerin zur Kämpferin für Artikel 3

Im Rahmen um die Debatte um Artikel 3 war Helene Weber zunächst Befürworterin von Formulierungen der Weimarer Republik und verhielt sich gegenüber dem Vorschlag eher verhalten. Entgegen ihrer aktiven Mitstreiterinnen Nadig und Selbert vertrat Weber einen anderen Ansatz: Männer und Frauen stehen bei der Ausübung des Berufes gleich. Verrichten sie gleiche Arbeit, so haben sie Anspruch auf gleiche Entlohnung. Damit konzentrierte Weber sich bei der Gleichstellung von Mann und Frau vorrangig auf den Fokus Arbeit.

Nachdem der Vorschlag von Nadig und Selbert von der Mehrheit des Parlamentarischen Rates – darunter auch Weber – zunächst abgelehnt worden war, ließ sie sich von ihren Mitstreiterinnen dennoch überzeugen und setzte sich daraufhin auch in ihrer Fraktion für die Formulierung "Frauen und Männer sind gleichberechtigt" ein. Um "die Eigenart und die Würde der Frau" zu berücksichtigen, sprach sich Weber außerdem dafür aus, Frauen bestimmte Vorrechte zu sichern. In der Folge kämpfte sie zusammen mit Helene Wessel für Artikel 6, Absatz 4 des Grundgesetzes: "Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft."

Infobox Helene Weber

  • 17.03.1881: geboren als Helene Auguste Weber in Elberfeld
  • 1905–1909: Studium der Romanistik, Philosophie, Volkswirtschaft und Geschichte in Bonn und Grenoble
  • ab 1909: Berufstätigkeit als Oberlehrerin in Bochum
  • ab 1911: Berufstätigkeit als Oberlehrerin in Köln
  • 1911: Eintritt in den Frauenstimmrechtsverband
  • 1916: Gründung und Leitung der Sozialen Frauenschule des Katholischen Deutschen Frauenbundes (KDFB) in Köln
  • 1918: Vorstandsmitglied des KDFB sowie Gründungsmitglied und lebenslang Vorsitzende des Vereins katholischer Sozialbeamtinnen Deutschlands
  • 1919–1920: Abgeordnete der Weimarer Nationalversammlung (Zentrum)
  • 1920: Erste weibliche Ministerialrätin der Weimarer Republik im preußischen Ministerium für Volkswohlfahrt
  • 1924–1933: Reichstagsabgeordnete (Zentrum), seit 1927 Fraktionsvorstand
  • 1933: Aufgrund des "Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" aus dem Dienst entlassen
  • 1946–1947: Mitglied des ersten Landtags in Nordrhein-Westfalen (CDU)
  • 1948–1949: Mitglied im Parlamentarischen Rat, Grundsatzausschuss
  • 1948–1956: Mitbegründerin und Vorsitzende der Frauenarbeitsgemeinschaft der CDU (ab 1956 Frauen Union)
  • 1949–1962: Mitglied des Bundestages für die CDU, Vorsitz des Familienrechtsausschusses
  • 1952–1959: Vorsitzende des Müttergenesungswerks
  • 25.07.1962: Tod in Bonn

Helene Wessel


"Ich muss kompromisslos meinen Weg gehen […]." (Helene Wessel, 1953)

Als Tochter einer Arbeiterfamilie wurde Helene Wessel katholisch erzogen und schnupperte in der Zentrumspartei schon früh politische Luft, wenn auch vermehrt im linken Flügel. Bereits 1939 forderte Wessel, Frauen sollten sich in die staatsbürgerlichen Aufgaben "bewusst und freudig" einmischen. Kein Wunder also, dass ihr viele Ergebnisse der Grundgesetzreform nicht weit genug gingen. 1948 wurde sie als Vertreterin des Zentrums in den Parlamentarischen Rat gewählt, in dem sie als Schriftführerin wirkte.

In den Beratungen des Parlamentarischen Rates war die Festschreibung des Schutzes für Familie und Ehe Wessels zentrales Anliegen. Damit verfolgte Helene Wessel die gleichen Ziele wie Mitstreiterin Helene Weber. Vor allem die Realität der Nachkriegszeit bestärkte Wessel darin, sich für diese Themen einzusetzen. So ließen vor allem die steigenden Scheidungsraten, die Vielzahl lediger Mütter und "unvollständiger Familien" – auch als Folge des Krieges – sie einen besonderen Schutz des Staates für Ehe und Familie fordern.

Warum Wessel gegen das Grundgesetz stimmte – und es dennoch unterzeichnete

Zusammen mit Helene Weber setzte Helene Wessel sich ebenfalls für Artikel 6, Absatz 4 des Grundgesetzes ein: "Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft." Nach Wessels Verständnis entsprach eine solche besondere Fürsorge für Mütter zum einen ihrem Verständnis der Rolle der Frau in der Familie. Zum anderen ließen ihre Erfahrungen in der Sozialarbeit und Fürsorge für berufstätige ledige Mütter den Schluss zu, einen besonderen Schutz zu fordern.

Hinsichtlich des von Nadig und Selbert vorgetragenen Vorschlags zur Gleichberechtigung vermissten Weber und Wessel gleichermaßen eine Formulierung, die die "Eigenart" des Weiblichen hervorhob. Doch auch Helene Wessel ließ sich schlussendlich von ihren Mitstreiterinnen überzeugen und stimmte dem Antrag zu.

In der Schlussabstimmung über das Grundgesetz im Parlamentarischen Rat stimmten 53 von 65 Abgeordneten mit Ja. Helene Wessel stimmte dagegen. Dennoch unterzeichnete sie das Grundgesetz als Mitglied. Obwohl sie das Erreichte positiv hervorhob, fehlten ihrer Meinung nach notwendige Grundrechte.

Infobox Helene Wessel

  • 06.07.1898: geboren in Dortmund
  • 1915–1928: Parteisekretärin der Zentrumspartei in Dortmund
  • 1922: Vorsitzende des Windthorstbundes (Jugendorganisation der Zentrumspartei)
  • 1923/24: Besuch der Wohlfahrtsschule in Münster
  • 1928–1933: Mitglied des Preußischen Landtags
  • 1939–1945: Leitende Fürsorgerin in der Zentrale des Katholischen Fürsorgevereins für Mädchen, Frauen und Kinder in Dortmund
  • 1946–1950: Mitglied des Landtags in Nordrhein-Westfalen (Zentrum)
  • 1948–1949: Mitglied des Parlamentarischen Rates, Geschäftsordnungsausschuss
  • 1949–1953: Mitglied des Deutschen Bundestages
  • 15.10.1949: Wahl zur Ersten Vorsitzenden beim 6. Parteitag der Deutschen Zentrumspartei
  • 1951: Nach heftigen Auseinandersetzungen um die Wiederbewaffnung legt Wessel den Parteivorsitz nieder und tritt 1952 aus dem Zentrum aus.
  • 1952: Gemeinsam mit Gustav Heinemann gründet sie die Gesamtdeutsche Volkspartei (GVP)
  • 1957: Übertritt zur SPD
  • 1957–1969: Mitglied des Bundestages für die SPD
  • 13.10.1969: Tod in Bonn

Verwendete Quellen:

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