• Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische Verfassungsschutzgesetz für teilweise rechtswidrig erklärt.
  • Betroffen sind Vorgaben etwa zum Ausspähen und Abhören von Wohnungen, zur Onlinedurchsuchung und zur Handyortung.
  • Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will bundesweite Beschränkungen für Überwachungsbefugnisse.

Mehr aktuelle News finden Sie hier

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes teilweise gegen Grundrechte verstoßen. Es beanstandete am Dienstag mehrere Vorschriften im entsprechenden Gesetz, das 2016 auf Bestreben der CSU überarbeitet worden war.

Betroffen sind unter anderem die Regelungen zum Ausspähen und Abhören von Wohnungen, zur Onlinedurchsuchung und zur Handyortung. Sie dürfen bis höchstens Ende Juli 2023 in eingeschränkter Form in Kraft bleiben (Aktenzeichen 1 BvR 1619/17).

Bundesverfassungsgericht sieht "grundrechtliche Schranken"

Das Grundgesetz lasse dem Gesetzgeber "substanziellen Raum, den sicherheitspolitischen Herausforderungen auch im Bereich des Verfassungsschutzes Rechnung zu tragen", sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth bei der Urteilsverkündung. Zugleich setze die Verfassung aber "gehaltvolle grundrechtliche Schranken".

Das Verfahren angestoßen hatte die "Gesellschaft für Freiheitsrechte" (GFF), um zu verhindern, dass das bayerische Gesetz zum bundesweiten Vorbild wird. Die Klage richtete sich unter anderem auch gegen die Regelungen zum Einsatz verdeckter Ermittler und sogenannter V-Leute, zu längeren Observationen und zur Datenübermittlung an andere Behörden. Auch hier gab es jeweils Beanstandungen in dem mehr als 150-seitigen Urteil der Verfassungsrichterinnen und -richter.

Verfassungsbeschwerde gegen Verfassungsschutz

Richterin Gabriele Britz, die im Ersten Senat für das Verfahren als Berichterstatterin zuständig war, hatte in der Verhandlung Mitte Dezember gesagt, noch nie seien nachrichtendienstliche Befugnisse in einer solchen Breite angegriffen worden. Dabei ging es nicht darum, ob das jeweilige Instrument überhaupt eingesetzt werden darf, sondern um die Frage, unter welchen Bedingungen dieser Einsatz gerechtfertigt ist.

Die GFF hatte auf ein Grundsatzurteil gehofft, das deutlich über Bayern hinausreicht. Nach ihrer Einschätzung sind die Voraussetzungen für den Einsatz verdeckter Ermittler oder sogenannter V-Leute sowie für längere Observationen in anderen Landesgesetzen und im Bund vergleichbar niedrig. Auch die Regelungen zur Datenübermittlung seien in vielen Ländern ähnlich weit gefasst wie in Bayern, so die Organisation.

Verfassungsbeschwerde erheben kann nur, wer "selbst, gegenwärtig und unmittelbar" in seinen Rechten betroffen ist. Als Kläger hatte die GFF deshalb drei Mitglieder der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten" (VVN-BdA) gewonnen, die im bayerischen Verfassungsschutzbericht als "linksextremistisch beeinflusste Organisation" erwähnt wurde.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte 2016 im Landtag gesagt, man müsse den Verfassungsschutz "fit machen" für zukünftige Herausforderungen: "Der Verfassungsschutz gehört angesichts stürmischer, von Terrorbedrohung und steigendem Rechtsextremismus geprägter Zeiten weiter gestärkt und nicht abgebaut." Gegen die umstrittenen Gesetzesänderungen hatte 2017 auch die Landtagsfraktion der Grünen Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Dieses Verfahren läuft noch.

Bayern kündigt Reform des Verfassungsschutzgesetzes an

Als Reaktion auf das Urteil kündigte Bayerns Staatskanzleichef Florian Herrmann eine Reform an. Die Landesregierung werde das Urteil genau analysieren und dann das Gesetz entsprechend anpassen. Die Gerichtsentscheidung sei einerseits ein Bekenntnis zur Notwendigkeit des Verfassungsschutzes, seiner Behörden und Befugnisse in einer wehrhaften Demokratie, zum anderen berücksichtige es auch die Grundrechte der Bürger: "Das in Ausgleich zu bringen, ist Kern des Urteils von heute."

Seit Jahresbeginn fast 200 Anzeigen: Betrug über WhatsApp nimmt rasant zu

Trickbetrügereien über WhatsApp haben in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen Tagen stark zugenommen. Das hat die Polizei bekanntgegeben. Allein in diesem Jahren gab es schon fast 200 Anzeigen wegen Betrugs über den Messenger-Dienst.

Die Landesverbände von SPD und FDP forderten eine schnelle Gesetzesänderung. FDP-Landtagsfraktionschef Martin Hagen sagte: "Das bayerische Verfassungsschutzgesetz greift unverhältnismäßig tief in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger im Freistaat ein. Die Staatsregierung muss jetzt zeitnah ein verfassungskonformes Gesetz vorlegen und damit Freiheit und Sicherheit in Balance bringen."

SPD-Fraktions- und Landeschef Florian von Brunn schrieb auf Twitter: "Klartext aus Karlsruhe: Das bayerische #Verfassungsschutzgesetz verstößt gegen Verfassung, die es schützen soll. Für ausufernde & verfassungswidrige Überwachung ist die CSU verantwortlich. Deswegen hat sie eine deftige Watschn bekommen. Das Gesetz muss schnell reformiert werden!"

Bundesjustizminister für weniger Überwachungsbefugnisse

Nach Auffassung des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann hat das Urteil bundesweite Auswirkungen bundesweit: "Es müssen wahrscheinlich der Bund und alle Länder ihre Gesetze ändern. Denn es gibt nach meiner Kenntnis kein einziges Gesetz, das all diesen Vorgaben, die heute formuliert worden sind, entspricht."

Bundesjustizminister Marco Buschmann drängt nach der Entscheidung auf eine schnelle Beschränkung der Befugnisse auch bei den Sicherheitsbehörden des Bundes: "Die Entscheidung gibt uns deutlichen Rückenwind für das Programm unseres Koalitionsvertrags zur Stärkung der Bürgerrechte."

SPD, FDP und Grüne hätten unter anderem vereinbart, die Hürden für die Überwachung verschlüsselter Kommunikation - die sogenannte Quellen-TKÜ - künftig auf das Niveau zu erhöhen, das nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bereits für die Onlinedurchsuchung, also den heimlichen Zugriff auf die Festplatte eines Computers, gelte.

Die Koalition werde zudem die Voraussetzungen für den Einsatz von Informanten der Sicherheitsbehörden gesetzlich regeln und unter Wahrung der notwendigen Anonymität auch eine Möglichkeit der Überprüfung durch das Parlament schaffen. (dpa/okb)

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.