Aus ursprünglichen Wunsch der Union nach einem Burka-Verbot ist nun ein "Burka-Verbötchen" geworden. Ist das sinnvoll? Unser Experte verneint: "In den Fällen, in denen wir ein Burka-Verbot wirklich benötigen, haben wir es quasi schon." Die wichtigsten Antworten dazu im Überblick.
Die Innenminister der Union haben umgeschwenkt: Wie von Bundesinnenminister Thomas de Maizière vorgeschlagen, soll die Vollverschleierung künftig doch nur in Teilen des öffentlichen Lebens untersagt werden.
Wer fordert was?
"Wir wollen Gesicht zeigen im Umgang miteinander", äußerte sich Innenminister Thomas de Maizière am Freitag im "Morgenmagazin" des ZDF. Und daraus ergebe sich das Ziel, rechtlich ein Gebot festzuschreiben, dort sein Gesicht nicht zu verhüllen, "wo es für das Zusammenleben unserer Gesellschaft nötig ist". Eine Meinung, die nun auch die anderen Innenminister der Union teilen.
Zuvor hatten sich vor allem CDU-Vize
Bundespräsident
Wie argumentieren die einzelnen Lager?
Die Befürworter des Verbotes geben vor allem Sicherheitsbedenken an, fürchten, dass die Frauen unter der Burka beispielsweise Waffen verstecken könnten. Anschläge seien dank der Verhüllung leichter durchführbar. Außerdem gefährde eine Burka die Sicherheit im Straßenverkehr.
Ein weiteres Argument ist das der Integrationsschwierigkeiten: Frauen mit Vollverschleierung gelänge es nach Angaben der Burka-Skeptiker kaum, sich in eine freie Gesellschaft wie die unsrige einzugliedern. Eben diese Freiheit wird auch von jenen Verbotsbefürwortern angeführt, die einen Rückschritt für die Gleichberechtigung der Geschlechter in Deutschland befürchten.
Die Gegner des Verbotes wiederum sprechen sich für die Religionsfreiheit aus. Sie halten das Tragen der Vollverschleierung so lange für akzeptabel, solange die Frauen die Burka freiwillig trügen. Ohne Verhüllung, so die Theorie, würden die Frauen ihr Haus möglicherweise gar nicht mehr verlassen.
Ist die Zahl der Burka-tragenden Frauen in Deutschland denn überhaupt so hoch?
Nein, Schätzungen zufolge beläuft sich die Zahl derer, die sich in eine Vollverschleierung hüllen, auf gerade einmal 100 Frauen. "Die Burka ist in Deutschland beinahe nie zu sehen", sagt Rechtsanwalt Florian Weilbächer. "Die Zahl der Burka-tragenden Fahrzeugführer dürfte daher wohl kaum messbar sein. Darüber hinaus gibt es in Deutschland meines Wissens nach überhaupt keine Burka-tragenden Lehrenden an Schulen oder Universitäten", so der Experte.
Wo liegen die Grenzen eines Burka-Verbotes?
Grundsätzlich darf sich in Deutschland in der Öffentlichkeit jeder so kleiden, wie er es am liebsten mag – auch mit einer Burka oder dem Ganzkörperschleier Nikab. Darüber hinaus hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages 2012 in einem Gutachten ein generelles Burka-Verbot für verfassungswidrig erklärt. "Unter der aktuellen Gesetzeslage ist ein generelles "Burkaverbot" rechtlich schlichtweg nicht zu konstruieren", sagt auch Rechtsanwalt Weilbächer.
Und wie steht es um das Verbot in öffentlichen Teilbereichen?
"Ein Verbot für Situationen vor dem Standesamt, an Schulen oder Universitäten würde rein faktisch vermutlich leerlaufen, da diese Fälle reell nahezu nicht vorkommen", so Florian Weilbächer, Rechtsanwalt aus Wiesbaden.
Und weiter: "Generell ist die persönliche Identifizierung von Angesicht zu Angesicht nur in wenigen Fällen wirklich notwendig und vorgeschrieben, wie zum Beispiel bei der Eröffnung eines Bankkontos. Da in diesen Fällen jedoch die persönliche Identifizierung bereits jetzt schon vorgeschrieben ist, ist ein Verbot der Vollverschleierung in diesen Fällen obsolet. Das bedeutet: In den Fällen, in denen wir ein Burkaverbot wirklich benötigen, haben wir es quasi schon."
Inwiefern wären Touristinnen von dem Verbot betroffen?
CSU-Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) hat bereits deutlich betont, dass sie erwarte, dass sich auch arabische Touristinnen an die Vorgaben halten. "Als ich in den Iran gereist bin, habe ich die Gebote des Landes befolgt und ein Kopftuch getragen", sagte sie der Welt. Tatsächlich wären Touristinnen von einem Verbot, auch im Fall von Teileinschränkungen, ebenso betroffen wie Einheimische.
"Eine Unterscheidung wäre rein praktisch auch überhaupt nicht zu realisieren, müsste doch der Aufenthaltsstatus einer jeden Burka-tragenden Person bei Antreffen überprüft werden, so Experte Weilbächer. "Eine Ausnahme für Touristen ist sowohl aus rechtsstaatlicher, wie auch aus praktischer Sicht nicht denkbar."
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