Die britische Regierung wollte den EU-Austritt um drei Monate verschieben. Die Europäische Union bietet weniger an - und stellt Bedingungen.
Die Europäische Union will Großbritannien nach Angaben von Diplomaten eine Verschiebung des Brexits bis zum 22. Mai anbieten. Sollte das britische Unterhaus dem EU-Austrittsvertrag nicht zustimmen, müsste Großbritannien bis zum 12. April sagen, wie es weitergehen soll. Dies erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstagabend aus mehreren Quellen.
EU-Ratschef Donald Tusk bestätigte auf Twitter, dass es eine einstimmige Entscheidung der 27 Staaten gebe. Nun werde er mit der britischen Premierministerin
Mit der Einigung der 27 EU-Länder scheint ein chaotischer Brexit am Freitag nächster Woche zunächst vom Tisch. Ob im britischen Unterhaus tatsächlich eine Einigung auf den mit der EU vereinbarten Brexit-Vertrag gelingt, ist jedoch zweifelhaft.
No-Deal-Brexit noch nicht vom Tisch
Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte zu Beginn des EU-Gipfels deutlich gemacht, dass sie einen ungeregelten Brexit zum angekündigten Termin 29. März unbedingt verhindern will. "Wir sollten bis zum letzten Moment alles daran setzen, einen geordneten Brexit hinzubekommen", sagte die CDU-Politikerin.
Das Parlament in London hat Mays Brexit-Vertrag mit der EU bereits zweimal abgelehnt. May hatte deshalb am Mittwoch die Verschiebung des EU-Austritts beantragt und angekündigt, dass sie einen dritten Anlauf im Unterhaus starten möchte.
May appellierte in Brüssel noch einmal an die britischen Abgeordneten, den Deal doch noch anzunehmen. Sie hoffe immer noch auf ein geregeltes Ausscheiden aus der EU, sagte die Regierungschefin. Doch wollte auch sie auf mehrfache Nachfrage einen sogenannten No-Deal-Brexit am nächsten Freitag nicht ausschließen.
600 Seiten Brexit-Vertrag
"Was jetzt zählt ist, dass wir erkennen, dass der Brexit die Entscheidung des britischen Volks ist", sagte May. "Wir müssen ihn umsetzen." Die britischen Wähler hatten sich im Juni 2016 mit knapper Mehrheit in einem Referendum für den EU-Austritt entschieden.
Der Brexit-Vertrag regelt auf knapp 600 Seiten fast alle rechtlichen Fragen der Trennung, darunter Aufenthaltsrechte der 3,5 Millionen EU-Bürger in Großbritannien, die britischen Schlusszahlungen an die EU und die Frage, wie die Grenze zwischen dem britischen Nordirland und dem EU-Staat Irland offen bleiben kann. Fällt das alles weg, herrscht rechtliche Unsicherheit. Zudem müssten Zölle erhoben und die Grenzen kontrolliert werden. Befürchtet werden dann lange Staus, unterbrochene Lieferketten und eine Konjunkturdelle.
(dpa/fra)
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