- Ab Freitagnacht gilt Südafrika für Deutschland als Virusvariantengebiet.
- Das teilte Gesundheitsminister Jens Spahn mit.
- Damit reagiert die Bundesregierung auf die Ausbreitung einer neuen Virus-Variante in Südafrika.
Deutschland wird Südafrika wegen der neu auftretenden Coronavirus-Variante B.1.1.529 zum Virusvariantengebiet erklären. Die Regelung trete in der Nacht zum Samstag (27. November) in Kraft, Fluggesellschaften dürften dann nur noch deutsche Staatsbürger nach Deutschland befördern, teilte der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Freitagmorgen mit. Gegebenenfalls seien auch Nachbarländer Südafrikas betroffen.
"Diese neu entdeckte Variante besorgt uns, daher handeln wir hier pro-aktiv und frühzeitig. Das letzte, was uns jetzt noch fehlt, ist eine eingeschleppte neue Variante, die noch mehr Probleme macht", sagte
Von der Leyen fordert Stopp für Flüge aus südafrikanischen Ländern
Wegen der Ausbreitung der neuen möglicherweise gefährlicheren Variante des Coronavirus will die EU-Kommission Reisen aus dem südlichen Afrika in die EU auf ein absolutes Minimum beschränken.
Die Brüsseler Behörde werde den EU-Staaten vorschlagen, die dafür vorgesehene Notbremse auszulösen um den Luftverkehr auszusetzen, teilte EU-Kommissionspräsidentin
Die EU-Staaten müssen darüber jetzt noch beraten und entscheiden. Rechtlich bindend wäre die Notbremse nicht, doch es wäre eine wichtige Richtungsentscheidung. Großbritannien und Israel hatten bereits vorsorglich den Flugverkehr in die Staaten der Region ein.
Neue Corona-Variante beunruhigt Experten
Experten befürchten, dass die Variante B.1.1.529 wegen ungewöhnlich vieler Mutationen hoch ansteckend sein könnte und zudem den Schutzschild der Impfstoffe leichter durchdringen könnte.
Das südafrikanische Institut für Ansteckende Krankheiten NICD teilte am Donnerstag mit, es seien in Südafrika 22 Fälle der neuen Variante B.1.1.529 nachgewiesen worden. Mit mehr Fällen sei im Zuge der laufenden Genomanalysen zu rechnen.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO untersucht bereits, ob B.1.1.529 als besorgniserregend eingestuft werden muss. Das sagte WHO-Expertin Maria van Kerkhove in einem Briefing. Es werde dabei auch untersucht, inwieweit die Variante Folgen für die Diagnostik, Therapien und die Impfkampagnen habe. (dpa/tar/ank)
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