Undurchsichtige Spenden an Alice Weidel bringen die AfD in Bedrängnis. Die Staatsanwaltschaft Konstanz will ermitteln. Aber wie ist das mit den Parteispenden in Deutschland eigentlich geregelt?
Die AfD hat Spenden aus der Schweiz und auch aus Belgien erhalten. Das steht fest und wurde von der Partei selbst auch inzwischen bestätigt.
Aber waren diese Spenden illegal bzw. hat sich die Partei illegal verhalten?
Wie Parteien finanziert werden und wie sie sich im Fall von Spenden verhalten müssen, wird in Deutschland in allen Einzelheiten im Parteiengesetz geregelt.
Im Grundgesetz steht zudem festgeschrieben, dass alle politischen Parteien über Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft ablegen müssen. Darunter fallen natürlich auch Spenden.
Zuwendungen von Einzelpersonen, Unternehmen oder Wirtschaftsverbänden, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, müssen mit Namen und Anschrift des Spenders sowie der Gesamtsumme im Rechenschaftsbericht verzeichnet werden.
Er wird dem Bundestagspräsidenten zugeleitet. Einzelspenden über 50.000 Euro müssen Parteien dem Bundestagspräsidenten sofort melden, der die Angaben "zeitnah" veröffentlichen muss.
Welche Spenden sind illegal?
Aber Parteien dürfen bei Weitem nicht jede Spende annehmen. Im Parteiengesetz ist festgeschrieben, welche Spenden illegal sind.
Verboten sind beispielsweise ...
- Spenden von öffentlich-rechtlichen Körperschaften
- Spenden, die anonym getätigt wurden
- Spenden, mit denen eine bestimmte Gegenleistung erwartet wird
- Spenden von gemeinnützigen Unternehmen und Einrichtungen, die zu mehr als einem Viertel in der Öffentlichen Hand sind
- Spenden, die mehr als 500 Euro betragen und deren Spender nicht feststellbar sind, oder bei denen es sich erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten handelt
- Spenden aus dem Nicht-EU-Ausland, die einen Betrag von 1.000 Euro übersteigen
Welche Ausnahmen gibt es?
Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa, wenn eine Spende aus dem Vermögen eines Deutschen oder eines Bürgers der Europäischen Union unmittelbar einer Partei zufließen.
Dies gilt auch für Spenden eines Wirtschaftsunternehmens, das sich zu mehr als 50 Prozent im Eigentum von Deutschen oder EU-Bürgern befindet oder dessen Hauptsitz in einem EU-Land ist.
Darum ist die Spende an die AfD problematisch
Die zunächst bekannt gewordene Spende aus der Schweiz, die der AfD überwiesen wurde, ist daher in gleich mehreren Punkten problematisch.
Zunächst gehört die Schweiz nicht zur EU und der Spender, eine Pharmafirma aus Zürich, ist nicht deutsch. Darüber hinaus übersteigt die Spende von insgesamt 130.000 Euro die meldepflichtige Grenze von 50.000 Euro.
Daran ändert auch wenig, dass die AfD das Geld inzwischen zurücküberwiesen hat. Zumal die Rücküberweisung nur über 124.000 Euro und laut "tagesschau.de" auch erst im April 2018 erfolgte, obwohl die Partei das Geld bereits zwischen Juli und September 2017 erhalten hatte.
Laut "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" seien mit dem Geld in großen Mengen Facebook-Likes für
Laut Bundestagsverwaltung müssen unzulässige Spenden jedoch "unverzüglich zurückgeleitet oder an den Bundestagspräsidenten abgeführt werden." Das hieße: ohne schuldhafte Verzögerung.
Bei der Spende aus Belgien über 150.000 Euro, die die Partei ebenfalls zurücküberwiesen hat, war es laut eigener Aussage der AfD so, dass die Identität des Spenders nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, weshalb man sich entschied, die Summe zurückzuschicken. Gemeldet hatte man den Geldeingang aber auch hier nicht.
Auch die CDU hatte einen Spendenskandal
Die AfD ist bei Weitem nicht die erste Partei, die aufgrund von Parteispenden in die Bredouille gerät.
Schlagzeilen machte unter anderem die sogenannte CDU-Parteispendenaffäre um Schwarze Kassen.
Der langjährige Kanzler und CDU-Vorsitzende Helmut Kohl räumte nach der Aufgabe seiner Ämter Ende 1999 lediglich ein, von 1993 bis 1998 nicht ausgewiesene Parteispenden in Höhe von etwa zwei Millionen D-Mark (knapp eine Million Euro) angenommen zu haben.
Die Namen der angeblichen Spender verschwieg er unter Berufung auf ein gegebenes Ehrenwort.
Wie geht es mit der AfD weiter?
Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat bereits entsprechende Schreiben - die Voraussetzung für Ermittlungen gegen Abgeordnete - an den Bundestag geschickt.
Ermitteln darf die Staatsanwaltschaft laut den Immunitätsregeln dann nach 48 Stunden, also ab Freitag - falls das Parlament dem nicht widerspricht, womit nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht zu rechnen ist.
Verwendete Quellen:
- Gesetz über die politischen Parteien
- FAZ: Weidel bezahlte Wahlkämpfer mit Spende
- Tagesschau.de: Wann sind Parteispenden illegal?
- dpa
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