Grundsätzlich können Vereine an Kosten bei Hochrisikospielen beteiligt werden. Dieses Urteil fällte das Bundesverwaltungsgericht am Freitag. Der Bremer Streitfall geht hingegen in die nächste Runde.
Fußball-Vereine können bei Hochrisikospielen grundsätzlich an den Einsatzkosten für die Polizei beteiligt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Freitag in Leipzig entschieden.
Der konkrete Streitfall zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Deutschen Fußball Liga (DFL) wurde allerdings zur Klärung von Detailfragen an das Oberverwaltungsgericht Bremen zurückverwiesen.
Streit zwischen Stadt Bremen und DFL geht in die nächste Runde
Damit geht die juristische Auseinandersetzung zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der DFL in die nächste Runde.
Das kleinste Bundesland hatte nach einem Hochrisikospiel des SV Werder gegen den Hamburger SV vor rund vier Jahren der DFL einen Gebührenbescheid über mehr als 400.000 Euro geschickt.
Dagegen hatte die DFL geklagt und in erster Instanz vor dem Bremer Verwaltungsgericht gewonnen. Das Oberverwaltungsgericht in Bremen entschied danach im Sinne der Freien Hansestadt. © dpa
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