Bei der Staatsanwaltschaft München sind gegen Bayern-Profi Franck Ribéry im Zuge der Goldsteak-Affäre zwei Anzeigen eingegangen. Die Behörde sieht aber keinen Anlass für ein Ermittlungsverfahren.

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Erst ließ sich FCB-Profi Franck Ribéry ein goldenes Steak schmecken, dann packte er die Keule aus und beleidigte all seine Kritiker. Nun wird bekannt: Der Auftritt des Franzosen wird zumindest strafrechtlich kein Nachspiel haben.

Es seien zwar zwei Strafanzeigen gegen Ribéry (35) eingegangen, doch die Staatsanwaltschaft München sieht nach der Goldsteak-Affäre keinen Anlass für ein Ermittlungsverfahren gegen den Bayern-Profi. Das berichteten die Ermittler am Donnerstag in ihrer Presserunde.

Anlass war nicht das Steak als solches, sondern die obszönen Grobheiten, die der Bayern-Profi anschließend über Social Media gegen seine Kritiker in den französischen Medien verbreitet hatte.

Damit eine Beleidigung strafrechtlich verfolgt werden kann, muss diese jedoch gezielt gegen bestimmte Personen gerichtet sein. Das war nach Angaben der Staatsanwälte bei den Grobheiten Ribérys nicht der Fall.

Franck Ribéry rastet aus

Was war passiert? Über die offiziellen Social-Media-Kanäle des französischen Fußballprofis waren Anfang des Jahres obszöne Beleidigungen verbreitet worden - als Reaktion auf Kritik an einem mit Blattgold verzierten Steak, das dem 35-Jährigen bei einem Restaurantbesuch in Dubai serviert worden war.

Ribéry schrieb: "Beginnen wir mit den Neidern und Hatern, die durch ein löchriges Kondom entstanden sein müssen: F**** eure Mütter, eure Großmütter und euren gesamten Stammbaum. Ich schulde euch überhaupt nichts."

Und weiter: "Meinen Erfolg habe ich vor allem Gott zu verdanken, mir selbst und meinen Vertrauten, die an mich geglaubt haben. An alle anderen: Ihr wart nicht mehr als kleine Steinchen in meinen Schuhen."

Auch Ribérys Ehefrau Wahiba meldete sich zu Wort und teilte gegen die Kritiker ihres Mannes aus.

Der FC Bayern bestrafte Ribérys Verhalten mit einer "hohen Geldstrafe". (msc/dpa)  © dpa

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