BVB-Star Marco Reus droht neuer Ärger wegen angeblichen Fahrens ohne Führerschein. Diesmal kommt der Nationalspieler nicht um eine Vorstrafe herum, heißt es. Wie viel er diesmal zahlen müsste? Und ob er für seinen Arbeitgeber überhaupt noch tragbar ist? Diese und weitere Fragen beantwortet der renommierte Spezialist für Verkehrsstrafrecht, Uwe Lenhart, im Interview.
Marco Reus hat wieder Ärger. Die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelt bereits zum zweiten Mal gegen den Superstar des BVB wegen angeblichen Fahrens ohne Führerscheins. Bereits im November hatte der 25-Jährige einen Strafbefehl über 540.00 Euro erhalten. Damals sprach der Nationalspieler von einem "Riesen-Fehler", entging mit 90 Tagessätzen nur knapp einer Vorstrafe. Sechs Mal war er bei Verkehrskontrollen erwischt worden. Nun wird der Mittefeldspieler von neuen Zeugen erneut belastet. Was er zu befürchten hat, erklärt der Frankfurter Jurist Uwe Lenhart.
Herr Lenhart, 90 Tagessätze wurden in einem ersten Verfahren gegen
Uwe Lenhart: Es kommt darauf. Es gibt in der Strafprozessordnung eine Norm, die besagt, dass von Strafe abgesehen werden kann, wenn die zu erwartende Strafe nicht im Verhältnis zu einer vorangegangenen steht. Beim ersten Mal waren es sechs Fälle. Wenn da jetzt irgendjemand kommt und sagt, der ist noch zwei Mal gefahren, macht das den Kohl auch nicht fett. Aber jeder einzelne Fall könnte auch separat abgeurteilt werden.
Es kommt also darauf an, wer ihn wann gesehen hat?
Ja, darauf kommt es an. Da kann irgendein Neider sitzen, der meint, dass der Reus zu viel Geld verdient. Der kann dann behaupten: Ich habe ihn gesehen da und da. Er wird dann gefragt werden, warum er sich so sicher sei. Wenn dann die Antwort etwa lautet, weil das derselbe Aston Martin wie der von Reus war, reicht das nicht für ein Urteil.
Was wäre dann eine belastende Aussage?
Wenn zum Beispiel ein Tankstellenbetreiber nachvollziehbar sagt, dass Reus bei ihm vorgefahren ist und sich als dieser zu erkennen gegeben hat, indem er etwa einem Fan ein Autogramm gab. Dann wird auch ein Richter nicht zweifeln. Das liegt in seinem Ermessen.
Für das Strafmaß ist entscheidend, wie viele Fälle nachgewiesen werden können?
Ja. Sie können sagen, dass es noch mal drei Fälle und pro Fall 30 Tagessätze gibt. Mal drei wäre das eine Gesamtstrafe von 50 bis 60 Tagessätzen. Dann würde er einen weiteren Strafbefehl wegen Fahrens ohne Führerscheins bekommen. Es könnte aber auch noch eine Gesamtstrafe gebildet werden, sprich aus 60 plus 90 würden aus beiden Verfahren zusammen realistisch 130 Tagessätze werden. Das ist aber nur ein Beispiel.
Wird es zwangsläufig soweit kommen?
Nein, man kann auch sagen, dass er mit dem ersten Strafbefehl genug bestraft wurde.
Und wenn doch, wie viel Geldstrafe müsste er zahlen?
Eine Geldstrafe wird nach Tagessätzen bestimmt. Ein Tagessatz wird auf höchstens 30.000 Euro festgesetzt. Sprich, ergeht der Strafbefehl, müsste er wieder ähnlich viel zahlen wie zuletzt …
… und er wäre dann vorbestraft?
Man gilt erst als vorbestraft, wenn man wegen einer Tat verurteilt wurde und eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen zahlen musste oder mehr als drei Monate Freiheitsstrafe bekommen hat oder wenn man mehrmals verurteilt wurde. Wenn Sie aber zum Beispiel zwei Mal zu 30 Tagessätzen verurteilt werden, sind Sie ebenfalls vorbestraft, weil Sie zwei Einträge im Strafregister haben. Oder es wird die sogenannte Gesamtstrafe gebildet, dann wäre er auch vorbestraft.
Es läuft also darauf hinaus?
Naja, mein Ziel als Verteidiger wäre, dass das Verfahren mit folgender Begründung eingestellt wird: Darauf kommt es jetzt auch nicht mehr an.
Reus ist Fußballprofi beim BVB: Zöge eine Vorstrafe arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich?
In der Praxis wird es so gehandhabt, dass wenn einer gut ist, er sich viel erlauben kann. Wenn einer aber sowieso auf der Abschussliste steht, ist das ein willkommener Anlass, um seinen Vertrag zu kündigen. Wenn ein Kassierer bei der Bank wegen Unterschlagung verurteilt wurde, wird er rausgeschmissen. Ein Fußballstar ist aber nur dann untragbar, wenn man mit der Vorbildfunktion argumentiert. So was kann natürlich auch Vertragsinhalt sein. Bei ihm haben wir aber ja den Fall, dass er bereits einmal verurteilt wurde, deswegen glaube ich nicht an Konsequenzen. Es war ja ohnehin klar…
… was?
Na, dass er wohl nicht nur diese sechs Mal gefahren ist, liegt irgendwie auf der Hand. Er ist vermutlich öfter gefahren. Ich meine, wie oft kommt man denn in eine Verkehrskontrolle?
Es gab ja Gerüchte von einem angeblichen Promi-Bonus.
Das ist Blödsinn! 90 Tagessätze sind für einen Ersttäter das absolut übliche Maß. Wer anderes behauptet kennt sich nicht aus oder möchte sich über das Thema ins Gespräch bringen.
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