Neymar holt sich vor einem Gericht der EU in Luxemburg das Vermarktungsrecht an seinem Namen von einem Portugiesen zurück. Der hatte sich das Recht im Jahr 2013 gesichert.

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Der brasilianische Fußballstar Neymar hat einen Rechtsstreit um die Markenrechte an seinem Namen vor dem EU-Gericht gewonnen.

Die von einem Dritten angemeldete Marke "NEYMAR" sei nichtig, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssache T-795/17).

Portugiese kann in Berufung gehen

Gegen das Urteil kann innerhalb von gut zwei Monaten noch beim höherrangigen Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.

Hintergrund des Falls war eine längere Auseinandersetzung zwischen dem brasilianischen Nationalspieler und Profi des französischen Erstligisten Paris Saint-Germain sowie einem Portugiesen.

Dieser hatte sich 2013 die Markenrechte für "NEYMAR" in der EU für Kleidung, Schuhe und Kopfbedeckungen gesichert.

Das EU-Gericht kam nun zu dem Schluss, dass der Portugiese die Bekanntheit des Fußballers bloß ausnutzen wollte. (dpa/hau)

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