• Die russische Eiskunstläuferin Kamila Walijewa darf an Olympia trotz einer positiven Dopingprobe teilnehmen.
  • Ein Sportjurist erklärt unserer Redaktion, warum eine Sperre "nicht zwingend" ist.
  • Eine große Rolle spielt dabei das Alter der Russin.
Eine Analyse
Dieser Text enthält eine Einordnung aktueller Ereignisse, in die neben Daten und Fakten auch die Einschätzung des zu Wort kommenden Experten einfließt. Hier finden Sie Informationen über die verschiedenen journalistischen Textarten.

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Der Fall der erst 15 Jahre alten Eiskunstläuferin Kamila Walijewa schlägt bei Olympia in Peking hohe Wellen. Das Ergebnis einer positiven Dopingprobe der jungen Russin vom 25. Dezember wurde erst am 8. Februar - kurz nach Beginn der Olympischen Spiele - übermittelt und ergab die Einnahme eines Herzmedikaments. Bereits vor Bekanntgabe des positiven Resultats hatte die Teenagerin mit dem russischen Team eine Goldmedaille in der Teamentscheidung geholt. Eine Siegerehrung gab es danach aber nicht.

Am Montag entschied schließlich das Ad-hoc-Komitee des CAS, das Walijewa weiterhin an den Olympischen Spielen teilnehmen darf. Zuvor hatte die russische Anti-Doping-Agentur RUSADA eine entsprechende Doping-Sperre bereits wieder aufgehoben, wogegen die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA, das IOC und der Eislauf Weltverband Einspruch beim CAS eingelegt hatten.

Nach der Entscheidung gab das IOC bekannt, dass es bei einer Medaille der jungen Russin keinerlei Zeremonien geben werden. Es sei "unpassend", mit einer positiv getesteten Sportlerin, deren Dopingvergehen aber noch nicht endgültig festgestellt sei, eine Medaillenzeremonie abzuhalten. Formal wurde bislang nur die A-Probe der Sportlerin ausgewertet, die B-Probe, die zum Beweis dient, wurde noch nicht geöffnet. Zudem hat sich Walijewa nicht verteidigen können.

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Sportjurist: Walijewa-Strafe kann auf Verwarnung reduziert werden

"Die Ad-hoc-Kammer des CAS hat nicht über den Vorwurf an sich entschieden", erklärt Sportjurist Dr. Paul Lambertz im Gespräch mit unserer Redaktion. Er ergänzt: "Entschieden wurde nur über die Frage, ob eine sogenannte vorläufige Sperre verhängt werden soll." Eine solche Sperre könne, müsse aber nicht zwingend verhängt werden, wenn ein Dopingverdacht durch etwa eine positive Probe im Raum steht.

Berücksichtigt werden müsse auch das Alter der Russin, die noch keine 16 Jahre alt ist und daher zu den "geschützten Personen" zähle, sagt Lambertz. "Diese unterstehen besonderem Schutz, da die WADA nicht davon ausgeht, dass Kinder in diesem Alter schon bereit sind, alle Regeln zu verstehen und sich an diese zu halten."

Schlussendlich könne eine Strafe in so einem Fall auf eine Verwarnung reduziert werden - "ein bei über 16-jährigen Athleten undenkbarer Vorgang", betont Lambertz.

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Experte über Walijewa: "Keine wirksame Verteidigungsmöglichkeit"

Man müsse Walijewa außerdem zugutehalten, "dass das Ergebnis des Test ihr erst kurz nach Beginn der Spiele bekanntgegeben wurde". Dadurch habe sie keine "wirksame Verteidigungsmöglichkeit" gehabt, sagt der promovierte Sportrechtler.

Hinsichtlich einer möglichen Verurteilung von Walijewa sieht Lambertz eine Verwarnung als "ein nicht ganz fernliegendes Urteil" an und begründet dies mit den Enthüllungen rund um die Methoden in der Trainingsgruppe der 15-jährigen Russin.

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Ist der Fall Walijewa am Ende erst der Anfang und andere Nationen setzen auch bei Minderjährigen Doping-Substanzen ein? Der Sportjurist widerspricht: "Der Fall zeigt mir eher, dass der Sport ein gut funktionierendes Rechtssystem hat, das in der Lage ist, schnell Klarheit zu schaffen."

Über den Experten: Dr. Paul Lambertz ist Fachanwalt für Sportrecht und promovierte zu dem Thema "Nominierung im Sport".

Hinweis: In einer früheren Version dieses Artikels wurde berichtet, Walijewa habe die positive Dopingprobe am 8. Februar abgegeben. Richtig ist, dass das Ergebnis am 8. Februar bekannt wurde. Wir haben den Fehler korrigiert.

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