Voraussichtlich noch an diesem Mittwoch will das Bundeskabinett den umstrittenen Gesetzentwurf für eine Cannabis-Legalisierung auf den Weg bringen. Für einige ist die Reform längst überfällig. Andere hingegen befürchten Schlimmes.

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Kurz vor der geplanten Befassung des Bundeskabinetts mit der avisierten Cannabis-Legalisierung in Deutschland ist noch einmal harsche Kritik an dem Vorhaben laut geworden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht massiven Nachbesserungsbedarf bei den Plänen. Auch mehrere CDU-Politiker bekräftigten ihre Vorbehalte.

Inkrafttreten für Jahresende geplant

Das Kabinett von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bringt den Gesetzentwurf voraussichtlich an diesem Mittwoch auf den Weg. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will den Entwurf am Mittag öffentlich vorstellen. Später müssen Bundestag und Bundesrat darüber beraten. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums ist das Gesetz in der Länderkammer aber nicht zustimmungspflichtig. Ein Inkrafttreten ist laut Ministerium für Ende des Jahres vorgesehen.

Cannabis soll den Plänen zufolge im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden. Ab 18 Jahren soll künftig der Besitz von 25 Gramm erlaubt sein. Privat sollen maximal drei Cannabis-Pflanzen angebaut werden dürfen. In speziellen Vereinen, sogenannten Cannabis-Clubs, sollen Mitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen.

Sachsens Innenminister warnt vor "komplettem Kontrollverlust"

Der GdP-Bundesvorsitzende, Jochen Kopelke, sagte der Deutschen Presse-Agentur, trotz breiter Kritik habe Lauterbach nur kleine Änderungen vorgenommen. Das Beste sei, wenn die Bundesregierung den Entwurf jetzt stoppe und Lauterbach die Aufgabe erteile, massiv nachzubessern. Es fehle eine ausreichend lange Übergangsphase, was "zwangsläufig zu massiven Unsicherheiten, wenn nicht Konflikten zwischen Behörden und Bevölkerung" führen werde, bemängelte Kopelke. Der Polizei werde der Entwurf große Probleme bereiten. Polizei und Justiz würden nicht ent-, sondern vielmehr belastet. In einer früheren Stellungnahme hatte die GdP auch Befürchtungen geäußert, dass der Schwarzmarkt wachsen und die Verkehrssicherheit leiden würden.

Auch die Innenminister von Nordrhein-Westfalen und Sachsen, Herbert Reul und Armin Schuster, sowie Hessens Justizminister Roman Poseck (alle CDU) sehen den Gesetzentwurf der rot-grün-gelben Koalition kritisch. "Mit diesem Gesetz wird ein kompletter Kontrollverlust verbunden sein", sagte Schuster dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Reul warnte, die Ampel-Koalition werde damit Polizei und Justiz nicht etwa weniger, sondern stärker belasten. Poseck warf der Ampel-Koalition vor, einen "faulen Kompromiss" geschlossen zu haben, "der Nachteile auf allen Seiten mit sich bringt".

Buschmann hofft auf "Entlastung der Gerichte"

Der Deutsche Richterbund hatte bereits erklärt, die vielen speziellen Regeln zu Cannabis-Clubs und zum Anbau und zur Abgabe der Droge, die mit der Legalisierung kommen sollen, müssten kontrolliert und Verstöße geahndet werden. Der Berufsverband befürchtet daher mehr Arbeit für die Justiz.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte hingegen den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch): "Ich bin sehr zuversichtlich, dass eine pragmatischere Drogenpolitik zu einer Entlastung der Gerichte führen wird." Es werde beobachtet, wie sich das Gesetz in der Praxis bewähre. "Generell gilt: Wenn Menschen auf legale Weise Cannabis kaufen und konsumieren können, werden die Fälle weniger, die vor Gericht landen", so Buschmann.

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Hoffnung auf mehr Kinder- und Jugendschutz

Die rechtspolitische Sprecherin der SPD im Bundestag, Carmen Wegge, sprach sich für eine Legalisierung der Droge aus. "Der Vorteil der Cannabis-Legalisierung ist, dass wir zum einen den Kinder- und Jugendschutz stärken werden, dass wir den Gesundheitsschutz in den Vordergrund stellen und den Schwarzmarkt bekämpfen", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.

"Wir stellen fest, dass das Cannabis-Verbot dazu geführt hat, dass eigentlich gar keine Aufklärungsarbeit an Schulen stattfindet." Jugendliche unter 18 Jahren, die mit Cannabis aufgegriffen werden, sollen nach den Gesetzesplänen zu Präventionskursen verpflichtet werden können. (dpa/dh)

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