Beim Rückrundenauftakt profitiert der 1. FC Köln gegen Borussia Mönchengladbach von einer zweifelhaften Regelauslegung durch den Schiedsrichter, die auch der Videobeweis nicht zu erschüttern vermag.

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Man kann nicht sagen, dass der 1. FC Köln bislang eine besondere Zuneigung zum Videobeweis entwickelt hätte. Im Gegenteil verzweifelten die Rheinländer in der Hinrunde bisweilen an dieser Neuerung.

Am Sonntag in der Partie gegen Borussia Mönchengladbach (2:1) hingegen hatte das Team von Trainer Stefan Ruthenbeck kurz vor dem Ende der regulären Spielzeit großes Glück mit der technischen Hilfe.

Nach 86 Minuten erlief der Gladbacher Jonas Hofmann im Strafraum der Gastgeber beim Spielstand von 1:1 ein Zuspiel von Thorgan Hazard und zog sofort ab. Der Kölner Jorge Meré hatte mit einem Tackling noch versucht, den Ball wegzuspitzeln oder wenigstens den Torschuss zu blockieren, doch er war einen Sekundenbruchteil zu spät gekommen.

Dadurch räumte er, während der Ball am Tor der Hausherren vorbeizischte, Hofmann rustikal ab. Schiedsrichter Felix Zwayer entschied gleichwohl auf Abstoß, kommunizierte dann aber mit seinem Video-Assistenten Jochen Drees.

Schließlich lief er in die Review Area am Spielfeldrand, um sich die Szene selbst noch einmal anzusehen. Als er aufs Feld zurückkehrte, bekräftigte er seinen Entschluss, keinen Elfmeter für die Gäste zu geben.

Eine nicht zu vertretende Entscheidung

Regeltechnisch war das eigentlich nicht zu vertreten. Denn ein Foulspiel bleibt auch dann ein Foulspiel, wenn es erst nach einem Torschuss begangen wird. Geht der Ball ungeachtet dessen ins Tor, zählt der Treffer natürlich, weil in diesem Fall die Vorteilsbestimmung angewendet wird.

Andernfalls aber muss, sofern der Ball während des Vergehens noch im Spiel war, je nachdem auf Freistoß oder Strafstoß erkannt werden. Überdies konnte in Köln kein Zweifel daran bestehen, dass Jorge Meré mit seiner Grätsche den Gladbacher Hofmann regelwidrig zu Fall gebracht hatte.

Sämtliche Wiederholungen zeigten das klar und deutlich. "Wenn das kein Elfmeter ist, dann weiß ich auch nicht, was einer ist", sagte der Gefoulte selbst zu dieser Szene. "In dem Moment, wo ich schieße, trifft er mich."

Regeltheorie versus Regelpraxis

Warum aber hat Zwayer dann nicht auf Strafstoß entschieden? Um das zu begreifen, muss man einen Blick auf die gängige, weitgehend akzeptierte Regelpraxis werfen, die in solchen Fällen oftmals von der Theorie abweicht, nicht nur in der Bundesliga.

Die Pfeife der Schiedsrichter bleibt häufig stumm, wenn sich kurz nach einem Abschluss, mit dem das Tor schließlich verfehlt wird, etwas ereignet, das in einer anderen Situation einen Freistoß oder Strafstoß nach sich ziehen würde. Der Grund dafür ist, dass der Torschuss des betreffenden Spielers durch das Foul ja nicht beeinträchtigt wird.

Warum also einen Elfmeter geben, wenn ein Spieler am Gehäuse des Gegners vorbeizielt und erst danach gefoult wird? Welche Torchance sollte ein Strafstoß hier wiederherstellen? Sie wurde ja bereits ganz ohne unfaires Verhalten des Gegners vergeben.

Ein Foul bleibt ein Foul

Gegen diese regelphilosophische Herangehensweise sprechen allerdings die Fußballregeln selbst. Denn sie legen mechanisch fest, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Foulspiel vorliegt.

"Ein Vergehen mit Körperkontakt wird mit einem direkten Freistoß oder Strafstoß geahndet", heißt es in der Regel 12 (Fouls und unsportliches Betragen) lapidar. Zu diesen Vergehen zählen beispielsweise das Anspringen, Treten, Beinstellen und auch das Tackling, bei dem nicht der Ball, sondern nur der Gegner getroffen wird.

Nirgendwo steht geschrieben, dass ein Foul kurz nach einem Torschuss, der am Kasten des Gegners vorbeirauscht, ungeahndet bleiben soll. Schließlich bleibt es ein Foul, auch wenn viele nichts dagegen haben, dass die Referees in solchen Ausnahmefällen oft nicht pfeifen.

Vor zwei Jahren entschied Zwayer anders

Vor zwei Jahren, im Rückrundenauftaktspiel des Hamburger SV gegen den FC Bayern München, hatte Felix Zwayer übrigens in einer ähnlichen Situation wie jetzt einen Strafstoß gegeben.

Damals hatte der Hamburger Torwart René Adler den Münchner Thomas Müller nach dessen Torschuss, der am Hamburger Gehäuse vorbeiging, mit einer ruppigen Grätsche von den Beinen geholt.

Diese Entscheidung hätte der Berliner Spielleiter auch am Sonntag treffen sollen, zumal das Bildmaterial vollkommen eindeutig war. Wichtig wäre es vor allem, dass es diesbezüglich eine einheitliche Regelauslegung gibt.

Denn was geschähe wohl, wenn in naher Zukunft ein Schiedsrichter in einer vergleichbaren Szene nach dem Betrachten der Videobilder einen Elfmeter verhängte? Es gäbe vermutlich viel Kritik an der ungleichen Verfahrensweise, und das zu Recht. Das sollte der DFB unbedingt verhindern.

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