Die Deutsche Fußball Liga bezahlt - wenn auch mehr als widerwillig - erstmals Gebühren an das Bundesland Bremen. Es geht um Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen. Werder Bremens Präsident spricht von einem Wettbewerbsnachteil für den Bundesligisten.

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Die Deutsche Fußball Liga (DFL) wird vier Gebührenbescheide des Bundeslandes Bremen fristgerecht begleichen - gibt sich rechtlich aber längst noch nicht geschlagen. Dies teilte die DFL am Dienstag mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Gebührenerhebung für zusätzliche Polizeikräfte bei Hochrisikospielen mit. Die Höhe der Gebührenbescheide liegt bei insgesamt 1,17 Millionen Euro und soll nun vorerst zur Hälfte von Werder Bremen beglichen werden.

Nicht unerheblicher Wettbewerbsnachteil

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) sprach von einem wichtigen Schritt und riet dem Bremer Bundesligisten zugleich, sich zu wehren und gegen das Abwälzen der Kosten durch die DFL vorzugehen. Werder-Präsident Hubertus Hess-Grunewald erneuerte jedoch zunächst einmal seine Kritik an der Bremer Politik: "Es wird einmal mehr deutlich, dass entgegen der Verlautbarungen der Initiatoren des Gesetzes der SV Werder Bremen großen finanziellen Schaden nimmt und einen nicht unerheblichen Wettbewerbsnachteil erfährt", wird Hess-Grunewald in einer Vereinsmitteilung zitiert.

Veranstalter sollen zahlen

"Mit ihrer Ankündigung, die Rechnungen zu zahlen und weiterzuleiten folgt die DFL dem Wortlaut des Bremer Gebührengesetzes und leitet die Kosten an die beiden Veranstalter weiter", erklärte Hess-Grunewald und führte aus: "Der Wettbewerbsnachteil entsteht deshalb, weil nur sehr wenige Bundesländer die Bremer Gebührenregelung für eine gute Idee halten." Das Gesetz lasse völlig außer Acht, "dass Erstligaspiele von Werder Bremen unter dem Strich dem Steuerzahler deutlich mehr Geld einbringen als sie kosten." Werder hatte schon länger Rücklagen für eine Beteiligung gebildet.

Die DFL erhob Widerspruch gegen alle Gebührenbescheide und behielt sich vor, diese einzeln gerichtlich überprüfen zu lassen. "Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ist nach Abschluss des Rechtsweges möglich", ließ die DFL im Schlusssatz ihrer Erklärung wissen.

Werder soll trotzdem zahlen

Die DFL teilt die Summe zunächst wie folgt auf: Etwa die Hälfte soll Werder zahlen, die andere Hälfte wird die DFL GmbH an den DFL Deutsche Fußball Liga e.V. weiterreichen. Mitglied dort sind alle 36 Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga. Eine eigene, mit Millionen gefüllte Kasse hat die Dachorganisation aber nicht - die Einnahmen werden an die Vereine ausgeschüttet. Das DFL-Präsidium soll nun entscheiden, wie diese 584.000 Euro aufgeteilt werden.

Neben den vier genannten Partien steht noch für weitere drei Spiele in Bremen eine Gebührensumme von insgesamt etwa 1,1 Millionen Euro aus. Bei diesen Spielen sind aber entweder noch keine Bescheide versandt worden oder es steht, wie in einem Fall, noch eine Gerichtsentscheidung aus.

Für Werder schwer zu akzeptieren

Wie die DFL mit den Gebühren im Binnenverhältnis mit Werder Bremen umgehe, das könne Bremen nicht beeinflussen, sagte Mäurer der Deutschen Presse-Agentur. "Indem sie die Hälfte der Summe auf Werder Bremen abwälzt, versucht sie Politik zu machen und den Druck aufs Land zu erhöhen." Man müsse aber nicht alles mitmachen, was die DFL vorgebe. "Das hat unser Rechtsstreit gezeigt", sagte Mäurer. Hess-Grunewald erklärte, er sehe die Dachorganisation in der Pflicht, "mit uns eine faire und rechtskonforme Lösung zu finden". Werder werde in Gesprächen mit der DFL "sehr deutlich machen, dass wir eine finanzielle Belastung, die über die 50 Prozent der Mehrkosten für Polizeieinsätze hinausgehen nur schwer akzeptieren können".

Länger schwelender Streit

Um die Erstattung zusätzlicher Polizeikosten bei Hochrisikospielen gibt es seit längerem Streit. Auslöser der juristischen Auseinandersetzung war ein Gebührenbescheid des Landes Bremen für einen umfangreichen Polizeieinsatz im Jahr 2015. Im März 2019 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass eine Beteiligung der Vereine bei Hochrisikospielen grundsätzlich rechtens ist.

Mit dem Urteil im Rücken versucht Bremens Innensenator auch Ressortchefs in anderen Bundesländer für die Idee zu gewinnen. Er werde sich mit "interessierten Kollegen" in Kürze in Mainz treffen, um Modalitäten für einen Fußballsolidarfonds zu besprechen und dazu eine länderübergreifende Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen, kündigte Mäurer an. (mss/dpa)

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