Für die Schiedsrichter geht es an diesem Bundesliga-Spieltag insgesamt ruhig zu, aber es gibt einige auch regeltechnisch bemerkenswerte Kuriositäten. Im Mittelpunkt steht dabei ein besonders beharrlicher Vogel.
Für die Unparteiischen gestaltete sich das Bundesliga-Wochenende ausgesprochen erfreulich. So wenig wie an diesem 27. Spieltag stehen sie sonst nur selten im Mittelpunkt, ihre Entscheidungen sorgten kaum einmal für Kontroversen, insgesamt traten sie sehr souverän auf. Kein einziges Mal griffen die Video-Assistenten ein.
Ernsthaft in Betracht gekommen wäre eine Intervention auch lediglich in der Partie Werder Bremen - 1. FSV Mainz 05 (3:1). Da trennte der Bremer Niklas Moisander seinen Gegenspieler Robin Quaison nach elf Minuten im eigenen Strafraum vom Ball, beide gingen zu Boden.
Nach Wahrnehmung von Schiedsrichter Marco Fritz war Moisanders Einsatz fair, denn es gab einen Eckstoß. Den Ball hatte der Bremer allerdings nicht gespielt. Die Wiederholung des Fernsehens zeigte vielmehr einen leichten Tritt von ihm gegen den rechten Fuß von Quaison und zudem ein Beinstellen.
Dem Video-Assistenten Tobias Welz genügte das jedoch offenkundig nicht für einen Eingriff, was man durchaus kritisch sehen kann. Der Protest der Mainzer hielt sich dennoch in engen Grenzen - wie so oft an diesem für die Schiedsrichter recht ruhigen Wochenende.
Was geschieht, wenn ein Tier das Spielgeschehen stört?
Für mehr Gesprächsstoff sorgten die kleinen Geschichten, die Kuriositäten, die auch regeltechnisch interessant sein können. So wie die Taube, die während der Partie zwischen Borussia Dortmund und dem VfL Wolfsburg (2:0) auf den Rasen flog und allen Versuchen trotzte, sie von dort dauerhaft zu verjagen.
In den sozialen Netzwerken amüsierten sich viele über das Tier und die unbeholfenen Versuche einiger Spieler, es vom Platz zu schaffen. Beiden Torhütern gelang das nicht, und der Dortmunder Raphael Guerreiro stolperte sogar fast über den Vogel, als dieser sich in der Nähe der Torlinie aufhielt.
In der Schlussphase des Spiels machte es sich die Taube schließlich im Netzraum des Wolfsburger Tores bequem. Dort hatte sie gewissermaßen beste Sicht auf die beiden späten Treffer des BVB.
Aber was wäre geschehen, wenn sie dort nicht so seelenruhig verharrt hätte, sondern beispielsweise dem Wolfsburger Schlussmann Koen Casteels beim Abwehrversuch entscheidend in die Quere gekommen wäre? Oder wenn sie den Ball auf dessen Weg ins Tor abgelenkt oder gar aufgehalten hätte?
Dortmunder Taube nutzt die Gunst der Stunde nicht
Diese Fragen sind in der Regel 5 (Der Schiedsrichter) geklärt, konkret: Im Abschnitt "Eingriffe von außen". Dort heißt es, dass der Schiedsrichter für den Fall, dass "bei laufendem Spiel ein zweiter Ball, ein anderes Objekt oder ein Tier aufs Spielfeld gelangt", die Begegnung nur dann unterbrechen muss, wenn das Spielgeschehen gestört wurde.
Eine solche Störung liegt beispielsweise vor, wenn Spieler durch einen solchen Gegenstand oder ein Tier erkennbar irritiert oder behindert werden - oder wenn gar der Ball in seinem Lauf beeinträchtigt wird.
In diesen Fällen gibt es einen Schiedsrichterball, und zwar dort, wo sich der Ball bei der Unterbrechung befand. War er zu diesem Zeitpunkt im Torraum, dann wird der Schiedsrichterball auf der Torraumlinie ausgeführt.
Eine Ausnahme ist in den Regeln allerdings im Zusammenhang mit der Torerzielung festgelegt: "Wenn der Ball unabhängig vom Eingriff ins Tor geht und der Eingriff keinen verteidigenden Spieler am Spielen des Balls gehindert hat, zählt der Treffer (selbst bei einem Kontakt mit dem Ball)."
Das bedeutet: Hätte die Taube beispielsweise bei Paco Alcácers Freistoß, der zum 1:0 führte, den Ball noch berührt, bevor er ins Tor flog, dabei aber keinem Wolfsburger daran gehindert, die Kugel abzuwehren, dann hätte es für den Schiedsrichter keinen Grund gegeben, den Treffer abzuerkennen.
Die Gunst der Stunde, auf diese Weise Bundesliga-Geschichte zu schreiben, wusste der Vogel in Dortmund jedoch nicht zu nutzen.
Wenn der Schiedsrichter einen Schritt zu weit geht
Ein wenig geärgert über Referee Markus Schmidt haben sich die Wolfsburger, weil dieser die Mauer beim Freistoß eindeutig weiter als die vorgeschriebenen 9,15 Meter vom Ball entfernt positionierte und sich die Gäste dadurch benachteiligt fühlten.
Tatsächlich ging Schmidt hier buchstäblich einen Schritt zu weit, selbst wenn es sich beim vorgesehenen Abstand der Mauer um eine Mindestdistanz handelt. Doch seitdem das Freistoßspray eingesetzt wird, verkürzen die Verteidiger die Entfernung kaum noch unerlaubterweise vor der Ausführung des Freistoßes. Für die Schiedsrichter gibt es deshalb keinen Grund mehr, die Mauer prophylaktisch weiter nach hinten zu stellen.
Anders, als es der Wolfsburger Maximilian Arnold glaubt, fällt die Überwachung des 9,15-Meter-Abstandes allerdings nicht in den Zuständigkeitsbereich des Video-Assistenten. Die Festlegung dieser Distanz ist die alleinige Aufgabe des Schiedsrichters.
Ohne Schienbeinschoner darf niemand mitspielen
Zu einem Kuriosum kam es auch im Spiel von Fortuna Düsseldorf gegen Borussia Mönchengladbach (3:1), als sich der Düsseldorfer Torhüter Michael Rensing nach etwas mehr als einer Stunde seiner Schienbeinschoner entledigte. Referee Tobias Stieler bemerkte das jedoch und wies den Keeper an, sie wieder in die Stutzen zu stecken.
Das Tragen dieser Schoner ist seit 1990 verpflichtend, denn das Regelwerk sieht auch Maßnahmen zum Selbstschutz der Spieler vor. Der freiwillige Verzicht darauf ist nicht erlaubt, Spieler mit heruntergerollten Stutzen wie früher etwa Paul Breitner sieht man deshalb nicht mehr.
Dennoch bekommt ein Spieler, der ohne Schienbeinschützer angetroffen wird, nicht gleich eine Gelbe Karte. Er wird zunächst lediglich aufgefordert, sie anzulegen. Erst bei einer Weigerung oder im Wiederholungsfall verwarnt ihn der Unparteiische - und lässt ihn wieder mitspielen, sobald die Schoner an Ort und Stelle sind.
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