Beim Spiel in Bielefeld fordert Borussia Mönchengladbach einen Handelfmeter, doch die Regeln sehen keinen vor, wenn bei einer Klärungsaktion unfreiwillig der Arm eines Mitspielers im Weg ist. Derweil stehen die Freiburger in Köln mit leeren Händen da, weil einer ihrer Spieler nicht schnell genug den Weg freimacht.

Alex Feuerherdt, Schiedsrichter
Eine Kolumne
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Um ein Haar hätte die zweite Hälfte des Spiels zwischen Arminia Bielefeld und Borussia Mönchengladbach (1:1) mit dem berühmten Paukenschlag begonnen: Der Gladbacher Jonas Hofmann wurde gleich nach dem Wiederanstoß exzellent bedient und befand sich auf einmal frei vor Torhüter Stefan Ortega.

Der Keeper der Gastgeber verhinderte jedoch den Torerfolg der Gäste. Von seinem linken Knie prallte der Ball nach Hofmanns Schuss gegen den linken Arm seines zurückgeeilten Mitspielers Nathan de Medina. Anschließend brachte Ortega das Spielgerät mit seinen Händen unter Kontrolle.

Vehement protestierten die Borussen bei Schiedsrichter Benjamin Cortus, sie forderten einen Handelfmeter. Doch der Unparteiische hatte weiterspielen lassen und ließ sich nicht erweichen, und auch Video-Assistent Günter Perl in Köln riet ihm nicht zu einem On-Field-Review.

Dabei hatte de Medina seinen Arm waagerecht vom Körper abgespreizt. Sprach das nicht dafür, das Handspiel zu ahnden, weil sich der Bielefelder auf diese Weise breiter gemacht hatte, um gegebenenfalls den Ball aufzuhalten? Oder spielte das keine Rolle?

Diese Fragen berühren jene nach der Intention eines Spielers, der den Ball mit dem Arm oder der Hand berührt oder spielt: Was hatte er in der jeweiligen Situation genau vor? Das Kriterium der Absicht ist seit dieser Saison bekanntlich wieder ein zentrales bei der Bewertung von Handspielen.

Dabei lässt sich zwar nicht immer genau sagen, was ein Spieler bezweckt. Aber wenn er etwa bei einer Flanke oder einem Torschuss des Gegners den Arm vom Körper abspreizt, ist das ein Indiz dafür, dass er den Ball aufhalten oder abwehren will – und dabei auch in Kauf nimmt, dass der Ball gegen diesen Arm fliegt.

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Den Befreiungsschlag eines Mitspielers will niemand sabotieren

Anders liegen die Dinge bei einem Handspiel wie dem von de Medina. In einem kurzen Lehrvideo ist Lutz Wagner, der Schiedsrichter-Lehrwart des DFB, vor Saisonbeginn auf eine Szene aus der vergangenen Spielzeit eingegangen.

Dabei versucht der Leipziger Willi Orban im Spiel gegen Eintracht Frankfurt, den Ball aus dem eigenen Strafraum zu befördern. Dieses Unterfangen misslingt jedoch, weil sein in der Nähe befindlicher Mitspieler Tyler Adams die Kugel mit dem ausgefahrenen linken Arm aufhält. Ein derartiges Handspiel ist Wagner zufolge nicht strafbar.

Denn die Absicht des Spielers in einer solchen Situation sei es nicht, den Ball durch eine Vergrößerung der Abwehrfläche aufzuhalten, wie das bei einer Flanke vor oder bei einem Schuss auf das Tor der Fall sein könne. Es handle sich vielmehr um ein zufälliges, unbeabsichtigtes Handspiel.

Das ist eine logische Einschätzung: Warum auch sollte ein Spieler den Ball, den ein Mitspieler aus der Gefahrenzone befördern will, mit der Hand aufhalten wollen? Das ergäbe keinen Sinn, schließlich bliebe der Ball dann in der Nähe des eigenen Tores.

Warum de Medinas Handspiel nicht strafbar ist

Die von Wagner analysierte Sequenz aus dem Spiel in Leipzig dient den Unparteiischen und den Video-Assistenten als Referenzszene bei der Beurteilung vergleichbarer Situationen. Und zu jener in Bielefeld passen die Ausführungen des Lehrwarts gut.

De Medina war in der Nähe seines Torwarts, der Ball sprang von dessen Knie unerwartet nach oben und gegen den Arm des Verteidigers, dem kaum Zeit für eine Reaktion zur Verfügung stand.

Dass er die Intention hatte, den von seinem Teamkollegen abgewehrten Ball mit dem Arm aufzuhalten, ist so unwahrscheinlich, wie das in der Vergleichsszene bei Tyler Adams der Fall war.

Dass Schiedsrichter Cortus weiterspielen ließ, war deshalb richtig. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass de Medina seinen Arm in der Laufbewegung abgespreizt hatte, als er seinem zum Ball stürzenden Torwart Ortega auswich.

Denn diese Armhaltung wird bei einem Handspiel nur dann geahndet, wenn durch sie auf unnatürliche Weise der Körper verbreitert wird, um den Ball aufzuhalten. Wird dieses Ziel aus den erwähnten, naheliegenden Gründen nicht verfolgt, dann passiert auch nichts Regelwidriges.

Schlotterbeck lässt Sallais Torerfolg ungültig werden

In der Begegnung des 1. FC Köln gegen den SC Freiburg (1:0) konnten sich derweil die Gäste nach 50 Minuten nur vorübergehend freuen. Roland Sallai traf beim Stand von 1:0 zwar ins Tor der Domstädter, und Schiedsrichter Felix Brych gab den Treffer zunächst. Doch dann griff VAR Pascal Müller ein.

Denn dieser hatte bei der Überprüfung des Tores bemerkt, dass sich Nico Schlotterbeck bei Sallais Torschuss im Abseits und außerdem in der Sichtlinie des Kölner Torwarts Marvin Schwäbe zum Ball befunden hatte.

Außerdem musste der Freiburger noch eine Ausweichbewegung unternehmen, um nicht vom Ball getroffen zu werden. Das waren gleich zwei Argumente dafür, die Abseitsstellung als strafbar zu bewerten, auch wenn Schlotterbeck den Ball nicht berührt hatte.

Keeper Schwäbe ist die Sicht versperrt

Müller riet Referee Brych zum On-Field-Review, und der Unparteiische brauchte nicht lange, um zu entscheiden, dass Schlotterbecks Abseitsstellung geahndet und das Tor deshalb zurückgenommen werden muss.

Die Freiburger gaben zwar zu bedenken, dass Schwäbe bereits in die falsche Torecke unterwegs war und den Ball nach Sallais Torschuss deshalb nicht gehalten hätte. Allerdings ist das in solchen Fällen nicht das entscheidende Kriterium.

Maßgeblich ist vielmehr, ob der Spieler im Abseits zum Beispiel dadurch, dass er aktiv wird oder einem Gegner die Sicht versperrt, dessen Möglichkeit beeinträchtigt, den Ball überhaupt zu spielen oder spielen zu können.

Das war bei Schlotterbeck der Fall: Im Moment des Schusses von Sallai verdeckte er Schwäbes Sicht zum Ball, sodass der Kölner Schlussmann eine geringere Reaktionszeit hatte.

Hinzu kam die Ausweichbewegung des Freiburgers, die regeltechnisch eine Form von Aktivität in Ballnähe darstellte und damit ebenfalls die Möglichkeit des Torhüters, den Ball irgendwie zu erreichen, beeinträchtigte.

Damit war der Eingriff des Video-Assistenten Pascal Müller berechtigt und die Entscheidung, das Tor zu annullieren, korrekt. Auch wenn das den Gästen natürlich gar nicht passte.

Verwendete Quellen:

  • Youtube: Regeländerungen im Fußball zur Saison 2021/22 mit Lutz Wagner
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