Die letzte Saison im Schwarzwaldstadion läuft für den SC Freiburg bislang richtig gut, der Verein steht in der Bundesliga auf Rang sechs. Vor dem Heimspiel gegen RB Leipzig aber bedroht ein Gerichtsbeschluss den Stadionneubau. Grund: Lärmschutz.

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Keine Spiele am späten Abend, keine Spiele am Sonntagmittag. Ein Gerichtsbeschluss hat dem SC Freiburg ein massives Problem mit seinem neuen Stadion beschert.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat dem Bundesligisten nach Klagen von Anwohnern die Nutzung seiner sich derzeit im Bau befindlichen Fußball-Arena am nördlichen Stadtrand nach 20:00 Uhr sowie an Sonntagen auch zwischen 13:00 und 15:00 Uhr untersagt.

Das Stadion für rund 35.000 Zuschauer befindet sich derzeit im Bau und soll etwa 76 Millionen Euro kosten. Zur kommenden Saison will der Sport-Club umziehen. Das Duell gegen RB Leipzig am Samstag (15:30 Uhr) sollte das letzte Bundesliga-Spiel zwischen diesen beiden Clubs an der alten Spielstätte Schwarzwald-Stadion sein.

Eine Stellungnahme des Vereins oder der Stadt gab es auch vier Stunden nach Bekanntgabe der VGH-Beschlusses noch nicht.

Mehrere Anwohner hatten nach der Baugenehmigung für das neue Stadion des SC Freiburg geklagt und waren vor dem Verwaltungsgericht Freiburg damit gescheitert. Der VGH gab den Beschwerden nun teilweise statt.

Der Beschluss ist nicht anfechtbar. In dem noch ausstehenden Hauptsacheverfahren kann das Gericht aber noch zu einer anderen Einschätzung kommen - also sowohl den Klägern in weiteren Punkten Recht geben als auch die Sperrzeiten aus Lärmschutzgründen doch noch reduzieren. Der Beschluss des VGH datiert auf den 2. Oktober und wurde am Mittwoch kommuniziert.

Vier Anstoßzeiten von Verbot betroffen

Betroffen sind nach derzeitiger Lage vier der aktuell gültigen Anstoßzeiten an Spieltagen der Fußball-Bundesliga (Freitag 20:30 Uhr, Samstag 18:30 Uhr, Sonntag 13:30 Uhr, Montag 20:30 Uhr).

Sollte Freiburg trotz des guten Saisonstarts und derzeit Tabellenplatz sechs in der Liga absteigen, wäre in der 2. Liga im neuen Stadion nur die Anstoßzeit Samstag 13:00 Uhr erlaubt - und keine Partien am Freitagabend, Samstagabend, Sonntagmittag oder Montagabend.

Um eine Lizenz der Deutschen Fußball Liga (DFL) für die kommende Saison zu erhalten, muss der SC Freiburg nun bis zum Beginn des Lizenzierungsverfahrens im Frühjahr eine Lösung finden.

Alle Clubs sind laut Statuten dazu verpflichtet, für alle Anstoßzeiten und Termine ein Stadion bereit zu halten - oder eine Ausweichspielstätte zu benennen. (dpa/lh)

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