Der SC Freiburg darf weiterhin darauf hoffen, das neue Stadion auch am Abend und Sonntags nutzen zu dürfen - das Urteil des VGH soll in einem Anhörungsrügeverfahren noch einmal überprüft werden.

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In der Diskussion um die Nutzung des neuen Stadions darf sich der Fußball-Bundesligist SC Freiburg Hoffnungen machen. Wie der zuständige Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am Donnerstag mitteilte, wird das Urteil des VGH voraussichtlich in einem sogenannten Anhörungsrügeverfahren noch einmal überprüft werden.

"Wenn das Regierungspräsidium wie angekündigt Anhörungsrüge einlegt, wird in diesem Verfahren eingehend zu prüfen sein, ob tatsächlich nicht aktuelle Lärmgrenzwerte zugrunde gelegt wurden und - falls ja - ob das Auswirkungen auf die ausgesprochene teilweise Nutzungsuntersagung hat", hieß es in der Mitteilung: "In einem Anhörungsrügeverfahren haben alle Verfahrensbeteiligte die Möglichkeit, ausführlich Stellung zu nehmen. Im Hinblick auf das mögliche Anhörungsrügeverfahren können weitergehende Aussagen derzeit nicht gemacht werden."

Neues Stadion des SC Freiburg: Veraltete Lärmschutzwerte?

Am Mittwoch war bekannt geworden, dass den Freiburgern beim Bau des neuen Stadions juristische Schwierigkeiten im Weg stehen. Der VGH urteilte am 2. Oktober, dass die Arena aus Gründen des Lärmschutzes während üblicher Anstoßzeiten nicht für Fußballspiele genutzt werden darf. In der Bundesliga wären demnach Spiele am Freitag- und Samstagabend sowie am Sonntagmittag um 13.30 Uhr betroffen.

Das Regierungspräsidium Freiburg hatte daraufhin erklärt, dass nach der Einschätzung der Behörde der Beschluss auf der Berücksichtigung veralteter Lärmschutzwerte beruhe. Das Regierungspräsidium kündigte zudem die Anhörungsrüge an.

"Wir waren sehr überrascht über die Beschlussfassung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim. Dem Beschluss liegen offensichtlich veraltete Lärmgrenzwerte zugrunde", teilten die Freiburger am Donnerstagnachmittag mit: "Wir begrüßen die Ankündigung des VGH, seinen Beschluss zu prüfen und gehen davon aus, dass es im Ergebnis zu keinen Einschränkungen für den SC Freiburg kommen wird." (lag/AFP)

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