Es ist ein Rechtsstreit um bemalte Haut in einem Computerspiel. Der Tätowierer von NBA-Star LeBron James verklagt eine Spieleentwicklerfirma wegen Urheberrechtsverletzung. Der Grund: Die Tattoos sind zu detailgetreu dargestellt.
Der berühmte Tattoo-Künstler James Hayden verklagt die Spieleentwicklerfirma "Take-Two Interactive", die die Basketball-Videospiele NBA 2K17 und NBA 2K18 produziert. Streitpunkte sind zwei Tattoos von Superstar
James' berühmte Tattoos "Gloria" und "Lion Design" seien zu detailgetreu dargestellt und würden damit eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Hayden behauptet das Copyright an den beiden Tattoos zu besitzen, wie die amerikanische "TMZ Sports" berichtet.
Alle Jahre wieder
Was sich nach einem Einzelfall anhört, scheint Methode geworden zu sein. Bereits 2016 verklagte "Solid Oak Sketches" die Entwicklerfirma um 4,1 Millionen US-Dollar.
Solid Oak behauptete, die Urheberrechte einiger Tattoos von den NBA-Superstars LeBron James und Kobe Bryant zu besitzen. Angeblich hätte Solid Oak 1,1 Millionen Dollar im Vorfeld als Lizenzgebühr verlangt.
"Take-Two Interactive" ignorierte diese Forderung und baute die Tattoos realitätsgetreu in die Spiele ein. Die Begründung: Die Firma habe das Recht, die über 400 NBA-Spieler, die in diesen Spielen vorkommen, wahrheitsgetreu darzustellen. Außerdem stünden nicht die Tattoos im Vordergrund des Spielgeschehens.
Bisher ist noch kein Urteil gefallen. Schadensersatzforderungen von Solid Oak für die Spiele NBA 2K14 und NBA 2K15 laufen ebenfalls noch.
Ein Präzedenzfall mit Milliarden-Potential
Wie dieser Rechtsstreit ausgeht, kann im Moment schwer eingeschätzt werden. In den USA sind Tattoo-Urheberrechte, ähnlich wie in Deutschland, mit viel Interpretationsspielraum formuliert.
Der Kläger müsste beweisen, dass die Tattoos in diesem Falle einen negativen Effekt auf den Wert des "Werks" haben und damit geschäftsschädigend wirken.
Bekäme James Hayden recht, könnte sich eine Goldgrube für Tattoo-Künstler auftun. Denn dann wäre ein Präzedenzfall geschaffen und die Firmen könnten rückwirkend alle Fernseh-, Internet- oder Zeitungsauftritte ihrer Stars zum Anlass für Urheberrechtsklagen nehmen.
Die Summen, die in diesen Fällen fällig würden, sind kaum einzuschätzen.
Im Jahr 2012 wurde zum ersten Mal eine Videospielfirma von einem Tattoo-Künstler verklagt. Damals wollte der Tätowierer von Martial-Arts-Kämpfer Carlos Condit eine Entschädigung von der Spielefirma THQ. Man einigte sich schließlich außergerichtlich.
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