Groß, größer, Bundestag - das Parlament droht bei der nächsten Wahl aus allen Nähten zu platzen. Doch die dringend nötige Reform des Wahlrechts und damit der Zusammensetzung der Volksvertretung droht an Verlustängsten der Parteien zu scheitern. Als größter Sündenbock gilt den anderen die CSU. Grünen-Chef Habeck spricht von "Geiselhaftnahme".
598 Abgeordnete sitzen im Regelfall im Bundestag. Aktuell sind es aber weitaus mehr, nämlich 709. Die wachsende Zahl kommt durch die Überhangmandate zustande, die Parteien bekommen, wenn sie mehr Direktmandate erringen - und durch Ausgleichsmandate, die im Gegenzug die anderen Parteien bekommen.
Zwischen den Parteien herrscht zwar Einigkeit, dass ein weiteres Anschwellen des Bundestags verhindert werden soll. Die Lösung des Problems ist aber äußerst umstritten. Ändert sich nichts, könnten in der nächsten Legislaturperiode Prognosen zufolge sogar über 800 oder im Extremfall sogar 900 Abgeordnete im Bundestag sitzen.
Keine Partei will sich ins eigene Fleisch schneiden
Verschiedene Lösungsvorschläge wurden von den einzelnen Parteien vorgebracht, doch das Problem ist systemimmanent: Die Abgeordneten könnten sich durch eine Verkleinerung womöglich ins eigene Fleisch schneiden, also riskieren, bei der nächsten Bundestagswahl nicht mehr den Sprung ins Parlament zu schaffen.
Ganz aktuell hat sich auch die CSU in die Diskussion eingebracht: Die nur in Bayern wählbaren Christsozialen hatten eine Reduzierung der Wahlkreise bislang kategorisch abgelehnt, schließlich räumten sie 2017 bei der letzten Bundestagswahl 46 von 46 möglichen Direktmandaten ab.
CSU-Vorschlag: Höchstgrenze von 699 Bundestagsabgeordneten
Nun sieht ein der Deutschen Presse-Agentur vorliegender Vorschlag der CSU die einmalige Anwendung einer Höchstgrenze von 699 Abgeordneten für die Bundestagswahl 2021 vor. Demnach soll ein Teil der Abgeordneten wie bisher in den 299 Wahlkreisen gewählt werden. Hinzu kämen maximal 400 Listenmandate. Bei einem Überschreiten der Höchstgrenze von 699 solle die Anzahl der Abgeordneten im Verhältnis der Fraktionen zueinander reduziert werden.
In einem zweiten Schritt schlägt die CSU vor, die Größe des Bundestages ab 2025 durch eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise und ausgleichslose Überhangmandate zu begrenzen.
FDP und Grüne werfen CSU Ablenkungsmanöver vor
Aus Sicht von FDP und Grünen ist der Vorschlag nicht ernst zu nehmen und verfassungswidrig. "Die CSU möchte bloß von ihrer Blockadehaltung beim Wahlrecht ablenken", sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Sie wolle eine Verkleinerung erreichen, indem sie die Zahl der Wahlkreise gleich lasse und bei Listenmandaten kappe. "Das dient einseitig nur den Interessen der CSU und ist zudem verfassungswidrig, weil so das Wahlergebnis verzerrt wird."
Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann, warf der Union und gesamten Koalition vor, bis heute keinen belastbaren Vorschlag oder Gesetzentwurf vorgelegt zu haben. "Jetzt simuliert die CSU Kompromissbereitschaft. Doch was die CSU macht, ist kein ernstzunehmender neuer Vorschlag für die Wahlrechtsreform, sondern kalter Kaffee." Es würde bedeuten, dass der Bundestag nach der nächsten Wahl anders als das Zweitstimmenergebnis zusammengesetzt wäre. "Wir haben für solche durchschaubaren Manöver keine Zeit mehr."
Habeck: "Geiselhaftnahme durch die CSU" - Söder soll's richten
Grünen-Chef
"Markus Söder persönlich ist an dieser Stelle gefragt. Er muss sich einschalten", sagte er am Montag in Berlin. Habeck sprach in diesem Zusammenhang von einer "Geiselhaftnahme, die jetzt an dieser Stelle von der CSU passiert".
Brinkhaus-Vorschlag wäre wohl verfassungswidrig
Aus Reihen der CDU kam zuvor ein anderer Vorschlag: Fraktionschef Ralph Brinkhaus plant eine Deckelung des Bundestags auf maximal 750 Abgeordnete, wie die Nachrichtenagentur AFP am Sonntag berichtete. Während aus der SPD grundsätzlich zustimmende Signale kamen, kritisierte die CSU die Pläne als verfassungswidrig.
Der Verfassungsrechtler und ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Udo di Fabio, sieht die Brinkhaus-Pläne nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung (Montagsausgabe) ebenfalls als verfassungswidrig an.
In einem Gutachten schreibt di Fabio demnach, dass der Vorschlag nicht nur einen Verstoß gegen die Systementscheidung für ein personalisiertes Verhältniswahlrecht darstelle, sondern auch gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl, der Unmittelbarkeit der Wahl und das Demokratieprinzip.
Thierse sieht "tragikomisches Schauspiel" und fürchtet "Blamage"
Der ehemalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) hat unterdessen vor einem blamablen Scheitern der Wahlrechtsreform gewarnt. "Der Bundestag bietet ein tragikomisches Schauspiel", sagte Thierse dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Dienstagsausgaben). "Ich bin regelrecht empört darüber."
Für den gegenwärtigen Stillstand machte Thierse die CSU verantwortlich. "Die Schuld daran sehe ich allein bei der CSU mit ihrer Weigerung, die Zahl der Wahlkreise zu verringern", sagte Thierse. Sollte es dabei bleiben, wäre dies "eine Blamage".
Seine Nachfolger Norbert Lammert und Wolfgang Schäuble (beide CDU) hätten zusammen rund zehn Jahre an einer Reform gearbeitet, ohne dass dies bisher fruchte, beklagte der SPD-Politiker. Er forderte die Fraktionen auf, ihren Abgeordneten die Abstimmung über die Wahlrechtsreform freizustellen. Eine andere Lösung sehe er kaum noch. (hub/dpa/afp)
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