Eine Gruppe von Abgeordneten um den CDU-Politiker Marco Wanderwitz hat einen Antrag zur Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens eingereicht. Das Echo darauf ist gespalten, doch der CDU-Mann zeigt sich überzeugt.
113 Abgeordnete haben sich dem Antrag von CDU-Politiker Marco Wanderwitz und dessen Mitinitiatoren angeschlossen. Eingebracht haben Wanderwitz und die anderen den Antrag zur Überprüfung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens einen Tag, nachdem der Neuwahltermin im Februar 2025 öffentlich gemacht worden war. Kein Zufall, wie Wanderwitz im Interview mit dem ZDF bestätigt. "Wir haben in der Tat unser Antragsvorhaben noch einmal beschleunigt, weil die Wahlperiode schneller zu Ende geht als eigentlich geplant", stellt er klar.
Abgeordnete wollen Verfassungsmäßigkeit der AfD überprüfen lassen
Der Antrag könnte somit noch in diesem Jahr im Bundestag behandelt werden. Die Abgeordneten wollen vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen, ob die AfD verfassungswidrig ist. Das ist nach Artikel 21 Grundgesetz möglich. Der AfD müsste im Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall.
Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Ob die Gruppe um Wanderwitz mit einer Mehrheit bei einer möglichen Abstimmung rechnen kann, ist unklar. Es bestehen hohe rechtliche Hürden für ein Parteienverbot.
Die Diskussionen in den vergangenen Wochen seien daher sehr intensiv gewesen, meint Wanderwitz in dem Interview. "Wir haben noch ein Stück Überzeugungsarbeit zu leisten, wenn es uns gelingen soll, diese Mehrheit zu finden. Aber wir sind entschlossen, das zu schaffen." Inhalt des Antrages ist nicht, die AfD zu verbieten, sondern die Verfassungsmäßigkeit der Partei überprüfen zu lassen. Laut Wanderwitz eine Formulierung, die ganz bewusst gewählt wurde. "Weil wir natürlich auch sehen, dass die AfD immer wieder jede Gelegenheit nutzt, sich als Opfer zu stilisieren."
Grünen Gruppe reicht eigenen Antrag ein
Eine Gruppe von Grünen-Abgeordneten um
Künast hält das Vorgehen der Parlamentarier um Wanderwitz für zu forsch. "Wir müssen erst die Beweislage sichten und sicher gehen, dass ein Verbotsantrag trägt", sagte sie dem "Spiegel" vor wenigen Tagen. "Sonst laufen wir Gefahr, dass das Verfahren in Karlsruhe scheitert." Zwar sei die AfD in ihren Augen eindeutig eine rechtsextreme und demokratiefeindliche Partei. Der Nachweis, dass sie verfassungswidrig sei und somit verboten werden könne, sei aber nicht so einfach zu erbringen.
Im Antrag, den die Grünen-Politiker im Bundestag einbringen wollen, heißt es: Der richtige Weg sei, "sich jetzt das Material für eine gründliche Prüfung zu verschaffen" und dann "aufgrund einer fundierten Begutachtung" über einen Verbotsantrag zu entscheiden. Das Erstellen und Prüfen der Materialsammlung brauche jedoch Zeit und könne "möglicherweise nicht mehr diese Legislaturperiode abgeschlossen werden".
Wanderwitz von Gelingen überzeugt
Wanderwitz zeigt sich im ZDF-Interview davon überzeugt, dass die Partei diesen "Verfassungsmäßigkeitscheck" schon jetzt nicht bestehen wird. Er sagt: "Wir sind überzeugt davon, dass genug Material, genug Fleisch am Knochen ist, und dass die AfD verbotsfähig ist. Aber entscheiden kann das nur das Bundesverfassungsgericht." Er und seine Mitstreitenden seien davon überzeugt, dass ihr Vorhaben gelingen kann.
Doch auch ihm ist bewusst, dass die AfD ein mögliches Scheitern für sich nutzen könnte. "Es gibt bei diesem Verfahren keine Garantien", stellt der CDU-Politiker klar. Entscheiden könne am Ende nur das Bundesverfassungsgericht. (ras)
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