Beim Spiel des BVB in Mainz klemmt ein Spieler der Gastgeber im Strafraum den Ball zwischen seinen Armen ein. Trotzdem gibt der Unparteiische keinen Strafstoß, und der Video-Assistent widerspricht nicht. Dafür gibt es Gründe.

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In der Partie zwischen dem 1. FSV Mainz 05 und Borussia Dortmund (0:4) sind rund 15 Minuten gespielt, als Marco Reus am linken Strafraumrand der Hausherren in Ballbesitz kommt. Die Kugel will er scharf in den Rücken der Mainzer Abwehr spielen, doch dagegen hat Jeremiah St. Juste etwas.

Er rutscht im Sechzehnmeterraum dem Ball entgegen, das linke Bein angezogen, das rechte ausgefahren. Mit dem linken Arm stützt sich St. Juste auf dem Boden ab, den rechten Arm hat er erhoben. Gegen den linken Arm fliegt nun der Ball, den rechten führt der Verteidiger in einer Drehbewegung auf den Rasen.

So kommt er auf dem Bauch zum Liegen, der Ball befindet sich für einen kurzen Moment zwischen beiden Armen, die der Mainzer schließlich nach hinten zieht. Die Dortmunder reklamieren lautstark einen Handelfmeter, doch der gut positionierte Schiedsrichter Benjamin Cortus lässt weiterspielen.

Als der Ball kurz darauf ins Seitenaus geht, verzögert der Unparteiische zwar die Spielfortsetzung, damit sein Video-Assistent die Szene überprüfen kann. Eine Review-Empfehlung aus Köln gibt es am Ende aber nicht. Das Spiel geht mit einem Einwurf weiter.

Ging es mit rechten Dingen zu?

Für den Referee ist St. Justes Handspiel also nicht strafbar, und der Video-Assistent findet diese Einschätzung jedenfalls nicht eindeutig falsch, denn sonst hätte er eingegriffen.

Das überrascht nicht wenige, schließlich hat der Abwehrspieler den Ball nicht nur nacheinander mit beiden Armen berührt, sondern ihn sogar zwischen ihnen eingeklemmt. Kann das mit rechten Dingen zugegangen sein?

Angesichts der Bilder neigt man dazu, diese Frage zu verneinen. Ganz so einfach ist es allerdings nicht, trotz der Reform der Handspielregel im vergangenen Sommer, die alles leichter und verständlicher machen sollte.

Grundsätzlich gilt: Wenn ein Spieler mit einem Arm einen Sturz abfängt und dann mit diesem Arm den Ball berührt, ist das nicht strafbar. Denn diese Bewegung dient nur der Vermeidung einer Verletzung und nicht dazu, den Ball aufzuhalten.

Ein vergleichbarer Fall in Leverkusen

Zwar beschränkt die Regel dies theoretisch auf den Moment, in dem der Spieler im Fallen begriffen, also noch nicht auf dem Boden angekommen ist. Doch die Schiedsrichter-Kommission des DFB erklärte unlängst, dass auch Handspiele straflos bleiben sollen, die passieren, wenn ein Spieler bei einer Grätsche zum Abstützen des Körpers die Arme seitlich zum Boden abspreizt.

Zu dieser Erklärung kam es, nachdem sich am Ende Oktober in der Partie zwischen Bayer 04 Leverkusen und Werder Bremen ein vergleichbares Handspiel ereignet hatte wie nun in Mainz.

Damals war der Leverkusener Nadiem Amiri im eigenen Strafraum einer Hereingabe entgegengerutscht und hatte den Ball ebenfalls erst mit dem "Abstützarm" berührt und dann auch den anderen Arm zum Ball geführt. Schiedsrichter Martin Petersen hatte, wie nun sein Kollege Benjamin Cortus, auf weiterspielen entschieden.

Das war aus Sicht der Schiedsrichter-Kommission auch richtig so, denn "eine bewusste Abwehraktion mit den Armen zum Ball" sei "in dem Bewegungsablauf nicht zweifelsfrei auszumachen" gewesen, hieß es.

Für einen Strafstoß hätte es gute Argumente gegeben

Womöglich hatten der Unparteiische und der Video-Assistent der Begegnung in Mainz nun diese Situation einschließlich ihrer offiziellen Bewertung im Hinterkopf, als sie das Handspiel von St. Juste beurteilen mussten.

Einwenden könnte man allerdings, dass dessen Bewegung zum Ball mit dem Arm, der nicht dem Abstützen diente, deutlicher und unnatürlicher aussah als vor einigen Wochen bei Amiri.

Für einen Strafstoß hätte also mehr gesprochen als in Leverkusen, wo ein Elfmeterpfiff allerdings ebenfalls im Bereich des Vertretbaren lag. Aber hätte der Video-Assistent deshalb beim Spiel in Mainz eingreifen müssen?

Nach der Partie zwischen Bayer und Werder hatte die DFB-Schiedsrichter-Kommission mitgeteilt: "Der Schiedsrichter hatte zu dieser Situation eine klare Wahrnehmung und den Vorgang bewertet. Die Sichtung des Videomaterials lieferte keine klar und offensichtlich andere Information." Diesmal war es wohl genauso.

Was sonst noch wichtig war:

  • Auch in der Begegnung von Fortuna Düsseldorf gegen RB Leipzig (0:3) gab es ein Handspiel im Strafraum: Der Düsseldorfer Kaan Ayhan lenkte nach 56 Minuten den Ball wenige Meter vor dem eigenen Tor mit erhobenen Händen ab. Schiedsrichter Robert Hartmann reagierte nicht, weshalb ihm sein Video-Assistent zu einem Review riet. Anders als Benjamin Cortus in Mainz hatte der Referee das Handspiel offenkundig gar nicht beobachtet und damit auch nicht bewertet. Dieser Umstand ändert die Ausgangslage wesentlich, denn bei einer fehlenden Wahrnehmung durch den Schiedsrichter ist die Eingriffsschwelle für den VAR niedriger als bei einer falschen Wahrnehmung. Hartmann entschied nach dem Betrachten der Bilder regelkonform auf Elfmeter, Ayhan bekam zudem die Gelbe Karte. Das war zwingend: Nach den Regeln muss die regelwidrige Unterbindung einer aussichtsreichen Angriffsmöglichkeit – und dazu zählt auch das strafbare Blockieren eines Torschusses mit der Hand oder dem Arm – unbedingt eine Verwarnung nach sich ziehen. Einen Spielraum gibt es für den Schiedsrichter dabei nicht.
  • Im Spiel des VfL Wolfsburgs und Borussia Möchengladbach (2:1), erzielten die Wölfe nach 13 Minuten einen irregulären Treffer, der vom VAR nicht korrigiert wurde. Darüber berichten wir an anderer Stelle ausführlicher.
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