Im Fernsehen sieht man, dass das Ausgleichstor für den Hamburger SV in Leipzig aus Abseitsposition erzielt wurde. Der Video-Assistent greift aber nicht ein, was viele nicht verstehen können. Doch so unbefriedigend es ist: Die Gründe dafür sind nachvollziehbar.

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Groß war die Aufregung im und nach dem Spiel zwischen RB Leipzig und dem Hamburger SV (1:1). Denn beim Ausgleichstreffer der Norddeutschen durch Filip Kostic befand sich der Torschütze im Abseits. So zeigten es jedenfalls alle Fernsehsender, die über die Partie berichteten, anhand einer von ihnen gezogenen Abseitslinie.

Wie konnte es dann sein, so fragten viele, dass der Video-Assistent nicht einschritt? Er musste das Abseits doch auch auf seinem Bildschirm gesehen haben! Oder etwa nicht?

Viel wurde zu Saisonbeginn über die kalibrierten virtuellen Linien gesprochen, die den Video-Assistenten zur Verfügung gestellt werden sollten, damit sie Abseitspositionen ganz exakt bestimmen können.

Bei knappen Entscheidungen ist eine solche Genauigkeit unerlässlich, denn manchmal geht es um Sekundenbruchteile und wenige Zentimeter. Doch die Helfer an den Monitoren in der Kölner Videozentrale können diese Markierungen bis heute nicht nutzen.

Warum es noch immer keine kalibrierten Abseitslinien gibt

Die Gründe dafür hat Ansgar Schwenken, der für Fußball-Angelegenheiten zuständige Direktor der DFL, auf der Website seiner Organisation erläutert.

Man werde "erst auf die sogenannte kalibrierte Linie zurückgreifen, wenn von Fifa und Ifab Versionen eines oder mehrerer Dienstleister zertifiziert wurden und zugelassen sind - ähnlich wie das vor Einführung der Torlinientechnologie der Fall war", sagte er.

"Erst damit wären auch unsere eigenen, höchsten Qualitätsansprüche erfüllt, dass mithilfe der Linien tatsächlich in höchstem Maße verlässlich aufgelöst wird, ob eine Abseitsstellung vorliegt oder nicht." Mit einer solchen Zulassung rechnet Schwenken aber nicht so bald.

Die Fernsehlinien sind nicht genau genug

Das Beharren auf einer Lizenzierung erklärt auch, warum die Linien des Fernsehens nicht als Ersatz infrage kommen. Denn sie sind nicht kalibriert und können deshalb ungenau sein.

Oft stimmen sie zwar, manchmal aber auch nicht, zum Beispiel, wenn sie nicht akkurat entlang der Position und des für das Abseits relevanten Körperteils des vorletzten Abwehrspielers gezogen werden.

Gelegentlich zeigen die Sender auch nicht den exakten Moment, in dem der Ball abgespielt wurde, sondern halten das Bild einen Sekundenbruchteil zu früh oder zu spät an. Mit anderen Worten: Die Fernsehlinien sind nicht zuverlässig genug.

Die Video-Assistenten müssen deshalb ganz ohne Hilfslinien auskommen und sich auf ihre Augen verlassen, wenn sie anhand der Kamerabilder prüfen, ob einem Torerfolg eine strafbare Abseitsstellung vorausgegangen ist.

Im Zweifelsfall gilt die Entscheidung auf dem Platz

Was aber, wenn diese Bilder nicht zweifelsfrei zeigen, ob ein Abseits vorliegt oder nicht? Wenn es also ohne zuverlässige Hilfsmittel nicht möglich ist, zu einem unanfechtbaren Urteil zu kommen?

Dann gilt auch in diesem Fall die Maxime: Wenn kein offensichtlicher Fehler des Schiedsrichters festzustellen ist, bleibt es bei der Entscheidung, die auf dem Platz getroffen wurde.

Deshalb ist es nachvollziehbar, dass Video-Assistent Robert Kampka nicht eingriff, als Schiedsrichter Benjamin Cortus den Treffer für den HSV anerkannte. Denn mit bloßem Auge war es für ihn nicht eindeutig zu erkennen, ob Kostic sich im Abseits befand.

Videobeweis: Nur noch eine Korrektur pro Spieltag

Insgesamt setzte sich an diesem Wochenende die geänderte Linie fort, die Schiedsrichter-Chef Lutz Michael Fröhlich vor Beginn der Rückrunde in Bezug auf den Videobeweis vorgegeben hatte.

Es kommt nun zu deutlich weniger Eingriffen durch die Video-Assistenten als vor der Winterpause. Gab es in der Hinrunde noch drei Korrekturen pro Runde, so wurde an den Spieltagen 18 bis 20 nur jeweils eine Entscheidung geändert.

Diesmal betraf sie die Partie zwischen Werder Bremen und Hertha BSC (0:0), in der die Gastgeber nach zehn Minuten ein Tor erzielten, das zunächst auch zu zählen schien.

Heftiger Ellenbogencheck übersehen

Doch dann schaltete sich Video-Assistent Jochen Drees ein und empfahl Schiedsrichter Bastian Dankert, sich in der Review Area einen Zweikampf anzusehen, der sich bei der Entstehung des Treffers zugetragen hatte.

Dankert befolgte den Rat und sah nun, was ihm auf dem Feld entgangen war: einen heftigen Ellenbogeneinsatz des Bremers Thomas Delaney gegen den Kopf von Fabian Lustenberger im Luftkampf.

Das war ohne jeden Zweifel und Ermessensspielraum ein Foul. Und es nicht geahndet zu haben, war deshalb ein offensichtlicher Fehler.

Musterbeispiel für gelungenen Videobeweis

Zwar dauerte es anschließend noch geschlagene zwölf Sekunden, bis der Ball im Tor der Berliner lag, doch das Reglement ist diesbezüglich eindeutig: Geprüft wird nach jedem Torerfolg die gesamte Angriffsphase, an deren Ende der Treffer stand.

Diese Angriffsphase beginnt, wenn die betreffende Mannschaft in Ballbesitz kommt und erkennbar auf das gegnerische Tor zuspielt. Eine zeitliche Grenze gibt es dabei nicht, wesentlich ist vor allem, dass der Angriff vorwärts gerichtet ist.

Zu Recht annullierte der Unparteiische in Bremen deshalb das Tor. Er entschied stattdessen auf Freistoß für Hertha an der Stelle, wo Delaney das Foulspiel begangen hatte. Außerdem wurde der Bremer für sein rücksichtsloses Einsteigen verwarnt.

Emotional mag es problematisch sein, wenn eine solche Entscheidung mit Verzögerung getroffen wird und sich auf eine Situation bezieht, die deutlich vor der Torerzielung lag.

Doch im Grunde genommen war das, was in Bremen geschah, ein Musterbeispiel für eine gelungene Anwendung des Videobeweises. Denn ein Treffer, bei dessen Entstehung ein eindeutiges Foul begangen wird, ist schlicht und ergreifend nicht regulär. Und deshalb muss er zurückgenommen werden.

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