• Auf den ersten Blick scheint es einige Parallelen zwischen den Fällen von Alexej Nawalny und Julian Assange zu geben.
  • Beide haben schwere Straftaten und Korruptionsfälle aufgedeckt und sitzen nun in Haft.
  • Bei näherer Betrachtung offenbaren sich allerdings entscheidende Unterschiede, insbesondere, was ihren Zugang zu einem rechtsstaatlichen Verfahren angeht.
Eine Analyse

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Der eine sitzt in der britischen Hochsicherheits-Haftanstalt Belmarsh, der andere im russischen Untersuchungsgefängnis Nummer 3 "Koltschugino" im Oblast Wladimir.

Was Julian Assange und Alexej Nawalny neben ihrer Inhaftierung verbindet, ist offensichtlich:

  • Beide haben schwere Straftaten und Korruptionsfälle aufgedeckt, die weltweit für Aufsehen sorgten.
  • Assange wird vorgeworfen, gegen Kautionsauflagen verstoßen zu haben. Bei Nawalny sind es Bewährungsauflagen.
  • Und die jeweils zugrunde liegenden Gerichtsverfahren betrachtet die Menschenrechtsorganisation Amnesty International bei Nawalny und Assange als politisch motiviert.

Offiziell und vehement setzt sich die Bundesregierung jedoch nur für den Kremlkritiker ein. "Alexej Nawalny muss unverzüglich freigelassen werden", erklärte Außenminister Heiko Maas Anfang Februar. Immer wieder schickte Maas Tweets mit gleichlautendem Tenor ab, ebenso vehement drängen CDU, Grüne und FDP auf eine Freilassung Nawalnys.

Auswärtiges Amt zweifelt nicht an Rechtsstaatlichkeit in Großbritannien

Erheblich zurückhaltender agiert Maas – wie auch die meisten anderen Parteien – beim Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks. Bisher hat sich Maas zur Haft von Assange nicht öffentlich geäußert. Das Außenministerium hält die Fälle für "juristisch" nicht vergleichbar. In einem Schreiben an einige Grünen-Abgeordnete zeigte sich die Behörde schmallippig: "Das Auswärtige Amt hat jedoch keinen Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit britischer justizieller Verfahren."

Kritiker, insbesondere aus der Linkspartei, werfen der Bundesregierung deswegen Doppelmoral vor. Sie verweisen auf die Gemeinsamkeiten beider Fälle. Die sind unbestreitbar, wie die obige Auflistung zeigt. Allerdings offenbaren sich bei näherer Betrachtung wesentliche Unterschiede – die trotzdem nur einen Schluss zulassen: Sowohl Nawalny als auch Assange müssen unverzüglich freigelassen werden.

Auch kritische Beobachter erwarten ein positives Ende des Verfahrens gegen Assange

Assange sitzt nun schon seit 17 Monaten in Belmarsh in Haft, weil er 2012 mit seiner Flucht in die ecuadorianische Botschaft gegen Kautionsauflagen verstoßen hatte. Unabhängige Beobachter kritisieren die Isolationshaft von Assange sowie die Zustände in seinem Gefängnis im Südosten Londons scharf.

Der gebürtige Australier veröffentlichte im Jahr 2010 700.000 geheime US-Dokumente von Militäreinsätzen, die teilweise Kriegsverbrechen ans Licht gebracht haben. Die USA werfen Assange vor, das Material mit der Whistleblowerin Chelsea Manning gestohlen und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben.

Deshalb will die US-Justiz Assange unter dem Vorwurf der Spionage und des Geheimnisverrats vor Gericht stellen. Ein Londoner Gericht lehnte aber Anfang Januar eine Auslieferung von Assange in die Vereinigten Staaten ab. Wegen Fluchtgefahr muss er aber bis zum Ende des laufenden Berufungsprozesses weiter in Haft bleiben.

Das Urteil und die fortgesetzte Inhaftierung kann zu Recht kritisiert werden. Der wesentliche Punkt ist jedoch: Assange wurde nicht einfach ausgeliefert und die britische Richterin begründete dies explizit mit möglichen Haftbedingungen in den USA und dem psychischen Zustand des 49-Jährigen. Das zeigt, dass er ein Verfahren nach rechtsstaatlichen Standards bekommt.

Das sehen auch unabhängige und kritische Beobachter wie Reporter ohne Grenzen so. Die Organisation fordert seit Jahren die Freiheit von Assange und erwartet trotz allem ein positives Ende des Verfahrens.

Nawalny muss seine Haft in einem Straflager absitzen

Ganz anders im Fall Nawalny. Der russische Oppositionspolitiker und Blogger wird in Kürze in ein Straflager 100 Kilometer östlich von Moskau verlegt. Diese Lager sind nicht vergleichbar mit westeuropäischen Gefängnissen und berüchtigt für rohe Gewalt, Folter und auch Todesfälle.

Seine investigativen Recherchen über die Bereicherung ranghoher russischer Politikerinnen und Politiker werden millionenfach auf YouTube angeschaut. Wohl genau deshalb war der bekannteste Kritiker von Russlands Präsident Wladimir Putin im Februar zu mehr als zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Die russische Justiz wirft Nawalny vor, gegen Bewährungsauflagen in einem früheren Strafverfahren verstoßen zu haben – während er sich in Deutschland von einem Giftanschlag auf ihn erholt hatte. Ein Anschlag, bei dem Russlands bekanntester Oppositionspolitiker mitten in Russland mit einem russischen Nervengift umgebracht werden sollte, während ihn russische Geheimdienstler auf Schritt und Tritt verfolgten.

Trotz zahlreicher vorhandener Ermittlungsansätze im eigenen Land haben russische Strafverfolgungsbehörden mehr als ein halbes Jahr nach der Attacke noch immer nicht mit eigenen Untersuchungen begonnen.

Kein faires Verfahren in Russland

Dass in Putins Russland keine Rechtsstaatlichkeit existiert, zeigt ebenfalls der ursprüngliche Richterspruch gegen Nawalny. Das Urteil – das Ende 2014 gegen ihn erlassen wurde und gegen dessen Bewährungsauflagen er nun verstoßen haben soll – rügte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2017 als "willkürlich und offenkundig unangemessen". Das klagende französische Kosmetikunternehmen hatte während des Strafverfahrens erklärt, dass ihm gar kein Schaden durch Nawalnys Handeln entstanden war.

Alle Anschuldigungen gegen den schon damals umtriebigen Nawalny und seinen Bruder Oleg erwiesen sich schnell als haltlos. Verurteilt wurden beide trotzdem, jeweils für dreieinhalb Jahre. Während Oleg Nawalny die Strafe im Gefängnis absitzen musste, wurde Alexej Nawalny mit einer Bewährungsstrafe entlassen – die Auflagen aber bis Ende 2020 verlängert.

Die Vorwürfe, die den 44-Jährigen nun ins Straflager bringen, sind haltlos und vor allem willkürlich – das ist ein wesentlicher Unterschied zum Verfahren von Assange. Der wiederum kann sich regelmäßig mit seinen Anwälten austauschen. Nawalnys Rechtsberater wussten hingegen teilweise tagelang nicht, in welcher Haftanstalt sich ihr Mandat überhaupt befindet.

Freiheit für Nawalny und Assange

All das macht die Freilassung Nawalnys so drängend. Dieselbe Forderung trifft aber genauso auf Assange zu – weniger aus politischen, als vielmehr aus gesundheitlichen Gründen.

So fordert eine fraktionsübergreifende Arbeitsgemeinschaft im Bundestag – der Abgeordnete von der CDU bis hin zur Linkspartei angehören – die Freiheit für Assange, weil sie sich "große Sorge um das Leben des Journalisten und Wikileaks-Gründers" macht.

Nicht zuletzt besteht bei Assange die durchaus realistische Hoffnung, dass ihn der neue US-Präsident Joe Biden begnadigt. Hatte doch die US-Justiz unter dem früheren Staatschef Barack Obama und dessen Vize Biden ihr Vorgehen gegen Assange eingestellt.

Dann erhoben die USA 2018 wieder Anklage gegen den Wikileaks-Gründer, die im Mai 2019 und Juni 2020 verschärft wurde. Der damals amtierende Präsident, Donald Trump, wurde im vergangenen Jahr in einer freien und fairen Abstimmung abgewählt. Auch das ein Vorgang, der in Russland bis auf Weiteres undenkbar ist. Ebenso wie eine Amnestie Nawalnys.

Verwendete Quellen:

  • Meldungen der Nachrichtenagenturen dpa und AFP
  • Tweets von Heiko Maas und des Auswärtigen Amtes
  • Amnesty International: "Assange-Urteil bestätigt Prozess als politisch motiviert"
  • Amnesty International: "Amnesty International bestätigt Forderung nach sofortiger bedingungsloser Freilassung von Alexej Nawalny"
  • Bundespressekonferenz vom 18. Januar 2021
  • Schreiben von Staatsminister Michael Roth an Manuela Rottmann, Margarete Bause und Margit Stumpp
  • Der Spiegel: "Die Affäre Yves Rocher"
  • Die Linke Nordrhein-Westfalen: "Fraktionsübergreifende Arbeitsgemeinschaft 'Freiheit für Julian Assange' im Bundestag gegründet"
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