Bundestag und Bundesrat stehen vor spannenden Sitzungen: Gibt es die nötige Zweidrittelmehrheit für das milliardenschwere Finanzpaket von Union, SPD und Grünen? Ein Teil der Antwort liegt in München.
Knappe Beratungszeit für das Schuldenpaket
Die parteilose Abgeordnete Joana Cotar erhob nach eigenen Angaben zum zweiten Mal Einspruch in Karlsruhe und beantragte, die Abstimmung zu verschieben. Das Verfassungsgericht bestätigte den Eingang. Mit demselben Ziel wollen drei FDP-Abgeordnete einen Eilantrag in Karlsruhe stellen. Sie argumentieren, die Beratungszeit für das Schuldenpaket reiche nicht aus.
Die Verfassungsrichter hatten am Freitag bereits mehrere Anträge verworfen. Einige zielten darauf, die Sondersitzung des alten Bundestags am Dienstag abzusagen. Daneben ging es darum, den geplanten Beschluss des Finanzpakets zu verhindern. Keiner der Anträge hatte Erfolg. Auch Eilanträge gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens blieben erfolglos.
Mehrere Anträge in Karlsruhe noch nicht entschieden
Allerdings waren nach Angaben des Gerichts schon am Freitag drei weitere Organstreitverfahren und vier Verfassungsbeschwerden noch anhängig. Darunter ist eine der Linken, die ebenfalls das stark beschleunigte Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Grundgesetzes moniert.
Union, SPD und Grüne wollen, dass das Grundgesetz an mehreren Stellen geändert wird: Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit sollen nur noch bis zu einer Grenze von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts – also gemessen am BIP 2024 etwa 43 Milliarden Euro – unter die Schuldenbremse fallen. Alles darüber hinaus kann aus Krediten bezahlt werden. Die Länder sollen mehr Spielraum für eigene Verschuldung bekommen. Zudem soll im Grundgesetz ein Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität verankert werden, das von der Schuldenbremse ausgenommen und mit 500 Milliarden Euro aus Krediten gefüttert werden soll.
Prominenter CDU-Abgeordneter will nicht zustimmen
Der ehemalige CDU-Generalsekretär Mario Czaja will dem schwarz-roten Finanzpaket im Bundestag nicht zustimmen. "Ich habe meiner Fraktion gegenüber zum Ausdruck gebracht, dass ich dieser Grundgesetzänderung nicht zustimmen kann", sagte der scheidende Berliner Bundestagsabgeordnete dem Nachrichtenportal "The Pioneer". Diese sei "nicht generationengerecht, und die Begründungen, die dafür herangezogen werden, sind nicht redlich".
Im Bundesrat, also der Länderkammer, sind 46 der 69 Stimmen notwendig, um die Grundgesetzänderungen zu beschließen. Landesregierungen, an denen nur CDU/CSU, SPD und Grüne beteiligt sind, kommen auf 41 Stimmen. Mit den sechs Stimmen aus Bayern wäre die Zustimmung sicher. Allerdings zeigten sich die im Freistaat mit der CSU regierenden Freien Wähler zuletzt skeptisch.
Söder versichert Ja aus Bayern zu Finanzpaket
Am Montagnachmittag trifft sich dem Vernehmen nach der Koalitionsausschuss von CSU und Freien Wählern, um über das Abstimmungsverhalten Bayerns im Bundesrat zu beraten. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte aber bereits am Sonntagabend in der ZDF-Sendung "Berlin direkt": "Gehen Sie mal davon aus, dass Bayern am Ende zustimmen wird." Die Frage, ob er bereit wäre, für das Finanzpaket seine Regierungskoalition mit den Freien Wählern in München zu opfern, beantwortete Söder nicht.
Merz: Müssen jetzt über Sparen im Haushalt reden
Unterdessen laufen unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Koalitionsgespräche von Union und SPD im Bund weiter. CDU-Chef
In den Koalitionsgesprächen tagen 16 Arbeitsgruppen, die den Vertrag für eine schwarz-rote Regierung vorbereiten sollen. Danach ist noch ein Finanzcheck geplant, bevor die Parteien festlegen, ob sie gemeinsam eine Koalition bilden wollen. Merz peilt eine Regierungsbildung bis spätestens Ostern an. (dpa/bearbeitet von phs)