• Immer wieder sorgen Politikerinnen und Politiker für Aufsehen, die nach ihrer Amts- oder Mandatszeit in die Privatwirtschaft wechseln.
  • Das sogenannte Karenzzeit-Gremium der Bundesregierung prüft entsprechende Fälle und kann Betroffenen für bis zu 18 Monaten untersagen, die Stelle anzutreten.
  • Sanktionen sehen die Vorgaben allerdings nicht vor, zudem betreffen sie nur Kabinettsmitglieder und sogenannte parlamentarische Staatssekretärinnen und -sekretäre.
Eine Analyse

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Ein bisher wenig bekanntes Wort prägt immer wieder die Debatten rund um das Thema Lobbyismus: Karenzzeit, auch genannt "Abkühlphase". In der Politik versteht man darunter die Dauer zwischen dem Ausscheiden eines Regierungsmitglieds aus dem Amt und der Übernahme einer neuen Tätigkeit.

Da der Wechsel von ehemaligen Kabinettsmitgliedern sowie Abgeordneten in die Privatwirtschaft immer wieder wegen potenzieller Interessenkonflikte für Unmut sorgte, beschloss der Bundestag 2015 eine solche Sperrfrist. Ähnliche Vorschriften gibt es auch in manchen Ländern, in Baden-Württemberg soll bald eins verabschiedet werden.

Auf Bundesebene prüft ein beim Kanzleramt angesiedeltes Gremium entsprechende Fälle und kann Betroffenen für bis zu 18 Monate untersagen, eine Stelle bei einem Konzern oder einem Verband anzutreten.

Ein Beispiel landete kürzlich sogar vor Gericht: Die Transparenzplattform "FragDenStaat" klagte gegen das Kanzleramt, weil dieses die Beratungen im Fall von Ex-Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) nicht öffentlich machen wollte.

Der frühere Bundesumwelt-, Bundeswirtschafts- und Bundesaußenminister war Berater für den umstrittenen Fleischkonzern Tönnies und sitzt heute im Aufsichtsrat der Deutschen Bank. Beide Tätigkeiten trat er erst nach Ablauf der maximal möglichen Karenzzeit an - rechtlich gesehen also kein Problem.

Konzerne nutzen Politikerkontakte für Lobbyismus

"FragDenStaat" wollte aber wissen, was Gabriel während der eineinhalb Jahre nach seinem Ausscheiden aus der Bundesregierung tat. "Immer wieder nutzen ehemalige Minister:innen und Staatssekretär:innen ihre Kontakte und ihr Insider-Wissen, um wirtschaftliche Interessen von Konzernen und Lobbyverbänden durchzusetzen", so die Initiative.

Das Berliner Verwaltungsgericht wies die Klage Mitte Mai ab, die offizielle Begründung steht noch aus. Aber auch wenn Gabriel oder andere Betroffene gegen Karenzzeit-Vorgaben verstoßen hätten, hätten sie nichts zu befürchten: Sanktionen sieht das Bundesministergesetz nicht vor.

Trotz aller Kritik hält Lobbyexperte Florian Spohr von der Universität Stuttgart das Gremium, das seit April aus dem Ex-Verfassungsgerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle, dem ehemaligen Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) und der früheren Grünen-Fraktionsvorsitzenden Krista Sager besteht, für einen Fortschritt: "Die Frage ist ja immer, ob man das an einem gewünschten Idealzustand misst oder daran, ob es etwas ändert im Vergleich zur Situation vorher."

In vielen Fällen seien Karenzzeiten verhängt worden, die maximale Dauer von 18 Monaten aber zu kurz, so Spohr im Gespräch mit unserer Redaktion. Das sehen Transparenzorganisationen wie "abgeordnetenwatch.de" und Transparency International Deutschland genauso und fordern bis zu drei Jahre.

Die USA als Vorbild bei der Regulierung

Eine solche Vorgabe würde auch der Politikwissenschaftler befürworten und für ausreichend halten, da entsprechende Tätigkeiten an sich nicht unmoralisch seien: "Lobbyismus ist dann eine gute Sache, wenn er ausgeglichen ist, die verschiedenen Interessen also gleichmäßig vertreten sind und Einfluss nehmen können."

Heikel werde es dann, wenn eine Seite ein Übergewicht habe, was bei Jobs von Ex-Politikern ihm zufolge häufig der Fall ist, da es größtenteils um privatwirtschaftliche Interessen gehe. Ein Verbot wäre aus seiner Sicht aber keine Lösung: "Wenn Konzerne keine Regierungsmitglieder mehr anwerben dürften, dann würden sie eben verbeamtete Staatssekretäre nehmen und wenn das nicht mehr gehen würde, dann gehen sie eben auf die Ebene der Abteilungsleiter und so weiter."

Verbesserungsbedarf bei der derzeitigen Regelung, die nur Minister und parlamentarische, jedoch nicht beamtete Staatssekretäre betrifft, sieht er dennoch: "Sie unterscheidet nicht so richtig zwischen beruflichen Tätigkeiten nach dem Mandat allgemein und explizitem Lobbyismus, also der versuchten Einflussnahme auf Gesetze."

Denn allgemein in der Wirtschaft zu arbeiten sei etwas anderes, als konkret politische Vorgänge beeinflussen zu wollen. Laut Spohr ist das in den USA besser gelöst, wo sich die Vorschriften mehr an der Frage orientieren würden, inwiefern Betroffene versuchen, Kontakt etwa zu ihren alten Kolleginnen und Kollegen aufzunehmen.

Kritik an Lobbytätigkeit von Baerbocks Ehemann

Ein aktuelles Beispiel hierzulande ist der seit Anfang Mai für die Lobbyagentur MSL arbeitende Ehemann von Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne), Daniel Holefleisch. Die unter anderem für Facebook, Nestlé und den Zigarettenkonzern Philip Morris tätige PR-Beratung erklärte im Rahmen der Verpflichtung: "Eine Ansprache der Leitungsebene des Auswärtigen Amtes oder der Außenministerin im Rahmen seiner Tätigkeit bei MSL ist vertraglich ausgeschlossen".

Die Nichtregierungsorganisation (NGO) "Lobbycontrol" sieht den Vorgang dennoch kritisch, zumal Baerbock im Wahlkampf über ihren Mann, der bis Sommer 2021 Lobbyist beim Logistikkonzern DHL war, gesagt hatte: "Wenn ich ein Regierungsamt annehme, ist ganz klar, dass mein Mann seine Arbeit dort so nicht fortführen kann." Es sei "nicht erkennbar, warum die Tätigkeit für eine Lobbyagentur besser vereinbar wäre, als die Lobbytätigkeit für die Deutsche Post", so die NGO.

Experte fordert mehr Transparenz

Spohr von der Universität Stuttgart sieht Transparenz nicht nur in diesem Fall als wichtigsten Hebel für Verbesserungen an: "Wenn wir wüssten, mit wem Herr Holefleisch im Rahmen seiner Tätigkeit genau redet, dann könnten wir auch viel besser beurteilen, ob das problematisch ist oder nicht." SPD, Grüne und FDP haben sich in ihrem Koalitionsvertrag Maßnahmen im Bereich Lobbyismus vorgenommen, eine allgemeine Offenlegungspflicht für konkrete Kontakte ist bisher aber nicht geplant.

Das Problem in Deutschland ist dem Experten nach, "dass sich die Politik selbst überwacht und reguliert". Für das Thema Parteispenden ist in Form der Bundestagspräsidentin zum Beispiel eine Parteipolitikerin zuständig.

Kritik gab es diesbezüglich vor allem an ihrem Vorgänger Wolfgang Schäuble, der in die 1999 aufgedeckte sogenannte CDU-Spendenaffäre verwickelt war. Transparenzinitiativen fordern schon länger eine unabhängige Stelle, die statt der Bundestagsverwaltung finanzielle Angelegenheiten rund um Parteien prüft und Verstöße entsprechend bestraft.

Fall Gerhard Schröder: "Verdienst sollte auf das steuerfinanzierte Ruhegehalt angerechnet werden"

Auch das Karenzzeit-Gremium stand wegen der personellen Zuständigkeiten schon in der Kritik. Bis vor Kurzem war zum Beispiel noch der ehemalige Bundesfinanzminister Theo Waigel (CSU) dabei, der selbst nach seiner Amtszeit ohne Unterbrechung in die Privatwirtschaft wechselte. Fragen nach der Ernsthaftigkeit der Bundesregierung in Sachen Lobbyregulierung wirft auch die Tatsache auf, dass sie mehr als ein Jahr nach Einführung der neuen Karenzzeit-Regeln 2015 brauchte, bis feststand, welche drei Personen das Gremium bilden.

Nur Show sei das Ganze trotzdem nicht, so Forscher Spohr. Schließlich hinke Deutschland bei der Regulierung von Lobbyismus hinterher und versuche seit ein paar Jahren, aufzuholen: "Es liegt in der Natur der Sache, dass das in der Öffentlichkeit oder über die Medien nicht so gut ankommt, wie es vielleicht gemeint ist."

Mit Blick auf Fälle wie den in den vergangenen Jahren für russische Staatskonzerne tätigen Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat Spohr eine klare Position: "Wenn man die Erfahrungen aus seinem ehemaligen Amt nutzt, um sich finanzielle Vorteile zu verschaffen, dann sollte meiner Meinung nach dieser Verdienst auf das steuerfinanzierte Ruhegehalt voll angerechnet werden."

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP im Bundestag sieht das offenbar anders: Bei dem kürzlich mit ihrer Mehrheit kürzlich beschlossenen Antrag auf die Streichung von Sonderrechten für Schröder blieb dieser Aspekt unberührt.

Verwendete Quellen:

  • Bundestag.de (Wissenschaftliche Dienste): Karenzzeiten von Mitgliedern der Bundesregierung und Parlamentarischen Staatssekretären; Beschäftigung nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
  • Deutsche Presse-Agentur: "Lex Strobl?": Kontroverse über Karenzzeit für Ex-Minister; Verlängerung der Karenzzeit für Landespolitiker abgelehnt
  • FragDenStaat.de: Klage: Wie beriet das Karenzzeit-Gremium zu Sigmar Gabriel?
  • Lobbycontrol.de: Neues Team prüft Seitenwechsel; Lobbyreport 2021
  • Transparency International Deutschland: Lobbyranking der Bundesländer 2022
  • Wirtschaftswoche.de: Der Fall Gerhard Schröder und seine Folgen für den Lobbyismus
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