Am 23. Februar wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. Wann haben die Wahllokale geöffnet, woher bekomme ich Briefwahlunterlagen, welche Parteien stehen überhaupt zur Wahl und was ändert die Wahlrechtsreform? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Am 23. Februar findet in Deutschland die vorgezogene Bundestagswahl statt. Die Umfragen führt die Union an, auf den Plätzen zwei bzw. drei liegen AfD und SPD. FDP, BSW und Linke müssen nach derzeitigen Umfragen um den Einzug ins Parlament bangen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Wahl:
Wann findet die Bundestagswahl statt?
Eigentlich hätte die nächste Bundestagswahl erst Ende September 2025 stattfinden sollen. Weil Kanzler
Wann ist Briefwahl möglich?
Die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl können in der Gemeinde des Hauptwohnortes beantragt werden. Das geht persönlich, schriftlich, per Post, Fax oder E-Mail und vielerorts auch online. Die Beantragung ist ab Bekanntgabe des Wahltermins möglich, online bieten die meisten Gemeinden die Beantragung ab dem 13. Januar an.
Der späteste Zeitpunkt ist der 21. Februar um 15:00 Uhr. Nur in Ausnahmen wie plötzlichen Erkrankungen geht das noch am Wahltag bis 15:00 Uhr. Der Wahlbrief selbst muss dann bis spätestens 23. Februar um 18:00 Uhr an der zuständigen Stelle eingegangen sein. Dafür sollte er spätestens drei Werktage vor der Wahl verschickt worden sein.
Wann haben die Wahllokale geöffnet?
Die Wahllokale haben zwischen 8:00 Uhr morgens und 18:00 Uhr abends geöffnet. Damit man seine Stimme in jedem Fall abgeben kann, sollte man nicht erst kurz vor der Schließung der Wahllokale wählen gehen. Online und in der Wahlbenachrichtigung kann man außerdem einsehen, ob ein Wahllokal barrierefrei ist. Alten- und Pflegeheime werden teilweise von mobilen Wahllokalen besucht.
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Was tun, wenn die Wahlbenachrichtigung weg ist?
In der Regel brauchen Sie zum Wählen die Wahlbenachrichtigung. Der Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweisdokument wird bei der Stimmabgabe nicht grundsätzlich verlangt. Wenn Sie die Wahlbenachrichtigung verlegt haben, ist das aber nötig: Sie können – sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind – trotzdem wählen. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer überprüfen das mithilfe Ihres Ausweises manuell. Kennen Sie auch das Wahllokal nicht, können Sie diesen durch einen Anruf bei der Gemeinde erfahren.
Wer darf wählen?
Um bei einer Bundestagswahl wählen zu dürfen, muss man 18 Jahre oder älter und deutscher Staatsbürger sein. Anders als bei der Europawahl im letzten Jahr sind Personen, die 16 bzw. 17 sind, also nicht wahlberechtigt. Weitere Voraussetzung: Seinen Wohnsitz muss man seit mindestens drei Monaten in Deutschland haben. Wollen Deutsche, die im Ausland leben, an der Wahl teilnehmen, müssen sie vorab einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Außerdem darf man nicht durch eine gerichtliche Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen worden sein – das kann zum Beispiel nach Verurteilungen wegen Wahlfälschung, Abgeordnetenbestechung oder dem Verbot gegen ein Vereinigungsverbot der Fall sein.
Was wird gewählt?
Gewählt wird der 21. Deutsche Bundestag, also das gesetzgebende Parlament. Der Bundestag wird für vier Jahre gewählt. In der letzten Wahlperiode gab es 733 Abgeordnete der Bundestag. Während der letzten Legislaturperiode trat ein geändertes Bundeswahlgesetz in Kraft, welches die Größe des Bundestags begrenzen soll. Er besteht künftig aus 630 Abgeordneten, Überhang- und Ausgleichsmandate gibt es dann nicht mehr.
Wie viele Stimmen habe ich bei der Bundestagswahl 2025?
Auch nach der Wahlrechtsreform haben Sie weiterhin zwei Stimmen: Eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wählen Sie einen Direktkandidaten oder eine Direktkandidatin in ihrem Wahlkreis. Davon gibt es 299 Stück in Deutschland. Mit der Zweitstimme wählen Sie eine Landesliste einer Partei. Die Zweitstimmen entscheiden am Ende über die Mehrheitsverhältnisse im Parlament. Mit der Wahlrechtsreform gibt es nun eine sogenannte Zweitstimmendeckung: Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr durch die Zweitstimmen zustehen, entfallen die Direktmandate mit den niedrigsten Stimmanteilen.
Welche Parteien stehen zur Wahl?
Aktuell sind die Parteien SPD, CDU, CSU, Grüne, AfD, FDP, Linke und BSW im Bundestag vertreten. Um an der Bundestagswahl teilnehmen zu können, müssen die Parteien oder Wählergruppen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Parteien, die jetzt schon mit mindestens fünf Abgeordneten im Bundestag oder einem Landtag vertreten sind, können automatisch zur Bundestagswahl antreten.
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Die anderen Parteien und Gruppierungen müssen ihre Beteiligung bis zum 7. Januar schriftlich anzeigen, dann entscheidet der Bundeswahlausschuss über die Teilnahmen. Offiziell steht also noch nicht fest, welche und wie viele Parteien zur Wahl stehen. 2021 waren es insgesamt 53 Parteien, darunter zum Beispiel die Tierschutzpartei, die Freien Wähler und Die Partei.
Wer sind die Spitzenkandidaten der Parteien?
Erstmals treten bei der Bundestagswahl fünf Kanzlerkandidaten an. Für die SPD geht der amtierende Kanzler Olaf Scholz wieder ins Rennen. Die Union aus CDU und CSU hat Friedrich Merz als Kanzlerkandidaten nominiert. Für die Grünen wurde Robert Habeck Spitzenkandidat und für die AfD kandidiert Alice Weidel als Kanzlerkandidatin. Sahra Wagenknecht ist die Kanzlerkandidatin des BSW. Nicht als Kanzler-, aber als Spitzenkandidat gehen Christian Lindner für die FDP und ein Duo aus Jan van Aken und Heidi Reichinnek für die Linken in die Wahl.
Verwendete Quellen
- Bundeswahlleiterin.de: Bundestagswahl 2025: Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
- Bundestag.de: Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
- Bundestagswahl-bw.de: Bundestagswahl 2025
- Wahlrecht.de: Ausschluss vom Wahlrecht
- Bundeswahlleiterin.de: Bundestagswahl 2025: Deutsche im Ausland
- Bundesministerium des Inneren und für Heimat: Wahl des Deutschen Bundestages
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