Karlsruhe - Im Rechtsstreit um die wegen Wählertäuschung für ungültig erklärte Bürgermeisterwahl von Alpirsbach im Schwarzwald hat Wahlsieger Sven Christmann eine Niederlage kassiert.

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Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wies seine Klagen dazu laut Mitteilung ab. Eine Begründung nannte es zunächst nicht, diese soll erst in den kommenden Wochen folgen.

Daher wollte Christmanns Anwalt auch noch keine Stellungnahme abgeben. Insbesondere sei nicht klar, ob das Gericht eine relevante Wählertäuschung angenommen habe oder nicht. Das Landratsamt freut sich, in erster Instanz gewonnen zu haben, wie Reinhard Geiser als Erster Landesbeamter sagte. Wünschenwert wäre es nach seinen Worten vor allem für Alpirsbach, wenn nun schnell klar werde, wie es weitergeht. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Wahl annulliert

Es geht darum, dass der parteilose Polizeihauptkommissar Christmann bei der Stichwahl in dem 6.000-Einwohner-Ort im Landkreis Freudenstadt Ende April 2024 knapp 56 Prozent der Stimmen erhalten hatte. Damit gewann er die Wahl gegen Amtsinhaber Michael Pfaff, der auf rund 44 Prozent der Stimmen kam.

Doch das Landratsamt Freudenstadt wirft Christmann vor, die Wähler im Hinblick auf sein Dienstverhältnis bei der Polizei getäuscht zu haben. Es annullierte die Wahl und verlangte eine Neuwahl. Dagegen klagt Christmann.

Die Behörde hatte die Wahl nach Einsprüchen geprüft und war zu dem Schluss gekommen, dass Christmann die Führung seiner Dienstgeschäfte verboten worden sei - die Behörde bezeichnete das als Suspendierung. Christmanns öffentliches Dementi, er sei nicht suspendiert worden, wertete das Amt als Täuschung der Wähler. Eine Dienstenthebung gab es jedoch nicht.

Unterschiedliche Ansichten zur Wortwahl

In der mündlichen Verhandlung am Dienstag hatte der Anwalt des Klägers argumentiert, sein Mandant habe objektiv nicht die Unwahrheit gesagt und vielmehr volle Transparenz geschaffen sowie die Vorwürfe aufgeklärt. Hintergrund hier sind Ermittlungen wegen möglicher Bestechlichkeit im Rahmen der Beschaffung von Trocknungsschränken für die Polizei.

Aus Sicht des Landratsamtes kommt es aber nicht auf den Rechtsbegriff an, sondern wie "Suspendierung" gemeinhin verwendet und verstanden wird. Wenn jemand als Bürgermeister kandidiere, erwarte der Wähler eine integre Person - als Polizeibeamter anzutreten habe "vertrauensbildende Wirkung".

Christmann hätte aus Sicht der Behörde darüber aufklären müssen, dass er wegen der Vorwürfe nicht aktiv im Dienst ist. In einer früheren Mitteilung hatte das Landratsamt geschrieben, hätten sich bei der Stichwahl 155 Wähler mehr für Amtsinhaber Pfaff entschieden, wäre die Wahl anders ausgegangen.

Womöglich geht das Verfahren in die nächste Instanz

Christmann äußerte sich dazu im Gericht nicht. Vor Monaten hatte er öffentlich erklärt, nie bestritten zu haben, dass er in ein Ermittlungsverfahren einbezogen sei. Er gab sich aber überzeugt, pflichtgemäß gehandelt zu haben.

Eigentlich hätte er das Bürgermeisteramt zum 1. Juli antreten sollen. Damit die Wähler möglichst schnell Klarheit haben, ob sie nochmal wählen müssen, will der Richter nach Angaben in der Verhandlung vor März die Urteile begründen.

Der Kläger kann innerhalb eines Monats nach Zustellung die Zulassung der Berufung durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragen. In einem weiteren Schritt wäre das Bundesverwaltungsgericht zuständig. Bevor die Stadt eine neue Wahl ansetzt, will sie nach Auskunft von Haupt- und Ordnungsamtsleiter Marc Bader abwarten, ob Rechtsmittel eingelegt werden.  © Deutsche Presse-Agentur

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